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Geschäftsbericht 2008

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Entgegen der ursprünglichen Absicht des<br />

Bundesministeriums für Arbeit und Soziales<br />

(BMAS) soll es in dieser Legislaturperiode – die<br />

Vorlage eines Gesetzentwurfs war für den Herbst<br />

dieses Jahres vorgesehen – doch keine gesetzlichen<br />

Änderungen im Bereich der Sozialwahlen<br />

mehr geben. Grund für den vorläufigen Verzicht<br />

auf ein Gesetzgebungsverfahren ist, dass die<br />

Vorbereitungen für die Ermöglichung von Onlinewahlen<br />

noch nicht abgeschlossen und die<br />

ansonsten geplanten Gesetzesänderungen für<br />

ein eigenständiges Gesetzgebungsverfahren laut<br />

BMAS nicht ausreichend sind.<br />

Die BDA wird sich weiter nachdrücklich für<br />

eine Reform der Selbstverwaltung einsetzen, die<br />

ihre Autonomie stärkt und ihre Organisationsstrukturen<br />

modernisiert.<br />

Aktiver Sozialer Dialog macht<br />

Stress-Richtlinie überflüssig<br />

Die europäischen Sozialpartner sind mit Erfolg<br />

den Richtlinienüberlegungen der EU-Kommission<br />

zum Thema „Stress“ entgegengetreten und haben<br />

sich in einer im Jahr 2004 abgeschlossenen Rahmenvereinbarung<br />

zu arbeitsbedingtem Stress zu<br />

Umsetzungsaktivitäten verpflichtet. <strong>2008</strong> endete<br />

die Umsetzungsphase dieser Vereinbarung.<br />

Die BDA hat während der Umsetzungsfrist die<br />

Fachdiskussion mit allen relevanten Präventionsverantwortlichen<br />

zum Thema „Psychische Belastung<br />

und arbeitsbedingter Stress“ in Deutschland<br />

in Symposien, Vorträgen und Druckschriften maßgeblich<br />

geprägt. Die Reihe der BDA-Symposien<br />

wurde mit der dritten Veranstaltung „Umgang mit<br />

psychischer Belastung im Unternehmen: betriebliche<br />

Konzepte und externe Unterstützung“ am<br />

5. März <strong>2008</strong> fortgesetzt. Im Mittelpunkt der<br />

Beiträge standen die Auswahl einer betriebsspezifischen<br />

Vorgehensweise sowie Unterstützungsangebote<br />

Externer. Dabei wurden vor allem die<br />

praktischen Erfahrungen der Präventionsarbeit<br />

der Kranken- und Unfallversicherung unter besonderer<br />

Berücksichtigung des Einflusses psychischer<br />

Belastungen diskutiert. Daneben sind<br />

betriebsspezifische Herangehensweisen durch<br />

Beispiele zur Berücksichtigung psychischer Belastung<br />

im Rahmen von Gesundheitsprogrammen<br />

bis hin zu einem Gesundheitsmanagement behandelt<br />

worden.<br />

Aus der psychischen Belastung bei der Arbeit<br />

wird in der Öffentlichkeit fälschlicherweise die alleinige<br />

Begründung für den Anstieg der Fehlzeiten<br />

aufgrund psychischer Erkrankungen abgeleitet.<br />

Tatsächlich wird bei der insoweit postulierten Kausalbeziehung<br />

jedoch deutlich zu kurz gesprungen.<br />

Bei Berichten über den Anstieg von Fehlzeiten in<br />

diesem Bereich wird insbesondere oft außer Acht<br />

gelassen, dass der Anstieg der Arbeitsunfähigkeitszeiten<br />

wegen psychischer Störungen zu mehr<br />

als zwei Dritteln aus Krankschreibungen bei Arbeitslosen<br />

beruht (Quelle: Techniker Krankenkasse).<br />

Dies zeigt, dass insbesondere Menschen, denen<br />

sinngebende und anerkennende Arbeit fehlt,<br />

besonders anfällig für psychische Krisen sind.<br />

Außerdem ist festzustellen, dass die Fallzahlen<br />

psychischer Erkrankungen von Beschäftigten<br />

stabil bzw. nur leicht angestiegen sind.<br />

Aufgrund längerer Erkrankungsdauern bei dieser<br />

Indikation führt dies jedoch zu einem überproportionalen<br />

Anstieg bei der Zahl von Abwesenheitstagen.<br />

Unter Berücksichtigung der in den letzten<br />

Jahren stark gesunkenen Gesamtzahl bei den<br />

Abwesenheitstagen wirkt dieser Effekt statistisch<br />

gesehen noch signifikanter, d. h., bei relativ konstanter<br />

Zahl psychisch Erkrankter nimmt lediglich<br />

der Anteilswert zu.<br />

Die BDA wird dieses fachlich komplexe, gegenüber<br />

den psychischen Belastungen bei der Arbeit<br />

erweiterte Feld der psychischen Gesundheit<br />

weiter intensiv bearbeiten.<br />

ELENA-Verfahren ausbauen –<br />

Leistungsgesetze harmonisieren<br />

Derzeit berät der Bundestag den „Entwurf eines<br />

Gesetzes über das Verfahren des elektronischen<br />

Entgeltnachweises“ (ELENA-Verfahrensgesetz),<br />

den die Bundesregierung am 25. Juni <strong>2008</strong> beschlossen<br />

hat. Mit dem ELENA-Verfahren soll<br />

die Verpflichtung der Arbeitgeber zur schriftlichen<br />

Ausstellung von Entgeltbescheinigungen für ihre<br />

Arbeitnehmer (vor allem als Grundlage für die<br />

Berechnung von Sozialleistungen, z. B. Arbeitslosengeld<br />

oder Elterngeld) durch die Verpflichtung<br />

42 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung

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