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Geschäftsbericht 2008

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Die BDA begrüßt grundsätzlich das mit der<br />

Verordnung verfolgte Ziel, die in unterschiedlichen<br />

Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften<br />

enthaltenen Regelungen zur arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorge zusammenzuführen.<br />

Allerdings wird dieses Ziel nur bedingt erreicht,<br />

da Untersuchungsanlässe aus einschlägigen<br />

Rechtsbereichen (z. B. Strahlenschutz, Nachtarbeit)<br />

nicht einbezogen werden. Kritisch beurteilt<br />

die BDA zudem die Einrichtung eines weiteren<br />

staatlichen Ausschusses. Da zu den Aufgaben<br />

des Ausschusses die Erarbeitung von technischen<br />

Regeln und Erkenntnissen gehören soll, besteht<br />

die Gefahr, dass das Ziel der Rechtsvereinfachung<br />

konterkariert wird.<br />

Die BDA hat zu diesen Themen den kompakt<br />

„Unfallversicherung und Arbeitsschutz“ veröffentlicht.<br />

Selbstverwaltung stärken<br />

statt schwächen<br />

Das im April <strong>2008</strong> vom Bundesministerium für<br />

Arbeit und Soziales vorgelegte Gutachten zur<br />

„Geschichte und Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“<br />

enthält im Wesentlichen keine<br />

geeigneten Vorschläge zur Reform der sozialen<br />

Selbstverwaltung. Die BDA hat die darin unterbreiteten<br />

Empfehlungen weitgehend abgelehnt.<br />

Insbesondere der Vorschlag, die Mitwirkung der<br />

Arbeitgeber in den Selbstverwaltungsorganen<br />

auf ein Drittel zu beschränken, ist nachdrücklich<br />

abzulehnen. Dies gilt schon deshalb, weil der als<br />

Begründung gegebene Hinweis auf einen geringeren<br />

Beitragsanteil der Arbeitgeber nicht zutreffend<br />

ist. Richtig ist vielmehr, dass die Arbeitgeber in<br />

den meisten Sozialversicherungszweigen sogar<br />

höhere Beiträge als die Versicherten zahlen.<br />

Ohnehin ist der tragende Grund für die paritätische<br />

Selbstverwaltung jedoch nicht der jeweilige<br />

Finanzierungsanteil: Andernfalls wäre<br />

z. B. eine Mitwirkung von Arbeitnehmervertretern<br />

in der Selbstverwaltung der Unfallversicherung<br />

überhaupt nicht zu erklären. Vielmehr beruht die<br />

paritätische Mitwirkung vor allem darauf, dass<br />

die Beiträge zur Sozialversicherung nach wie vor<br />

ganz überwiegend über lohnbezogene Beiträge<br />

aufgebracht werden. Zudem soll mit der gleichberechtigten<br />

Einbindung der Arbeitgeber in die<br />

Selbstverwaltung der Sozialversicherung auch<br />

ihre Mitverantwortung für die Sozialversicherung<br />

zum Ausdruck gebracht und eingefordert werden.<br />

Bei einer bloßen Mitwirkung der Arbeitgeber in der<br />

Selbstverwaltung ohne tatsächliche Gestaltungsmöglichkeiten<br />

würde diese wesentliche Aufgabe<br />

und Rolle der paritätischen Selbstverwaltung<br />

durch Arbeitgeber und Versicherte hingegen aufgegeben.<br />

Kritisch zu sehen sind auch Überlegungen<br />

der Gutachter hinsichtlich einer Ausweitung des<br />

aktiven und passiven Wahlrechts auf Personen,<br />

die selbst nicht Mitglied der Sozialversicherung<br />

sind. Es darf nicht sein, dass weitere Personen in<br />

den Selbstverwaltungsorganen mitwirken, die nicht<br />

selbst mit eigenen Beiträgen an der Finanzierung<br />

der Sozialversicherung beteiligt sind und damit<br />

kein Interesse an einem möglichst wirtschaftlichen<br />

Einsatz der Beitragsmittel haben, sondern ausschließlich<br />

an höheren Leistungen. Des Weiteren<br />

fehlt im Gutachten ein überzeugender Vorschlag<br />

zur Modernisierung der Organisationsstrukturen.<br />

Im Hinblick auf das Gutachten und die aktuelle<br />

Diskussion über eine Reform der Selbstverwaltung<br />

hat die BDA im März <strong>2008</strong> das aktualisierte Positionspapier<br />

„Autonomie stärken – Organisationsstrukturen<br />

modernisieren“ mit Reformvorschlägen<br />

zur sozialen Selbstverwaltung vorgelegt. Die BDA<br />

hat sich darin klar für eine Reform der sozialen<br />

Selbstverwaltung ausgesprochen. Der in den letzten<br />

Jahren insgesamt gewachsene Staatseinfluss<br />

auf die Sozialversicherung muss gestoppt und zurückgedrängt<br />

werden. Dafür ist die Autonomie der<br />

Selbstverwaltung zu stärken, ihre Gestaltungsmöglichkeiten<br />

sind zu erweitern. Es muss sichergestellt<br />

werden, dass Versicherte und Arbeitgeber<br />

die von ihnen finanzierten Sozialversicherungen<br />

verantwortlich und aktiv mitgestalten können. Um<br />

die Effizienz der Arbeit der sozialen Selbstverwaltung<br />

zu erhöhen, sollten außerdem die historisch<br />

gewachsenen, teilweise aufgeblähten Organisationsstrukturen<br />

der Sozialversicherung durch ein<br />

einheitlich für alle Zweige der Sozialversicherung<br />

geltendes schlankes Verwaltungsratsmodell ersetzt<br />

werden. Ferner muss die paritätische Selbstverwaltung<br />

der Sozialversicherung durch Arbeitgeber<br />

und Versicherte auch dort eingeführt werden,<br />

wo sie heute noch fehlt.<br />

BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung 41

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