Geschäftsbericht 2008
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Tarifbindung nahezu unverändert hoch geblieben<br />
ist. Insgesamt arbeiteten im Jahre 2007 rund 73 %<br />
der Beschäftigten in Deutschland unmittelbar oder<br />
mittelbar auf der Basis von Branchentarifverträgen,<br />
8 % auf Basis von Firmentarifverträgen. Für<br />
die meisten Unternehmen sind damit die kollektiv<br />
ausgehandelten Arbeitsbedingungen nach wie vor<br />
die bevorzugte Form der Regelung der Arbeitsbeziehungen.<br />
Im Einzelnen galten 2007 in Deutschland in<br />
32 % aller Betriebe mit 53 % aller Beschäftigten<br />
Branchentarifverträge unmittelbar, während es im<br />
Vorjahr noch 54 % der Beschäftigten waren. Der<br />
Anteil der Betriebe, die sich an einem Branchentarifvertrag<br />
orientieren, lag bei 27 % aller Betriebe<br />
mit 20 % aller Beschäftigten, was einem Zuwachs<br />
bei den Beschäftigten um einen Prozentpunkt entspricht.<br />
Für 3 % aller Betriebe mit 8 % aller Beschäftigten<br />
galten Firmentarifverträge. Damit wurden<br />
62 % aller Betriebe mit 81 % aller Beschäftigten<br />
direkt oder indirekt durch Tarifverträge erfasst.<br />
Der leichte Rückgang der unmittelbaren Bindung<br />
an den Branchentarif bei den Beschäftigten<br />
wurde durch eine Zunahme bei der mittelbaren Tarifbindung<br />
kompensiert. Dadurch wird aber auch<br />
deutlich, dass die Bedeutung individueller betrieblicher<br />
Gestaltungsspielräume weiter zunimmt. Um<br />
langfristig die originäre Bindungskraft der Branchentarifverträge<br />
wieder zu stärken, muss deshalb<br />
der tarifpolitische Reformprozess hin zu einer<br />
neuen Balance zwischen tariflichen und betrieblichen<br />
Regelungen weiter konsequent fortgesetzt<br />
werden.<br />
Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung<br />
unbegründet<br />
Die Veröffentlichung aktueller Zahlen zur Wochenarbeitszeit<br />
der Beschäftigten in den EU-Mitgliedstaaten<br />
war für die Gewerkschaften ein Anlass für<br />
erneute Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung.<br />
Diese Forderung ist verfehlt. Im europäischen<br />
Vergleich gehört Deutschland nach wie vor zu<br />
den Ländern mit der kürzesten tariflichen Jahressollarbeitszeit<br />
(1.657 Stunden), der kürzesten<br />
tariflichen Wochenarbeitszeit (37,6 Stunden) und<br />
den meisten Urlaubstagen (30 Tage). Dieser Wettbewerbsnachteil<br />
wird durch die EU-Erweiterung<br />
verschärft. Die neuen Mitgliedstaaten der EU gehören<br />
fast alle zu den Ländern mit den längsten<br />
tariflichen Arbeitszeiten von bis zu 40 Stunden pro<br />
Woche. Die durchschnittlich tatsächlich geleistete<br />
Wochenarbeitszeit liegt mit etwa 41 Stunden zwar<br />
auch in Deutschland über der tariflichen Arbeitszeit.<br />
Hier muss aber berücksichtigt werden, dass<br />
es sich dabei regelmäßig um Überstunden handelt<br />
und für diese häufig Zuschläge anfallen, die<br />
an Sonn- und Feiertagen bis zu 150 % betragen<br />
können. Zudem ist ein Anstieg nicht erkennbar,<br />
vielmehr schwankte die Wochenarbeitszeit in den<br />
vergangenen zehn Jahren zwischen 41,0 und 41,8<br />
Stunden.<br />
Pläne der Koalition zur Einführung<br />
gesetzlicher Mindestlöhne über<br />
Entsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz<br />
Im Mittelpunkt der Diskussion über gesetzliche<br />
Mindestlöhne stand in diesem Jahr die Umsetzung<br />
des bereits völlig verfehlten Koalitionskompromisses<br />
vom Juni 2007. Die damit verbundenen<br />
Befürchtungen wurden von den Anfang Januar<br />
vom Bundesarbeitsminister vorgelegten Entwürfen<br />
zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zur<br />
Änderung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes<br />
bestätigt.<br />
Geschaffen werden sollte ein System flächendeckender,<br />
branchenbezogener Mindestlöhne<br />
verbunden mit der Ermächtigung, Tarifverträge<br />
außer Kraft zu setzen. Dies stellte einen brutalen<br />
Angriff auf die Tarifautonomie dar. Das Präsidium<br />
der BDA hat die Bundesregierung umgehend aufgefordert,<br />
die Gesetzentwürfe zurückzuziehen.<br />
Die beteiligten unionsgeführten Bundesministerien<br />
und das Bundeskanzleramt sind dem zumindest<br />
teilweise gefolgt. Sie sahen in den Entwürfen<br />
keine geeignete Diskussionsgrundlage und stoppten<br />
die Ressortabstimmung.<br />
Gesetzentwürfe ermächtigen zum<br />
Eingriff in die Tarifautonomie<br />
Die BDA hat gegenüber der Koalition deutlich gemacht,<br />
welcher Missbrauch aufgrund der Gesetze<br />
möglich ist und welche Gefahren davon für die<br />
BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Tarifpolitik 81