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Geschäftsbericht 2008

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Die BDA hat sich während des Gesetzgebungsverfahrens<br />

mehrfach an die Bundeskanzlerin,<br />

die Vorsitzenden der Fraktionen und Ausschüsse<br />

gewandt und Anpassungen des Anspruchs an betriebliche<br />

Notwendigkeiten gefordert.<br />

Die BDA hat zu diesem Thema einen Leitfaden mit<br />

Hinweisen für die Praxis (Stand: Juli <strong>2008</strong>) erstellt<br />

und den kompakt „Beruf und Pflege“ veröffentlicht.<br />

Mutterschutz und Elternzeit<br />

Am 3. Oktober <strong>2008</strong> hat die EU-Kommission einen<br />

Vorschlag zur Revision der Mutterschutzrichtlinie<br />

vorgelegt. Dieser sieht im Kern eine Verlängerung<br />

der bestehenden Mutterschutzfrist um weitere<br />

vier Wochen vor. Parallel dazu stehen die europäischen<br />

Sozialpartner in Verhandlungen über<br />

eine Revision des Elternzeitabkommens. Von den<br />

Vorschlägen der Kommission und den Wünschen<br />

der Gewerkschaften können massive Auswirkungen<br />

für das deutsche Recht ausgehen, die mit<br />

erheblichen Kostenbelastungen für Arbeitgeber<br />

verbunden wären. Die BDA setzt sich daher auf<br />

europäischer Ebene für den Verzicht auf neue Regulierungen<br />

ein.<br />

Betriebsübergang muss<br />

rechtssicher werden<br />

Outsourcing, Umstrukturierung, Verkauf und Zukauf<br />

von Betrieben und Betriebsteilen gehören in<br />

einer hoch arbeitsteiligen, im globalen Wettbewerb<br />

stehenden Wirtschaft zur täglichen Praxis der Unternehmen.<br />

Solche Vorgänge bringen u. a. komplexe<br />

arbeitsrechtliche Fragestellungen mit sich.<br />

Die zentrale Vorschrift in diesem Zusammenhang<br />

ist § 613a BGB. Über die Jahre hat die Rechtsprechung<br />

Anforderungen an die arbeitsrechtliche<br />

Behandlung von Betriebsübergängen gestellt, die<br />

solche zu arbeitsrechtlichen „Drahtseilakten“ gemacht<br />

hat. Die gesetzliche Regelung bedarf daher<br />

dringend einer Überarbeitung, um in diesen Fällen<br />

Rechtssicherheit sowohl für den Arbeitgeber als<br />

auch für den Arbeitnehmer zu schaffen.<br />

Betrieblichen Umstrukturierungsentscheidungen<br />

werden mit den Regelungen des § 613a<br />

BGB zusätzliche und überflüssige arbeitsrechtliche<br />

Fesseln angelegt. Die arbeitsrechtliche Regelung<br />

des Betriebsübergangs – ein wichtiges<br />

Element flexibler Unternehmenspolitik – muss<br />

auf ein Maß zurückgeführt werden, das einerseits<br />

dem Arbeitnehmerschutz ausreichend Rechnung<br />

trägt, andererseits aber die unternehmerische<br />

Entscheidungsfreiheit für einen Betriebsübergang<br />

nicht unnötig behindert und Planungssicherheit<br />

gewährleistet.<br />

Die BDA fordert eine an den Bedürfnissen<br />

der betrieblichen Praxis orientierte gesetzliche<br />

Klarstellung, die nicht über die europäischen<br />

Vorgaben hinausgeht. Hierzu gehört eine Begrenzung<br />

der Frist für den Widerspruch des Arbeitnehmers<br />

gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses<br />

auf drei Wochen entsprechend der Frist<br />

im Kündigungsschutzgesetz. Nach Ablauf einer<br />

Ausschlussfrist von drei Monaten muss der Widerspruch<br />

endgültig abgegeben sein.<br />

Auch die im Zuge des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes<br />

erfolgte Änderung der Rechtsprechung<br />

zur Auslegung von Bezugnahmeklauseln<br />

hat auf die Praxis nach wie vor enormen<br />

Einfluss. Will der Arbeitgeber, dass eine Bezugnahme<br />

des Tarifvertrages nach einem Betriebsübergang<br />

nicht dynamisch fortwirkt, muss in der<br />

Klausel hinreichend deutlich werden, dass lediglich<br />

eine Gleichstellung der nicht tarifgebundenen<br />

mit den tarifgebundenen Arbeitnehmern beabsichtigt<br />

ist. Die im Zusammenhang mit der Änderung<br />

der Rechtsprechung stehende Versagung eines<br />

Vertrauensschutzes führt zu Schwierigkeiten in<br />

der Praxis. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert,<br />

endlich zu handeln und die gesetzliche<br />

Regelung in diesem Sinne zu überarbeiten.<br />

Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt<br />

„Betriebsübergang“ veröffentlicht.<br />

68 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Arbeitsrecht

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