Geschäftsbericht 2008
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Neue Leistungen in der Pflegeversicherung (ab dem 1. Juli <strong>2008</strong>)<br />
Stufenweise Anhebung der ambulanten Sachleistungsbeträge und des Pflegegeldes in allen<br />
drei Pflegestufen in den Jahren <strong>2008</strong>, 2010 und 2012<br />
Schrittweise Erhöhung der stationären Sachleistungsbeträge in der Pflegestufe III sowie in<br />
Härtefällen in den Jahren <strong>2008</strong>, 2010, 2012<br />
Anhebung des zusätzlichen Leistungsbetrages für Menschen mit erheblich eingeschränkter<br />
Alltagskompetenz (z. B. Demenzkranke)<br />
Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung in dreijährigem Rhythmus ab 2015<br />
Stärkung der ambulanten Versorgung (Pflegestützpunkte, Fallmanagement, Förderung betreuter<br />
Wohnformen)<br />
Ausbau des Anspruchs auf Tagespflege<br />
Anspruch auf bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit („Pflegezeit“), dabei<br />
zahlt die Pflegeversicherung für die Zeit der Freistellung Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung<br />
für die Pflegeperson und gewährt einen Beitragszuschuss in Höhe des Mindestbeitrages<br />
zur Kranken- und Pflegeversicherung, soweit keine andere Absicherung (z. B. Familienversicherung)<br />
besteht.<br />
Gesetzliche Unfallversicherung:<br />
ausgesparte Reform des Leistungsrechts<br />
umgehend nachholen<br />
Nachdem der Bundestag am 26. Juni <strong>2008</strong> das<br />
„Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung“<br />
(UVMG) beschlossen hat, ist das<br />
UVMG am 19. September <strong>2008</strong> auch vom Bundesrat<br />
gebilligt worden. Am 5. November <strong>2008</strong> ist<br />
das Gesetz grundsätzlich in Kraft getreten. Es enthält<br />
insbesondere Regelungen zur Organisation<br />
der Unfallversicherungsträger, zur Verteilung von<br />
Altlasten zwischen den Berufsgenossenschaften,<br />
zu neuen Meldepflichten der Arbeitgeber und zu<br />
rechtlichen Grundlagen der Gemeinsamen Deutschen<br />
Arbeitsschutzstrategie (GDA).<br />
Das Leistungsrecht wird – im Gegensatz zu<br />
den Festlegungen im Koalitionsvertrag – gänzlich<br />
ausgespart. Das BDA-Präsidium hat dies zuletzt<br />
im Januar <strong>2008</strong> als sehr enttäuschend kritisiert.<br />
Die Koalition verpasst damit das selbst gesteckte<br />
Ziel, die Unfallversicherung umfassend zu reformieren<br />
und ein zielgenaueres Leistungsrecht<br />
einzuführen. Nur eine Reform des Leistungsrechts<br />
ermöglicht die überfällige Beitragsentlastung der<br />
Unternehmen. Mit dem jetzt verabschiedeten Reformstückwerk<br />
wird nun jedoch sogar ein großer<br />
Teil der Wirtschaft belastet. Durch die geänderte<br />
Verteilung von Altlasten zwischen den Berufsgenossenschaften<br />
führt die Reform für viele Unternehmen<br />
zu höheren statt zu niedrigeren Beiträgen.<br />
Die ausgesparte Reform des Leistungsrechts muss<br />
daher baldmöglichst nachgeholt werden.<br />
38 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung