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Geschäftsbericht 2008

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Freizügigkeit:<br />

Frankreich macht’s vor<br />

Im Frühjahr 2009 werden die Mitgliedstaaten von<br />

der Kommission aufgefordert mitzuteilen, ob sie<br />

in Bezug auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer<br />

aus den neuen Mitgliedstaaten weiterhin Übergangsfristen<br />

in Anspruch nehmen wollen. Spätestens<br />

sieben Jahre nach dem Beitritt, im Jahr 2011,<br />

müssen alle Einschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit<br />

und der Dienstleistungsfreiheit beseitigt<br />

sein.<br />

Derzeit haben elf der EU-15-Staaten ihre<br />

Arbeitsmärkte vollständig geöffnet: Das Vereinigte<br />

Königreich, Irland und Schweden hatten<br />

ihre Arbeitsmärkte bereits während der Phase 1<br />

geöffnet. Ihnen folgten am 1. Mai 2006 Spanien,<br />

Finnland, Griechenland und Portugal und am<br />

27. Juli 2006 Italien. In den Niederlanden wurden<br />

die Beschränkungen ab dem 1. Mai 2007 aufgehoben<br />

und in Luxemburg ab dem 1. November<br />

2007. Das Vereinigte Königreich behält sein obligatorisches<br />

Meldesystem bei und in Finnland<br />

muss die Beschäftigung nachträglich zu Überwachungszwecken<br />

registriert werden.<br />

Die meisten der EU-15-Staaten, die Beschränkungen<br />

beibehalten haben, haben ihre<br />

Verfahren vereinfacht oder die Beschränkungen<br />

in bestimmten Sektoren/Berufen reduziert (Belgien,<br />

Dänemark und seit dem 1. November 2007<br />

Deutschland). Ebenso wurde in Deutschland die<br />

Dienstleistungsfreiheit für die Branchen Baugewerbe,<br />

Gebäudereinigung und Innendekoration<br />

beschränkt.<br />

Pünktlich zu Beginn seiner EU-Ratspräsidentschaft<br />

am 1. Juli <strong>2008</strong> hat auch Frankreich<br />

seinen Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus den<br />

neuen Mitgliedstaaten geöffnet. Zu diesem Anlass<br />

hat sich Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt<br />

öffentlich geäußert:<br />

„Jetzt hat auch Frankreich erkannt, dass<br />

die Öffnung des Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer<br />

aus den neuen EU-Mitgliedstaaten mehr Chancen<br />

als Risiken birgt. Deutschland darf sich nicht<br />

weiter abschotten, sondern muss aktiv sein, um<br />

im grenzüberschreitenden Wettbewerb um gute<br />

und ausgebildete Arbeitskräfte nicht dauerhaft<br />

ins Hintertreffen zu geraten. Ich fordere die Bundesregierung<br />

auf, die bisher in Deutschland noch<br />

bestehende generelle Abschottung gegenüber<br />

Arbeitnehmern aus den neuen Mitgliedstaaten zu<br />

beenden.“<br />

Eine pauschale Verlängerung der Einschränkungen<br />

der Arbeitnehmerfreizügigkeit ist schon<br />

angesichts der 2011 ohnehin eintretenden uneingeschränkten<br />

Freizügigkeit nicht sinnvoll. Vielmehr<br />

sollten die damit einhergehenden Chancen<br />

genutzt werden. Vor allem Großbritannien und<br />

Irland haben durch eine frühzeitige Öffnung ihrer<br />

Arbeitsmärkte erhebliche Vorteile in Form einer<br />

stärkeren wirtschaftlichen Dynamik und eines insgesamt<br />

gewachsenen Arbeitsplatzangebotes auch<br />

für Inländer profitiert. Allein 500.000 Arbeitnehmer<br />

aus Polen haben zwischen Mai 2004 und Dezember<br />

2007 in Großbritannien Arbeit gefunden.<br />

Deutschland ist in diesem Wettbewerb schon<br />

deutlich ins Hintertreffen geraten. Die Bundesregierung<br />

hat bereits 2007 den Arbeitsmarkt für Ingenieure<br />

aus den neuen EU-Mitgliedstaaten geöffnet.<br />

Dies ist ein wichtiger Schritt im internationalen<br />

Wettbewerb um die besten Köpfe. Bedauerlich ist<br />

aber, dass an der grundsätzlichen Beschränkung<br />

der Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für die dritte<br />

Phase festgehalten wird.<br />

Europäischer Sozialer Dialog steht<br />

für Praxisnähe und Verantwortung<br />

Der Soziale Dialog ist für zahlreiche sozialpolitische<br />

Initiativen das geeignete Instrument, um<br />

praxistaugliche Regelungen im Konsens der Sozialpartner<br />

zu finden, dies erkennt zunehmend auch<br />

die Europäische Kommission an.<br />

Deshalb ist es wichtig, dass auch die Gewerkschaften<br />

ihre Verantwortung voll übernehmen<br />

und selbst proaktiv und gestaltend wirken, anstatt<br />

die Kommission zur Vorlage gesetzlicher Regelungen<br />

aufzufordern, wie dies Anfang <strong>2008</strong> im Falle<br />

der Neufassung der Richtlinie zu Europäischen<br />

Betriebsräten (EBR) geschah, als der EGB Sozialpartnerverhandlungen<br />

ablehnte. Damit wurde<br />

eine wichtige Chance für eine an der betrieblichen<br />

Praxis orientierte Verbesserung der Funktionsweise<br />

von Europäischen Betriebsräten vertan. Auch<br />

BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Europa und Internationales 129

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