Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz steigt 2009 wieder über 40 % jeweils zum Stichtag 1. Januar im Bundesdurchschnitt Prozent 45 40 35,8 41,1 1,70 6,5 42,0 42,0 1,77 1,77 6,5 6,5 40,7 1,77 4,2 39,9 40,2 1,77 2,02 3,3 2,8 35 30 26,5 32,4 3,0 11,4 4,3 12,8 13,6 14,2 14,2 14,8 14,9 15,5 25 1,3 8,2 20 15 17,0 18,0 18,7 19,3 19,5 19,5 19,9 19,9 19,9 10 5 0 1970 1980 1990 2000 2005 2006 2007 <strong>2008</strong> 2009 Jahr Pflegeversicherung (inkl. Zuschlag für Kinderlose) Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag der Mitglieder) Rentenversicherung Quellen: Bundesministerium für Gesundheit und Deutsche Rentenversicherung Bund; Darstellung: BDA BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung 27
Zur Einhaltung des 40 %-Ziels müssen jedoch dringend weitere Schritte unternommen werden. Die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte zum 1. Januar 2009 für 18 Monate (ab 1. Juli 2010 nur noch um 0,3 Prozentpunkte) reicht unter dem Strich nicht aus, die gleichzeitig stattfindende Erhöhung des einheitlichen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Prozentpunkte sowie die bereits zur Jahresmitte <strong>2008</strong> wirksam gewordene Beitragssatzanhebung in der Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte zu kompensieren. Sowohl in der Kranken- wie in der Pflegeversicherung bedarf es grundsätzlicher struktureller Reformen. Dazu zählen in beiden Versicherungszweigen die Abkoppelung der Finanzierung vom Arbeitsverhältnis, ein wirksamer Wettbewerb, eine stärkere Eigenbeteiligung und insbesondere in der Pflegeversicherung der Aufbau von Kapitaldeckung. In der Rentenversicherung kann der Beitragssatz ab 2009 von 19,9 auf 19,6 % reduziert werden, ohne dass dafür auf die Rentenrücklagen zurückgegriffen werden müsste. Gesetzliche Rentenversicherung: Mehrausgaben durch Sonder-Rentenerhöhung Das am 1. Juli <strong>2008</strong> in Kraft getretene „Gesetz zur Rentenanpassung <strong>2008</strong>“ sieht vor, die sog. Riester- Treppe, welche die finanziellen Belastungen der Erwerbstätigen aus der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf die Rentner überträgt und deshalb den Rentenanstieg pro Jahr um gut 0,6 Prozentpunkte dämpft, in diesem und im nächsten Jahr auszusetzen und erst in den Jahren 2012 und 2013 nachzuholen. Dadurch stiegen die Renten zur Jahresmitte <strong>2008</strong> um 1,1 statt um 0,5 %, und auch zum 1. Juli 2009 wird der aktuelle Rentenwert nochmals außerordentlich angehoben. Damit sollen die Rentner – so die Begründung der Bundesregierung – „angemessen“ am Wirtschaftsaufschwung beteiligt werden. Der beschlossene Eingriff in die Rentenformel öffnet einer Rentenpolitik nach Wahlterminen und Kassenlage Tür und Tor. Das Abweichen von der gesetzlichen Rentenformel sendet die Botschaft, dass die Rentenhöhe weniger von klaren Regeln als von politischer Opportunität abhängt. Wer zur Finanzierung zusätzlicher Rentenanpassungen kurzfristig in die Rentenformel eingreift, darf sich nicht wundern, wenn bei künftigen Rentenanpassungen erneut eine zusätzliche Anhebung gefordert wird. Für die Kosten der geplanten zusätzlichen Rentenleistungen – rund 12 Mrd. € in den Jahren <strong>2008</strong> bis 2013 im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung – müssen vor allem die Beitragszahler aufkommen. So werden die Beitragssätze nicht wie geplant in den nächsten Jahren sinken. Die Folge sind höhere Personalzusatzkosten für die Arbeitgeber und weniger Netto für die Beschäftigten. Mit den zusätzlichen Rentenerhöhungen <strong>2008</strong> und 2009 führt die Koalition ihre eigene Rentenpolitik ad absurdum: Das mit der „Rente mit 67“ verfolgte Ziel, die nachhaltige Finanzierbarkeit der Rentenversicherung zu verbessern, wird durch den beschlossenen Eingriff konterkariert. Bis zum Jahr 2020 sind die aus dem Eingriff in die Rentenanpassungsformel resultierenden Belastungen größer als die Entlastungen, die mit der schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters verbunden sind. Die zusätzlichen Rentenleistungen in den Jahren <strong>2008</strong> bis 2013 führen zu einer einseitigen Besserstellung der heutigen Rentner zu Lasten der heutigen Beitragszahler: Sie müssen mit höheren Beiträgen dafür aufkommen, dass die heutigen Rentner zusätzliche Leistungen erhalten, werden dafür aber selber keine zusätzlichen Anwartschaften erwerben, weil das langfristige Rentenniveau durch die jetzt geplanten zwischenzeitlichen Rentenerhöhungen nicht verändert wird. Es ist schwer begreiflich, warum die Jüngeren angesichts des derzeitigen gesetzlichen Rentenniveaus von rund 50 % über mehrere Jahre hinweg höhere Rentenleistungen finanzieren sollen, obwohl bei ihrem Renteneintritt das Rentenniveau unvermeidlich deutlich niedriger liegen wird (46 % im Jahr 2020 und 43 % im Jahr 2030 nach letzten Vorausberechnungen). Der Fall zeigt erneut: Finanzielle Rücklagen verführen zu Leistungsausweitungen, denn sie ermöglichen, kurzfristig höhere Leistungen ohne 28 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung
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