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Geschäftsbericht 2008

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Die BDA wird sich weiter intensiv in den Diskussionsprozess<br />

um die Kodifikation des Arbeitsrechts<br />

einbringen. Forderungen nach weiterer<br />

Regulierung und damit einer massiven Einschränkung<br />

der Chance, neue Beschäftigung zu schaffen,<br />

werden wir uns entschieden entgegenstellen.<br />

Wir werden auch weiter für Regelungen werben,<br />

die neue Chancen eröffnen, die Beschäftigung stimulieren<br />

und das Arbeitsrecht zu einem Unterstützungsmotor<br />

für neue Beschäftigung machen. Es<br />

bedarf neuer Strukturen, die die Anpassungsfähigkeit<br />

des Arbeitsrechts verbessern und damit den<br />

Anforderungen an eine globalisierte, im ständigen<br />

Wettbewerb stehende Wirtschaft gerecht werden.<br />

Für eine moderne Arbeitsmarktordnung<br />

– Beschäftigungsbremse<br />

Arbeitsrecht lösen<br />

Das Präsidium der BDA hat daher im Sommer<br />

2007 die Kommission „Für eine moderne Arbeitsmarktordnung“<br />

unter dem Vorsitz von Herrn<br />

Lauer, Mitglied des Vorstands der Lufthansa und<br />

des Präsidiums der BDA sowie Vorsitzender des<br />

Arbeitsrechtsausschusses der BDA, eingesetzt.<br />

Die Kommission, an deren Arbeit Vertreter aus<br />

Unternehmen, Verbänden und der Wissenschaft<br />

als Mitglieder teilgenommen haben, hat das Arbeitsrecht<br />

und seine Folgen für das Arbeitsmarktgeschehen<br />

intensiv untersucht und dabei weitere<br />

wissenschaftliche Expertise herangezogen. Die<br />

Kommission hält grundlegende gesetzliche Regelungen<br />

zum Arbeitsvertragsrecht für zwingend.<br />

Diese müssen Klarheit und Übersichtlichkeit im<br />

Arbeitsrecht fördern. Wer Beschäftigungschancen<br />

erhalten und verbreitern will, muss das Arbeitsvertragsrecht<br />

verändern.<br />

Im Rahmen der Kommissionsarbeit wurden<br />

die Arbeitsmarktordnungen Dänemarks und<br />

Österreichs eingehend analysiert und ihre Vergleichbarkeit<br />

und Übertragbarkeit diskutiert. Die<br />

Kommission ist einvernehmlich zu dem Ergebnis<br />

gekommen, dass beide Rechtsordnungen interessante<br />

Elemente enthalten, als Gesamtrechtssystem<br />

jedoch nicht auf den deutschen Arbeitsmarkt<br />

übertragen werden können. In einer groß angelegten,<br />

in ihrem Umfang und in ihrer Datenfülle<br />

bisher einmaligen Studie zu den Auswirkungen<br />

des Kündigungsrechts hat die Kommission zahlreiche<br />

Anhaltspunkte für mögliche Reformansätze<br />

für das Arbeitsrecht erhalten.<br />

Für mehr Rechtssicherheit und Kalkulierbarkeit<br />

im Kündigungsschutz hat die Kommission das<br />

Konzept einer Abfindungsoption entwickelt. Die<br />

Option fügt sich in das bestehende System des<br />

Kündigungsschutzes ein und entwickelt es fort.<br />

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen die Möglichkeit<br />

erhalten, von dem Prinzip des Bestandsschutzes<br />

einvernehmlich durch eine Abfindungsvereinbarung<br />

abzuweichen. Für den Fall der Kündigung wird dem<br />

Arbeitnehmer eine Abfindung zugesagt; dieser<br />

verzichtet im Gegenzug auf die Möglichkeit, Klage<br />

gegen die Kündigung zu erheben.<br />

Der Kommissionsbericht wurde vom Präsidium<br />

der BDA am 15. September <strong>2008</strong> zustimmend<br />

zur Kenntnis genommen. Er kann im Internet unter<br />

www.arbeitgeber.de in der Rubrik „Initiativen“ abgerufen<br />

werden.<br />

Insolvenzsicherung von Arbeitszeitkonten<br />

– Flexibilität sichern<br />

Arbeitszeitkonten sind ein integraler Bestandteil<br />

der betrieblichen Personalpolitik und aus Unternehmen<br />

und Betrieben nicht wegzudenken. Dies<br />

gilt sowohl für Konten, mit denen schwankende<br />

Auftragslagen ausgeglichen werden sollen (Flexikonten),<br />

wie für Konten, mit denen langfristige<br />

Ziele, insbesondere die individuelle und betriebliche<br />

Gestaltung des Erwerbslebens, geplant werden<br />

(Lang- und Lebensarbeitszeitkonten).<br />

Ohne Flexikonten können die im internationalen<br />

Vergleich zu kurzen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer<br />

nicht ausgeglichen werden. Flexikonten<br />

sind daher unverzichtbar. Die BDA begrüßt ausdrücklich,<br />

dass sie aus dem Anwendungsbereich<br />

des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen<br />

für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen<br />

ausgenommen sind. Das Gesetz<br />

soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten.<br />

54 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Arbeitsrecht

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