Geschäftsbericht 2008
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
ung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen<br />
Ausrichtung außerhalb des Arbeitsmarktes,<br />
also im allgemeinen Zivilrecht, zur Folge hätte.<br />
Die BDA lehnt eine solche Ausweitung ab. Diese<br />
steht insbesondere aufgrund der vorgesehenen<br />
faktischen Beweislastumkehr im Widerspruch zur<br />
geplanten Entbürokratisierung auf EU-Ebene. Die<br />
Bundesregierung muss daher die Verabschiedung<br />
der neuen Richtlinie unbedingt verhindern.<br />
Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt<br />
„Antidiskriminierung“ veröffentlicht.<br />
Betriebsverfassung<br />
bleibt reformbedürftig<br />
Am 13. August <strong>2008</strong> sind Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes<br />
aufgrund des „Gesetzes<br />
zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen<br />
verbundenen Risiken“ in Kraft getreten. Zu den<br />
wirtschaftlichen Angelegenheiten, über die das<br />
Unternehmen den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig<br />
und umfassend unter Vorlage der erforderlichen<br />
Unterlagen unterrichten muss, gehört nun<br />
ausdrücklich auch die Übernahme des Unternehmens,<br />
wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden<br />
ist.<br />
Die BDA konnte im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens<br />
verhindern, dass Unternehmensübernahmen<br />
in den Katalog der Betriebsänderungstatbestände<br />
in § 111 BetrVG aufgenommen wurden.<br />
Trotzdem ist auch die nun erfolgte Neuregelung<br />
überflüssig und bringt neue Rechtsunsicherheit<br />
durch Vermischung betriebsverfassungsrechtlicher<br />
und gesellschaftsrechtlicher Vorgänge mit sich. Die<br />
Neuregelung ist überflüssig, weil entsprechende<br />
Informationspflichten – sofern unmittelbare Auswirkungen<br />
für die Arbeitnehmer bestehen – bereits<br />
heute im Betriebsverfassungsgesetz und z. B. bei<br />
Betriebsübergängen verankert sind.<br />
Statt dieser neuen Bürokratisierung wäre ein<br />
Schritt in Richtung Flexibilisierung und Verhandlungsoffenheit<br />
der betrieblichen Mitbestimmung<br />
dringend erforderlich. Diese muss schnell, flexibel<br />
und passgenau sein. Die BDA setzt sich deshalb<br />
dafür ein, dass stärker als bisher Abweichungen<br />
von gesetzlichen Betriebsratsstrukturen ermöglicht<br />
werden. Gerade die Dauer von Mitbestimmungsverfahren<br />
führt oft zu erhöhten Kosten für die Unternehmen,<br />
weil die Umsetzung dringend erforderlicher<br />
geplanter Vorhaben verzögert wird. Deswegen sollte<br />
eine allgemeine Beschleunigungsvorschrift dem<br />
Arbeitgeber vorläufige Entscheidungen ermöglichen.<br />
Auch die Einigungsstellenverfahren müssen durch<br />
die Einführung von Fristen beschleunigt werden.<br />
BDA unterstützt ihre Mitglieder<br />
Die BDA erleichtert mit zahlreichen Serviceleistungen ihren Mitgliedern<br />
den Umgang mit den Auswirkungen des AGG<br />
Die BDA hat eine Übersicht über Gerichtsentscheidungen zum AGG und EuGH-Entscheidungen<br />
zu den Antidiskriminierungsrichtlinien erstellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Mitglieder können dadurch<br />
besser eigene Prozessrisiken einschätzen und haben einen Überblick über die Auslegung<br />
des AGG.<br />
Herausgabe einer Broschüre zum AGG<br />
Merkblätter für Mitarbeiter<br />
Vorträge bei Mitgliedern zum AGG<br />
60 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Arbeitsrecht