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Geschäftsbericht 2008

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ung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen<br />

Ausrichtung außerhalb des Arbeitsmarktes,<br />

also im allgemeinen Zivilrecht, zur Folge hätte.<br />

Die BDA lehnt eine solche Ausweitung ab. Diese<br />

steht insbesondere aufgrund der vorgesehenen<br />

faktischen Beweislastumkehr im Widerspruch zur<br />

geplanten Entbürokratisierung auf EU-Ebene. Die<br />

Bundesregierung muss daher die Verabschiedung<br />

der neuen Richtlinie unbedingt verhindern.<br />

Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt<br />

„Antidiskriminierung“ veröffentlicht.<br />

Betriebsverfassung<br />

bleibt reformbedürftig<br />

Am 13. August <strong>2008</strong> sind Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes<br />

aufgrund des „Gesetzes<br />

zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen<br />

verbundenen Risiken“ in Kraft getreten. Zu den<br />

wirtschaftlichen Angelegenheiten, über die das<br />

Unternehmen den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig<br />

und umfassend unter Vorlage der erforderlichen<br />

Unterlagen unterrichten muss, gehört nun<br />

ausdrücklich auch die Übernahme des Unternehmens,<br />

wenn hiermit der Erwerb der Kontrolle verbunden<br />

ist.<br />

Die BDA konnte im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens<br />

verhindern, dass Unternehmensübernahmen<br />

in den Katalog der Betriebsänderungstatbestände<br />

in § 111 BetrVG aufgenommen wurden.<br />

Trotzdem ist auch die nun erfolgte Neuregelung<br />

überflüssig und bringt neue Rechtsunsicherheit<br />

durch Vermischung betriebsverfassungsrechtlicher<br />

und gesellschaftsrechtlicher Vorgänge mit sich. Die<br />

Neuregelung ist überflüssig, weil entsprechende<br />

Informationspflichten – sofern unmittelbare Auswirkungen<br />

für die Arbeitnehmer bestehen – bereits<br />

heute im Betriebsverfassungsgesetz und z. B. bei<br />

Betriebsübergängen verankert sind.<br />

Statt dieser neuen Bürokratisierung wäre ein<br />

Schritt in Richtung Flexibilisierung und Verhandlungsoffenheit<br />

der betrieblichen Mitbestimmung<br />

dringend erforderlich. Diese muss schnell, flexibel<br />

und passgenau sein. Die BDA setzt sich deshalb<br />

dafür ein, dass stärker als bisher Abweichungen<br />

von gesetzlichen Betriebsratsstrukturen ermöglicht<br />

werden. Gerade die Dauer von Mitbestimmungsverfahren<br />

führt oft zu erhöhten Kosten für die Unternehmen,<br />

weil die Umsetzung dringend erforderlicher<br />

geplanter Vorhaben verzögert wird. Deswegen sollte<br />

eine allgemeine Beschleunigungsvorschrift dem<br />

Arbeitgeber vorläufige Entscheidungen ermöglichen.<br />

Auch die Einigungsstellenverfahren müssen durch<br />

die Einführung von Fristen beschleunigt werden.<br />

BDA unterstützt ihre Mitglieder<br />

Die BDA erleichtert mit zahlreichen Serviceleistungen ihren Mitgliedern<br />

den Umgang mit den Auswirkungen des AGG<br />

Die BDA hat eine Übersicht über Gerichtsentscheidungen zum AGG und EuGH-Entscheidungen<br />

zu den Antidiskriminierungsrichtlinien erstellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Mitglieder können dadurch<br />

besser eigene Prozessrisiken einschätzen und haben einen Überblick über die Auslegung<br />

des AGG.<br />

Herausgabe einer Broschüre zum AGG<br />

Merkblätter für Mitarbeiter<br />

Vorträge bei Mitgliedern zum AGG<br />

60 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Arbeitsrecht

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