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Geschäftsbericht 2008

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Das Interesse der Arbeitnehmer an einer ausreichenden<br />

Insolvenzsicherung von Langzeitkonten<br />

ist nachvollziehbar und verständlich und wird<br />

von den Arbeitgebern ausdrücklich unterstützt.<br />

Eine Verbesserung des Insolvenzschutzes sollte<br />

aber nicht ohne Berücksichtigung der Interessen<br />

von Arbeitgebern und Arbeitnehmern an einer<br />

praktikablen Führung von Wertguthaben verfolgt<br />

werden. Das vorliegende Gesetz sieht dagegen<br />

vielfältige Beschränkungen für die Führung von<br />

Wertguthaben vor. Das betrifft insbesondere die<br />

geplante Werterhaltgarantie und weit reichende<br />

Anlagebeschränkungen.<br />

Nach der Werterhaltgarantie ist der Arbeitgeber<br />

verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei einer<br />

Inanspruchnahme des Kontos das Guthaben<br />

in demselben Umfang zu garantieren, in dem<br />

es eingezahlt wurde. Das führt dazu, dass jede<br />

Inanspruchnahme des Wertguthabens die Garantiepflicht<br />

des Arbeitgebers auslöst. Durch die<br />

geplante Anlagebeschränkung, nach der das<br />

Wertguthaben zu nicht mehr als 20 % in Aktien<br />

oder Aktienfonds angelegt werden darf, werden<br />

Renditechancen von Kapitalanlagemöglichkeiten<br />

unnötig geschmälert. Gleiches gilt für den Verweis<br />

auf die Anlagevorschriften in §§ 80 ff. SGB IV.<br />

Noch gravierender schlägt zu Buche, dass<br />

es an Übergangsregelungen fehlt. Gerade auf<br />

Wunsch der Arbeitnehmer sind häufig Anlagemodelle<br />

gewählt worden, die durch die Gesetzesänderung<br />

jetzt schlagartig in Frage gestellt werden.<br />

Es droht die Gefahr, dass überstürzte Umschichtungen<br />

insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen<br />

Finanzmarktkrise zu erheblichen finanziellen<br />

Verlusten bei Wertguthaben führen. Die BDA<br />

wird sich weiter für eine handhabbare Übergangslösung<br />

einsetzen. Wir werden darauf hinwirken, in<br />

dem Anwendungsschreiben der Sozialversicherungsträger<br />

zu dem Gesetz und in dem Schreiben<br />

des Bundesministeriums der Finanzen zur steuerrechtlichen<br />

Flankierung Klarstellungen zu erreichen,<br />

die die Betriebe bei der Umstellung auf das<br />

neue System entlasten.<br />

betriebliche Altersversorgung zu übertragen. Einer<br />

solchen Beschränkung hätte es nicht bedurft.<br />

Ebenfalls abzulehnen ist, dass das Gesetz<br />

im Falle eines Arbeitgeberwechsels ausschließlich<br />

eine Übertragung des Guthabens auf die Deutsche<br />

Rentenversicherung (DRV) Bund zulässt,<br />

wenn der folgende Arbeitgeber nicht bereit ist,<br />

ein bestehendes Wertguthaben zu übernehmen.<br />

Sinnvoll wäre es gewesen, alternativ eine Übertragung<br />

an private Treuhänder vorzusehen oder zu<br />

ermöglichen, dass ein Wertguthaben beim alten<br />

Arbeitgeber verbleibt.<br />

Unpraktikabel ist schließlich, dass der Arbeitgeber<br />

einen einmal gewählten Insolvenzsicherungsweg<br />

nur mit Zustimmung jedes einzelnen<br />

Arbeitnehmers wechseln kann. Das gilt selbst<br />

dann, wenn der Arbeitgeber ein für seinen Betrieb<br />

besser geeignetes Sicherungsmodell findet, das<br />

den Arbeitnehmern den gleichen Schutz bietet<br />

und den gesetzlichen Vorgaben für eine adäquate<br />

Insolvenzsicherung entspricht. Die Zustimmung<br />

des Betriebsrats muss in einem solchen Fall ausreichend<br />

sein.<br />

AGG: Bürokratie, Kosten und<br />

Rechtsunsicherheit<br />

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<br />

ist ein gewaltiger Kosten-, Bürokratie- und Unsicherheitsfaktor.<br />

Es fördert missbräuchliche Klagen.<br />

Durch das AGG werden die Unternehmen mit<br />

einem bürokratischen und kostenträchtigen Begründungs-<br />

und Dokumentationsaufwand belastet.<br />

Der Rechtfertigungsdruck geht so weit, dass viele<br />

Unternehmen sich genötigt sehen, sog. AGG-Policen<br />

bei Versicherungen abzuschließen, um Schadensersatzforderungen<br />

entgegenzuwirken. Diese<br />

Ausgaben und weitere Kosten für Schulungen und<br />

die übrige Gesetzesimplementierung haben dazu<br />

geführt, dass die Unternehmen alleine im ersten<br />

Jahr nach Inkrafttreten des AGG 1,73 Mrd. € zusätzlich<br />

ausgegeben haben.<br />

Darüber hinaus soll es in Zukunft nicht mehr<br />

möglich sein, Wertguthaben, die nicht mehr durch<br />

Freistellungen abgebaut werden können, unter<br />

bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in die<br />

BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Arbeitsrecht 57

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