Geschäftsbericht 2008
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egulierungen. Kollektivrechtlich wird dies zudem<br />
durch die Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts<br />
flankiert. Hier ist z. B. die ausgeprägte Mitbestimmung<br />
des Betriebsrates bei der Einführung<br />
und Anwendung technischer Einrichtungen geregelt,<br />
die dazu bestimmt sind, dass Verhalten und<br />
die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.<br />
Es ist geplant, das Bundesdatenschutzgesetz<br />
dahingehend zu ändern, dass die verantwortliche<br />
Stelle dem Beauftragten für den Datenschutz<br />
ermöglichen muss, an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen<br />
teilzunehmen. Eine solche Änderung<br />
ist nicht erforderlich. Zumindest muss hier<br />
klargestellt werden, dass kein pauschaler Fortbildungsanspruch<br />
geschaffen wird, sondern dass es<br />
auf die Erforderlichkeit der Fortbildung ankommt.<br />
Das Maß der erforderlichen Fachkunde des Datenschutzbeauftragten<br />
muss sich insbesondere<br />
nach dem Umfang der Datenbearbeitung und dem<br />
Schutzbedarf der personenbezogenen Daten, die<br />
die verantwortliche Stelle erhebt oder verwendet,<br />
richten. Ein richtigerweise in den Entwurf zur<br />
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes nicht<br />
aufgenommener Ausbau des Kündigungsschutzes<br />
des Datenschutzbeauftragten, der aber dennoch<br />
diskutiert wird, ist ebenfalls abzulehnen. Der Datenschutzbeauftragte<br />
genießt bereits einen Abberufungsschutz,<br />
der dazu führt, dass eine ordentliche<br />
Kündigung ausgeschlossen ist, die wegen der<br />
Tätigkeit des Arbeitnehmers als Datenschutzbeauftragter<br />
erfolgen soll.<br />
Vereinfachung des Arbeitnehmererfindungsrechts<br />
zügig umsetzen<br />
Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober <strong>2008</strong> den<br />
Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung<br />
des Patentrechts beschlossen. Dieser<br />
Gesetzentwurf enthält auch Änderungen des<br />
Arbeitnehmererfindungsgesetzes. Die Wirtschaft<br />
fordert seit langem eine grundlegende Reform des<br />
komplizierten und bürokratischen Arbeitnehmererfindungsrechts,<br />
das oft Bremsklotz innerhalb<br />
internationaler Forschungskooperation ist.<br />
Die geplanten Änderungen bleiben zwar hinter<br />
der erforderlichen Gesamtreform zurück, greifen<br />
aber unsere Anregungen und Forderungen auf.<br />
Dies gilt insbesondere für die Einführung einer Inanspruchnahmefiktion<br />
der Arbeitnehmererfindung<br />
durch den Arbeitgeber, die eine spürbare verfahrensmäßige<br />
Erleichterung bedeutet. Gemeinsam<br />
mit dem BDI und VCI haben wir in unserer Stellungnahme<br />
deshalb den Gesetzentwurf begrüßt und<br />
setzen uns für eine zügige Verabschiedung ein.<br />
Kein Platz für neue<br />
Beweisvorschriften<br />
Im Rahmen einer Reform des Zivildienstes ist<br />
geplant, das Arbeitsplatzschutzgesetz, das die<br />
Arbeitsverhältnisse von Wehr- und Ersatzdienstleistenden<br />
während ihrer Dienstzeit regelt, zu verschärfen.<br />
Das Arbeitsplatzschutzgesetz soll dahingehend<br />
geändert werden, dass der Arbeitgeber<br />
die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses<br />
oder die Übernahme in ein unbefristetes<br />
Arbeitsverhältnis nicht aus Anlass des Wehr- und<br />
Zivildienstes ablehnen darf. Dies liefe faktisch<br />
darauf hinaus, dass der Arbeitgeber beweisen<br />
muss, dass er eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses<br />
aus anderen Gründen abgelehnt<br />
hat. Die BDA verhinderte einen entsprechenden<br />
Vorstoß bereits, als eine solche Regelung in<br />
das Wehrrechtsänderungsgesetz aufgenommen<br />
werden sollte. Die BDA konnte bisher im neuen<br />
Gesetzgebungsvorhaben erreichen, dass in der<br />
Gesetzesbegründung klargestellt wurde, dass mit<br />
der Regelung keine Beweislastumkehr verbunden<br />
sein soll. Dies ist allerdings nicht ausreichend. Ein<br />
vollständiger Verzicht der Gesetzesergänzung<br />
bleibt daher notwendig.<br />
Weniger Bürokratie erhöht<br />
die Standortattraktivität<br />
Der Abbau von Bürokratie ist für die Unternehmen<br />
von großer Bedeutung. Er muss daher eine<br />
zentrale politische Aufgabe von Bundesregierung,<br />
Gesetzgebung und Politik auf nationaler und europäischer<br />
Ebene sein. In Deutschland werden<br />
zu viele Innovationen und Investitionen durch<br />
Überregulierungen gehemmt. Ein konsequenter<br />
Bürokratieabbau macht einen Standort attraktiv,<br />
beseitigt Wachstumshemmnisse und schafft die<br />
Grundlage für mehr Beschäftigung.<br />
BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Arbeitsrecht 63