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Geschäftsbericht 2008

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Arbeitszeitrichtlinie: vernünftiger<br />

Kompromiss durch EP gefährdet<br />

Nach jahrelangem Tauziehen, insbesondere um<br />

die Qualität von Bereitschaftsdiensten (Arbeitszeit<br />

oder nicht?), ist es dem Sozialministerrat im Juni<br />

<strong>2008</strong> gelungen, eine politische Einigung zur Arbeitszeitrichtlinie<br />

zu erzielen. Bei den Beratungen<br />

der Arbeits- und Sozialminister hat sich letztlich<br />

eine pragmatische Linie durchgesetzt, die die Notwendigkeit<br />

von mehr Flexibilität für Unternehmen<br />

bei der Gestaltung der Arbeitszeit anerkennt. Nur<br />

aktiver Einsatz während eines Bereitschaftsdienstes<br />

soll als Arbeitszeit gelten, nicht aber tatsächliche<br />

Ruhezeiten während der Bereitschaft. Sollte<br />

diese Lösung, auf die der Rat sich geeinigt hat,<br />

auch vom EP in zweiter Lesung bestätigt werden,<br />

so wäre das sehr positiv für die Beschäftigung in<br />

Deutschland und Europa.<br />

Die BDA hatte seit langem gefordert, den Weg<br />

für eine Revision der Arbeitszeitrichtlinie freizumachen,<br />

um die kostenträchtigen Auswirkungen der<br />

Rechtsprechung des EuGH in den Rechtssachen<br />

„Simap“ und „Jaeger“ zu korrigieren. Mit dem im<br />

Rat verabschiedeten Kompromiss, wonach die inaktive<br />

Zeit des Bereitschaftsdienstes nicht mehr<br />

als Arbeitszeit zählt, ist diese Forderung endlich<br />

erfüllt worden. Wenn es dem Rat gelingt, auch das<br />

Europäische Parlament zu überzeugen – wozu<br />

es noch erheblicher Anstrengungen bedarf –,<br />

dann eröffnet sich für den deutschen Gesetzgeber<br />

die Chance für eine Regelung, nach der inaktive<br />

Zeiten während des Bereitschaftsdienstes<br />

nicht mehr als Arbeitszeit zählen. Dies wäre ein<br />

wichtiger Beitrag für mehr Arbeitszeitflexibilität,<br />

z. B. bei Feuerwehrleuten und in Krankenhäusern.<br />

Der Sozialministerrat hat zu Recht der Versuchung<br />

widerstanden, die Fortschritte bei der<br />

Korrektur des Bereitschaftsdienstes durch neue<br />

Beschränkungen bei der Arbeitszeitgestaltung zu<br />

konterkarieren. Die „Opt-out“-Regelung zur Abweichung<br />

von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit<br />

wird unbefristet beibehalten. Diese Regelung<br />

hilft vor allem kleinen und mittleren Unternehmen,<br />

Auftragsschwankungen auszugleichen und Beschäftigung<br />

zu sichern, und entspricht einer Forderung<br />

der BDA. Deshalb darf die Anwendung des<br />

„Opt-out“ auch nicht durch zusätzliche Vorgaben<br />

unnötig verkompliziert werden. Die Einigung im<br />

Rat bei der Arbeitszeitrichtlinie ist auch eine Folge<br />

der Beharrlichkeit der Wirtschaft. Immer wieder<br />

hatte die BDA die Notwendigkeit der Korrekturen<br />

beim Bereitschaftsdienst und die Beibehaltung der<br />

„Opt-out“-Regelung angemahnt und davon auch<br />

die Bundesregierung überzeugt.<br />

Entwarnung kann jedoch noch nicht gegeben<br />

werden. Das Europäische Parlament kann<br />

den Kompromiss in zweiter Lesung wieder kippen.<br />

Die sehr heftigen Reaktionen aus den linken<br />

Fraktionen des Europäischen Parlaments und der<br />

Gewerkschaften lassen schwierige Auseinandersetzungen<br />

im weiteren Gesetzgebungsverfahren<br />

befürchten, entsprechend konfliktreich gestalten<br />

sich jetzt auch die laufenden Beratungen im<br />

Europäischen Parlament. Der Beschäftigungsausschuss<br />

im EP hat einen Empfehlungsentwurf<br />

für die zweite Lesung verabschiedet, der klar in<br />

Widerspruch zum gemeinsamen Standpunkt des<br />

Rates steht. Der gesamte Bereitschaftsdienst wird<br />

danach als Arbeitszeit angesehen. Die „Opt-out“-<br />

Regelung soll nach einem Übergangszeitraum<br />

von drei Jahren auslaufen. Wenn sich das Plenum<br />

des Europäischen Parlaments nicht eines Besseren<br />

besinnt, wird der mühsam errungene Ratskompromiss<br />

wieder komplett in Frage gestellt.<br />

Dabei sind nach der überfälligen Einigung im Rat<br />

alle EU-Institutionen aufgefordert, das Gesetzgebungsverfahren<br />

zügig abzuschließen. Die BDA ist<br />

in engem Kontakt mit deutschen Abgeordneten,<br />

um sie von der Angemessenheit des Ratskompromisses<br />

zu überzeugen.<br />

Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt<br />

„EU-Arbeitszeitrichtlinie“ veröffentlicht.<br />

Bessere Rechtsetzung muss<br />

konsequent weiterverfolgt werden<br />

Die Verringerung der Verwaltungslasten in den<br />

Unternehmen ist ein wichtiges Ziel, das die EU-<br />

Kommission im Rahmen ihrer Strategie zur Schaffung<br />

einer besseren Rechtsetzung verfolgt. Die<br />

hierdurch entstehenden Kosten sollen bis 2012<br />

um 25 % verringert werden.<br />

Die EU-Kommission hat eine Onlinekonsultation<br />

gestartet, um die Unternehmen unmittelbar<br />

in den Abbauprozess einzubinden. Um die Forderungen<br />

der Wirtschaft hinsichtlich besserer Recht-<br />

BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Europa und Internationales 127

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