Geschäftsbericht 2008
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Zu begrüßen ist auch, dass einige Hinweise<br />
der BDA zum Referentenentwurf im Gesetzentwurf<br />
berücksichtigt wurden. So wurde z. B. klargestellt,<br />
dass Unternehmen ihre Pensionsverpflichtungen<br />
auch mit einem pauschalen Zinssatz für das gesamte<br />
Unternehmen bewerten dürfen. Dadurch<br />
konnte zusätzlicher Aufwand vermieden werden,<br />
der durch die Zugrundelegung eines laufzeitadäquaten<br />
Zinssatzes für jede einzelne Betriebsrentenanwartschaft<br />
entstanden wäre.<br />
Wenn aber eine steuerrechtliche Flankierung<br />
der Bilanzreform ausbleibt, wird das zu einem Auseinanderfallen<br />
von steuer- und handelsbilanzieller<br />
Bewertung von Pensionsverpflichtungen führen, so<br />
dass die Unternehmen regelmäßig ihre Pensionsverpflichtungen<br />
zweimal gutachterlich bewerten lassen<br />
müssen. Nach derzeitigem Handelsbilanzrecht ist<br />
die Bewertung nach steuerrechtlichen Vorschriften<br />
ausreichend.<br />
Die zusätzliche bürokratische Belastung der<br />
Unternehmen wird auch im Gesetzentwurf eingeräumt,<br />
allerdings liegt die Schätzung der Mehrkosten<br />
mit ca. 50 Mio. € im Jahr deutlich zu niedrig.<br />
Realistischer sind hingegen Kostensteigerungen<br />
um das Zwei- bis Dreifache pro Jahr. Dabei vermögen<br />
die in der Vergangenheit angeführten fiskalischen<br />
Argumente, denen zufolge erhebliche<br />
Steuerausfälle zu befürchten sind, wenn auch in<br />
der Steuerbilanz eine Bewertung der Pensionsverpflichtungen<br />
nach marktüblichem Zinssatz erfolgt,<br />
nicht zu überzeugen. Zum einen würde der<br />
zusätzliche Rückstellungsbedarf nicht zu endgültigen<br />
Steuerausfällen führen, sondern lediglich zu<br />
Steuerstundungen, da die Rückstellungen bei Betriebsrentenauszahlung<br />
wieder gewinnerhöhend<br />
aufgelöst werden müssen. Zum anderen ließen<br />
sich die mittelfristigen fiskalischen Auswirkungen<br />
durch eine angemessene Übergangsregelung<br />
nahezu auf null minimieren. Die steuerliche Berücksichtigung<br />
der tatsächlichen Belastung der<br />
Unternehmen durch Pensionsverpflichtungen entspräche<br />
zudem dem Prinzip der Besteuerung<br />
nach der Leistungsfähigkeit, wonach eine erhöhte<br />
Belastung auch die Besteuerungsgrundlage vermindert.<br />
Die BDA hat zu diesen Themen den kompakt<br />
„Betriebliche Altersvorsorge“ veröffentlicht.<br />
Belastungen durch Solvency II<br />
vermeiden<br />
Derzeit wird zwischen dem Europäischen Parlament<br />
(EP), der EU-Kommission und den EU-Finanzministern<br />
ein Richtlinienvorschlag der EU-<br />
Kommission vom 26. Februar <strong>2008</strong> zur Aufnahme<br />
und Ausübung der Versicherungstätigkeit (Solvency<br />
II) beraten. Im Zentrum des Vorschlages<br />
stehen neue Eigenkapitalvorschriften für Versicherungsunternehmen<br />
(Solvabilitätsvorschriften)<br />
sowie Regelungen zum Risikomanagement und<br />
zu Berichtspflichten. Erfreulicherweise haben sowohl<br />
die EU-Finanzminister in ihrer Sitzung am<br />
2. Dezember <strong>2008</strong> als auch zuvor der zuständige<br />
EP-Ausschuss für Wirtschaft und Währung<br />
(ECON-Ausschuss) am 7. Oktober <strong>2008</strong> beschlossen,<br />
dass Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge<br />
vom Anwendungsbereich der geplanten<br />
Richtlinie ausgenommen werden sollen. Für diese<br />
Beschlüsse haben sich die BDA und BUSINESS-<br />
EUROPE intensiv und mit Erfolg eingesetzt.<br />
Eine Anwendung der geplanten Richtlinie auf<br />
Pensionskassen und Pensionsfonds – wie derzeit<br />
noch im Kommissionsvorschlag vorgesehen – würde<br />
der betrieblichen Altersvorsorge erheblichen<br />
Schaden zufügen. Denn im Gegensatz zum bisherigen<br />
europäischen Aufsichtsregime Solvency I<br />
soll sich die Eigenkapitalausstattung nicht nur am<br />
Volumen des Geschäfts orientieren, sondern darüber<br />
hinaus stärker am Marktrisiko. Diese Anforderung<br />
ist für Versicherungsunternehmen durchaus<br />
nachvollziehbar, nicht hingegen für Einrichtungen<br />
der betrieblichen Altersvorsorge, die aufgrund der<br />
bis zu 30 % höheren Eigenkapitalanforderungen<br />
deutlich verteuert und zudem durch umfangreiche<br />
zusätzliche Berichtspflichten belastet würden. Das<br />
zusätzliche Eigenkapital könnten diese Einrichtungen<br />
entweder nur durch Leistungskürzungen<br />
zu Lasten der Betriebsrentner oder durch höhere<br />
Beiträge der Trägerunternehmen aufbringen.<br />
Auch wenn der Beschluss des ECON-Ausschusses<br />
zu begrüßen ist, ist die Gefahr einer<br />
Anwendung von Solvency II auf Einrichtungen der<br />
betrieblichen Altersvorsorge noch nicht gebannt.<br />
Deshalb wird die BDA in den anstehenden Beratungen<br />
weiter darauf hinwirken, dass keine Verschärfungen<br />
für die betriebliche Altersvorsorge<br />
beschlossen werden.<br />
BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung 33