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Geschäftsbericht 2008

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Neue Leistungen in der Pflegeversicherung (ab dem 1. Juli <strong>2008</strong>)<br />

Stufenweise Anhebung der ambulanten Sachleistungsbeträge und des Pflegegeldes in allen<br />

drei Pflegestufen in den Jahren <strong>2008</strong>, 2010 und 2012<br />

Schrittweise Erhöhung der stationären Sachleistungsbeträge in der Pflegestufe III sowie in<br />

Härtefällen in den Jahren <strong>2008</strong>, 2010, 2012<br />

Anhebung des zusätzlichen Leistungsbetrages für Menschen mit erheblich eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz (z. B. Demenzkranke)<br />

Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung in dreijährigem Rhythmus ab 2015<br />

Stärkung der ambulanten Versorgung (Pflegestützpunkte, Fallmanagement, Förderung betreuter<br />

Wohnformen)<br />

Ausbau des Anspruchs auf Tagespflege<br />

Anspruch auf bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit („Pflegezeit“), dabei<br />

zahlt die Pflegeversicherung für die Zeit der Freistellung Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />

für die Pflegeperson und gewährt einen Beitragszuschuss in Höhe des Mindestbeitrages<br />

zur Kranken- und Pflegeversicherung, soweit keine andere Absicherung (z. B. Familienversicherung)<br />

besteht.<br />

Gesetzliche Unfallversicherung:<br />

ausgesparte Reform des Leistungsrechts<br />

umgehend nachholen<br />

Nachdem der Bundestag am 26. Juni <strong>2008</strong> das<br />

„Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung“<br />

(UVMG) beschlossen hat, ist das<br />

UVMG am 19. September <strong>2008</strong> auch vom Bundesrat<br />

gebilligt worden. Am 5. November <strong>2008</strong> ist<br />

das Gesetz grundsätzlich in Kraft getreten. Es enthält<br />

insbesondere Regelungen zur Organisation<br />

der Unfallversicherungsträger, zur Verteilung von<br />

Altlasten zwischen den Berufsgenossenschaften,<br />

zu neuen Meldepflichten der Arbeitgeber und zu<br />

rechtlichen Grundlagen der Gemeinsamen Deutschen<br />

Arbeitsschutzstrategie (GDA).<br />

Das Leistungsrecht wird – im Gegensatz zu<br />

den Festlegungen im Koalitionsvertrag – gänzlich<br />

ausgespart. Das BDA-Präsidium hat dies zuletzt<br />

im Januar <strong>2008</strong> als sehr enttäuschend kritisiert.<br />

Die Koalition verpasst damit das selbst gesteckte<br />

Ziel, die Unfallversicherung umfassend zu reformieren<br />

und ein zielgenaueres Leistungsrecht<br />

einzuführen. Nur eine Reform des Leistungsrechts<br />

ermöglicht die überfällige Beitragsentlastung der<br />

Unternehmen. Mit dem jetzt verabschiedeten Reformstückwerk<br />

wird nun jedoch sogar ein großer<br />

Teil der Wirtschaft belastet. Durch die geänderte<br />

Verteilung von Altlasten zwischen den Berufsgenossenschaften<br />

führt die Reform für viele Unternehmen<br />

zu höheren statt zu niedrigeren Beiträgen.<br />

Die ausgesparte Reform des Leistungsrechts muss<br />

daher baldmöglichst nachgeholt werden.<br />

38 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung

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