Geschäftsbericht 2008
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Krankenkassen ein krankenhausindividueller Zuschlag<br />
erhoben, der ab 2012 in das pauschalierte<br />
DRG-Vergütungssystem überführt werden soll. Die<br />
zusätzlichen Mehrkosten für diese beiden Maßnahmen<br />
belaufen sich nach dem Gesetzentwurf<br />
auf ca. 2,0 Mrd. €. Eine gesetzliche Regelung,<br />
wonach die Länder ihrer Investitionsverpflichtung<br />
nachkommen müssen, ist am Widerstand der Länder<br />
gescheitert. Damit besteht weiterhin die Gefahr,<br />
dass notwendige Investitionen unterbleiben<br />
und die Krankenkassen über die Betriebskosten<br />
dafür geradestehen müssen.<br />
Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt<br />
„Gesetzliche Krankenversicherung“ veröffentlicht.<br />
Soziale Pflegeversicherung:<br />
Finanzierungsprobleme bleiben<br />
ungelöst<br />
Das am 14. März <strong>2008</strong> vom Bundestag beschlossene<br />
„Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung<br />
der Pflegeversicherung“ (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)<br />
besteht im Wesentlichen aus<br />
Leistungsausweitungen. Das Maßnahmenpaket<br />
umfasst insbesondere die stufenweise Anhebung<br />
der ambulanten Sachleistungsbeträge und des<br />
Pflegegeldes in allen drei Pflegestufen sowie die<br />
schrittweise Erhöhung der stationären Sachleistungsbeträge<br />
in der Pflegestufe III und in Härtefällen<br />
jeweils in den Jahren <strong>2008</strong>, 2010 und<br />
2012. Die Chance, die soziale Pflegeversicherung<br />
dauerhaft leistungsfähig und finanzierbar zu gestalten,<br />
wurde hingegen verpasst.<br />
Zur Finanzierung der Leistungsausweitungen<br />
wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung<br />
zum 1. Juli <strong>2008</strong> von 1,7 auf 1,95 % (bzw. für Kinderlose<br />
von 1,95 auf 2,2 %) angehoben. Dadurch<br />
werden die Versicherten und Betriebe mit rund<br />
2,5 Mrd. € auf Jahresbasis belastet. Trotz dieser<br />
Beitragserhöhung können die Leistungen der Pflegeversicherung<br />
laut Gesetzesbegründung jedoch<br />
nur bis „Ende 2014 / Anfang 2015“ finanziert werden.<br />
Dann sollen die Rücklagen der Pflegekassen<br />
gerade auf die gesetzlich definierte Mindestreserve<br />
von 1,0 Monatsausgaben abgeschmolzen sein.<br />
Wie die ab 2015 vorgesehene Dynamisierung<br />
der Pflegeleistungen finanziert werden soll, bleibt<br />
damit unklar.<br />
Wegen der umfangreichen Leistungsausweitungen<br />
wird die finanzielle Schieflage der sozialen<br />
Pflegeversicherung weiter verschärft. Denn bei<br />
einer rückläufigen Zahl potenzieller Beitragszahler<br />
werden die zu schulternden Finanzierungslasten<br />
nun nicht nur durch die steigende Zahl der Pflegefälle,<br />
sondern zusätzlich durch höhere Kosten<br />
je Pflegefall zunehmen. Gerade vor diesem Hintergrund<br />
hätte die Vermeidung einer Beitragssatzanhebung<br />
oberstes Ziel der Pflegereform sein<br />
müssen.<br />
Bestandteile einer zukunftsweisenden Reform<br />
der Pflegeversicherung müssen insbesondere<br />
die Abkopplung der Pflegekosten vom Arbeitsverhältnis,<br />
eine strukturelle beitragssatzneutrale<br />
Ausrichtung des Leistungskatalogs sowie ein wirksamer<br />
Wettbewerb sowohl zwischen den Pflegekassen<br />
als auch zwischen den Pflegekassen und<br />
Leistungserbringern sein. Außerdem sind eine<br />
stärkere Eigenbeteiligung der Versicherten ebenso<br />
wie der Aufbau von Kapitaldeckung unbedingt<br />
erforderlich.<br />
Der BDA ist es allerdings gelungen, einige<br />
Erfolge im Gesetzgebungsverfahren zu erzielen.<br />
So hätte die bundesweit verpflichtende Einführung<br />
von Pflegestützpunkten zur wohnortnahen Beratung,<br />
Versorgung und Betreuung der Versicherten<br />
die Einrichtung von bundesweit über 4.000 Pflegestützpunkten<br />
mit rund 16.000 Pflegebegleitern zur<br />
Folge gehabt. Dies konnte verhindert werden. Die<br />
Pflegestützpunkte werden nun von den Pflegeund<br />
Krankenkassen nur dann eingerichtet, wenn<br />
die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt.<br />
Dabei ist auf vorhandene Beratungsstrukturen<br />
zurückzugreifen. Die Anschubfinanzierung<br />
zur Errichtung der Pflegestützpunkte ist auf eine<br />
Gesamthöhe von 60 Mio. € (im Gegensatz zur<br />
zuvor vorgesehenen Gesamthöhe von 80 Mio. €)<br />
limitiert. Zudem besteht der Anspruch auf Pflegezeit<br />
von bis zu sechs Monaten nur bei Arbeitgebern<br />
mit mehr als 15 Beschäftigten und nicht – wie<br />
ursprünglich vorgesehen – bei Arbeitgebern mit<br />
mehr als zehn Beschäftigten.<br />
Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt<br />
„Soziale Pflegeversicherung“ veröffentlicht.<br />
BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung 37