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Geschäftsbericht 2008

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Krankenkassen ein krankenhausindividueller Zuschlag<br />

erhoben, der ab 2012 in das pauschalierte<br />

DRG-Vergütungssystem überführt werden soll. Die<br />

zusätzlichen Mehrkosten für diese beiden Maßnahmen<br />

belaufen sich nach dem Gesetzentwurf<br />

auf ca. 2,0 Mrd. €. Eine gesetzliche Regelung,<br />

wonach die Länder ihrer Investitionsverpflichtung<br />

nachkommen müssen, ist am Widerstand der Länder<br />

gescheitert. Damit besteht weiterhin die Gefahr,<br />

dass notwendige Investitionen unterbleiben<br />

und die Krankenkassen über die Betriebskosten<br />

dafür geradestehen müssen.<br />

Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt<br />

„Gesetzliche Krankenversicherung“ veröffentlicht.<br />

Soziale Pflegeversicherung:<br />

Finanzierungsprobleme bleiben<br />

ungelöst<br />

Das am 14. März <strong>2008</strong> vom Bundestag beschlossene<br />

„Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung<br />

der Pflegeversicherung“ (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz)<br />

besteht im Wesentlichen aus<br />

Leistungsausweitungen. Das Maßnahmenpaket<br />

umfasst insbesondere die stufenweise Anhebung<br />

der ambulanten Sachleistungsbeträge und des<br />

Pflegegeldes in allen drei Pflegestufen sowie die<br />

schrittweise Erhöhung der stationären Sachleistungsbeträge<br />

in der Pflegestufe III und in Härtefällen<br />

jeweils in den Jahren <strong>2008</strong>, 2010 und<br />

2012. Die Chance, die soziale Pflegeversicherung<br />

dauerhaft leistungsfähig und finanzierbar zu gestalten,<br />

wurde hingegen verpasst.<br />

Zur Finanzierung der Leistungsausweitungen<br />

wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung<br />

zum 1. Juli <strong>2008</strong> von 1,7 auf 1,95 % (bzw. für Kinderlose<br />

von 1,95 auf 2,2 %) angehoben. Dadurch<br />

werden die Versicherten und Betriebe mit rund<br />

2,5 Mrd. € auf Jahresbasis belastet. Trotz dieser<br />

Beitragserhöhung können die Leistungen der Pflegeversicherung<br />

laut Gesetzesbegründung jedoch<br />

nur bis „Ende 2014 / Anfang 2015“ finanziert werden.<br />

Dann sollen die Rücklagen der Pflegekassen<br />

gerade auf die gesetzlich definierte Mindestreserve<br />

von 1,0 Monatsausgaben abgeschmolzen sein.<br />

Wie die ab 2015 vorgesehene Dynamisierung<br />

der Pflegeleistungen finanziert werden soll, bleibt<br />

damit unklar.<br />

Wegen der umfangreichen Leistungsausweitungen<br />

wird die finanzielle Schieflage der sozialen<br />

Pflegeversicherung weiter verschärft. Denn bei<br />

einer rückläufigen Zahl potenzieller Beitragszahler<br />

werden die zu schulternden Finanzierungslasten<br />

nun nicht nur durch die steigende Zahl der Pflegefälle,<br />

sondern zusätzlich durch höhere Kosten<br />

je Pflegefall zunehmen. Gerade vor diesem Hintergrund<br />

hätte die Vermeidung einer Beitragssatzanhebung<br />

oberstes Ziel der Pflegereform sein<br />

müssen.<br />

Bestandteile einer zukunftsweisenden Reform<br />

der Pflegeversicherung müssen insbesondere<br />

die Abkopplung der Pflegekosten vom Arbeitsverhältnis,<br />

eine strukturelle beitragssatzneutrale<br />

Ausrichtung des Leistungskatalogs sowie ein wirksamer<br />

Wettbewerb sowohl zwischen den Pflegekassen<br />

als auch zwischen den Pflegekassen und<br />

Leistungserbringern sein. Außerdem sind eine<br />

stärkere Eigenbeteiligung der Versicherten ebenso<br />

wie der Aufbau von Kapitaldeckung unbedingt<br />

erforderlich.<br />

Der BDA ist es allerdings gelungen, einige<br />

Erfolge im Gesetzgebungsverfahren zu erzielen.<br />

So hätte die bundesweit verpflichtende Einführung<br />

von Pflegestützpunkten zur wohnortnahen Beratung,<br />

Versorgung und Betreuung der Versicherten<br />

die Einrichtung von bundesweit über 4.000 Pflegestützpunkten<br />

mit rund 16.000 Pflegebegleitern zur<br />

Folge gehabt. Dies konnte verhindert werden. Die<br />

Pflegestützpunkte werden nun von den Pflegeund<br />

Krankenkassen nur dann eingerichtet, wenn<br />

die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt.<br />

Dabei ist auf vorhandene Beratungsstrukturen<br />

zurückzugreifen. Die Anschubfinanzierung<br />

zur Errichtung der Pflegestützpunkte ist auf eine<br />

Gesamthöhe von 60 Mio. € (im Gegensatz zur<br />

zuvor vorgesehenen Gesamthöhe von 80 Mio. €)<br />

limitiert. Zudem besteht der Anspruch auf Pflegezeit<br />

von bis zu sechs Monaten nur bei Arbeitgebern<br />

mit mehr als 15 Beschäftigten und nicht – wie<br />

ursprünglich vorgesehen – bei Arbeitgebern mit<br />

mehr als zehn Beschäftigten.<br />

Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt<br />

„Soziale Pflegeversicherung“ veröffentlicht.<br />

BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung 37

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