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Geschäftsbericht 2008

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Tarifbindung nahezu unverändert hoch geblieben<br />

ist. Insgesamt arbeiteten im Jahre 2007 rund 73 %<br />

der Beschäftigten in Deutschland unmittelbar oder<br />

mittelbar auf der Basis von Branchentarifverträgen,<br />

8 % auf Basis von Firmentarifverträgen. Für<br />

die meisten Unternehmen sind damit die kollektiv<br />

ausgehandelten Arbeitsbedingungen nach wie vor<br />

die bevorzugte Form der Regelung der Arbeitsbeziehungen.<br />

Im Einzelnen galten 2007 in Deutschland in<br />

32 % aller Betriebe mit 53 % aller Beschäftigten<br />

Branchentarifverträge unmittelbar, während es im<br />

Vorjahr noch 54 % der Beschäftigten waren. Der<br />

Anteil der Betriebe, die sich an einem Branchentarifvertrag<br />

orientieren, lag bei 27 % aller Betriebe<br />

mit 20 % aller Beschäftigten, was einem Zuwachs<br />

bei den Beschäftigten um einen Prozentpunkt entspricht.<br />

Für 3 % aller Betriebe mit 8 % aller Beschäftigten<br />

galten Firmentarifverträge. Damit wurden<br />

62 % aller Betriebe mit 81 % aller Beschäftigten<br />

direkt oder indirekt durch Tarifverträge erfasst.<br />

Der leichte Rückgang der unmittelbaren Bindung<br />

an den Branchentarif bei den Beschäftigten<br />

wurde durch eine Zunahme bei der mittelbaren Tarifbindung<br />

kompensiert. Dadurch wird aber auch<br />

deutlich, dass die Bedeutung individueller betrieblicher<br />

Gestaltungsspielräume weiter zunimmt. Um<br />

langfristig die originäre Bindungskraft der Branchentarifverträge<br />

wieder zu stärken, muss deshalb<br />

der tarifpolitische Reformprozess hin zu einer<br />

neuen Balance zwischen tariflichen und betrieblichen<br />

Regelungen weiter konsequent fortgesetzt<br />

werden.<br />

Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung<br />

unbegründet<br />

Die Veröffentlichung aktueller Zahlen zur Wochenarbeitszeit<br />

der Beschäftigten in den EU-Mitgliedstaaten<br />

war für die Gewerkschaften ein Anlass für<br />

erneute Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung.<br />

Diese Forderung ist verfehlt. Im europäischen<br />

Vergleich gehört Deutschland nach wie vor zu<br />

den Ländern mit der kürzesten tariflichen Jahressollarbeitszeit<br />

(1.657 Stunden), der kürzesten<br />

tariflichen Wochenarbeitszeit (37,6 Stunden) und<br />

den meisten Urlaubstagen (30 Tage). Dieser Wettbewerbsnachteil<br />

wird durch die EU-Erweiterung<br />

verschärft. Die neuen Mitgliedstaaten der EU gehören<br />

fast alle zu den Ländern mit den längsten<br />

tariflichen Arbeitszeiten von bis zu 40 Stunden pro<br />

Woche. Die durchschnittlich tatsächlich geleistete<br />

Wochenarbeitszeit liegt mit etwa 41 Stunden zwar<br />

auch in Deutschland über der tariflichen Arbeitszeit.<br />

Hier muss aber berücksichtigt werden, dass<br />

es sich dabei regelmäßig um Überstunden handelt<br />

und für diese häufig Zuschläge anfallen, die<br />

an Sonn- und Feiertagen bis zu 150 % betragen<br />

können. Zudem ist ein Anstieg nicht erkennbar,<br />

vielmehr schwankte die Wochenarbeitszeit in den<br />

vergangenen zehn Jahren zwischen 41,0 und 41,8<br />

Stunden.<br />

Pläne der Koalition zur Einführung<br />

gesetzlicher Mindestlöhne über<br />

Entsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz<br />

Im Mittelpunkt der Diskussion über gesetzliche<br />

Mindestlöhne stand in diesem Jahr die Umsetzung<br />

des bereits völlig verfehlten Koalitionskompromisses<br />

vom Juni 2007. Die damit verbundenen<br />

Befürchtungen wurden von den Anfang Januar<br />

vom Bundesarbeitsminister vorgelegten Entwürfen<br />

zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zur<br />

Änderung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes<br />

bestätigt.<br />

Geschaffen werden sollte ein System flächendeckender,<br />

branchenbezogener Mindestlöhne<br />

verbunden mit der Ermächtigung, Tarifverträge<br />

außer Kraft zu setzen. Dies stellte einen brutalen<br />

Angriff auf die Tarifautonomie dar. Das Präsidium<br />

der BDA hat die Bundesregierung umgehend aufgefordert,<br />

die Gesetzentwürfe zurückzuziehen.<br />

Die beteiligten unionsgeführten Bundesministerien<br />

und das Bundeskanzleramt sind dem zumindest<br />

teilweise gefolgt. Sie sahen in den Entwürfen<br />

keine geeignete Diskussionsgrundlage und stoppten<br />

die Ressortabstimmung.<br />

Gesetzentwürfe ermächtigen zum<br />

Eingriff in die Tarifautonomie<br />

Die BDA hat gegenüber der Koalition deutlich gemacht,<br />

welcher Missbrauch aufgrund der Gesetze<br />

möglich ist und welche Gefahren davon für die<br />

BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Tarifpolitik 81

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