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Geschäftsbericht 2008

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Mit der Vereinbarung des Abfindungsschutzes<br />

können Prozesskosten reduziert werden, da<br />

der Arbeitnehmer im Rahmen einer Abfindungsvereinbarung<br />

auf die Erhebung der Kündigungsschutzklage<br />

verzichtet. Das Institut<br />

der deutschen Wirtschaft Köln hat in seiner<br />

Umfrage ermittelt, dass fast jede dritte arbeitgeberseitige<br />

Kündigung mit der Kündigungsschutzklage<br />

angegriffen wird.<br />

Bestandsschutz praxistauglich<br />

weiterentwickeln<br />

Anhebung des Schwellenwertes für die Anwendung<br />

des Kündigungsschutzgesetzes<br />

auf 20 Arbeitnehmer<br />

Moderne Arbeitsformen unterstützen<br />

Streichung des Ersteinstellungserfordernisses;<br />

eine Wartezeit von sechs Monaten zwischen<br />

zwei Arbeitsverhältnissen ist sachgerecht und<br />

genügt dem anwendbaren Europarecht.<br />

Einführung einer Befristungsmöglichkeit für<br />

den Fall der drohenden Arbeitslosigkeit unabhängig<br />

vom Alter<br />

Keine neuen Reglementierungen in der Zeitarbeit<br />

Anhebung der Wartezeit auf 24 Monate<br />

Möglichkeit eines gerichtlichen Auflösungsantrages<br />

für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses<br />

bei allen Unwirksamkeitsgründen<br />

Anpassungsfähigkeit erleichtern<br />

Nachvollziehbare Kriterien für die Kontrolle<br />

vertraglicher Gestaltungsoptionen durch eine<br />

klare Eingrenzung des AGB-Rechts<br />

Gesetzliche Fixierung von Freiwilligkeits- und<br />

Widerrufsvorbehalten, um für Krisenzeiten<br />

eine flexible Gestaltung von Arbeitsvertragsbestandteilen<br />

zu ermöglichen<br />

Reform der Änderungskündigung, damit diese<br />

ein wirksames Instrument für den Erhalt<br />

von Arbeitsplätzen werden kann<br />

BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Arbeitsrecht 53

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