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Geschäftsbericht 2008

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wenn der EGB anschließend zu gemeinsamen<br />

Vorschlägen zur schließlich von der EU-Kommission<br />

vorgelegten Neufassung bereit war, ändert<br />

dies nichts an der Tatsache, dass er mit dem Ablehnen<br />

von Verhandlungen zu EBR das Heft des<br />

Handelns aus der Hand der Sozialpartner gegeben<br />

hat. Dass mit dem Sozialen Dialog erfolgreich<br />

praxistaugliche Lösungen auf EU-Ebene zu wichtigen<br />

Themen gefunden werden können, zeigen<br />

die Beispiele der Vereinbarungen zur Telearbeit,<br />

zu arbeitsbedingtem Stress sowie zu Belästigung<br />

und Gewalt am Arbeitsplatz.<br />

Verhandlungen zu „inclusive<br />

labour markets“ gestartet<br />

Die Modernisierung der europäischen Arbeitsmärkte<br />

ist unabdingbare Grundlage für mehr<br />

Beschäftigung. Die europäischen Sozialpartner<br />

hatten in einer gemeinsamen Analyse der Arbeitsmärkte,<br />

die sie im letzten Herbst vorgelegt hatten,<br />

moderne Arbeitsmarktverfassungen nachdrücklich<br />

angemahnt. Wörtlich forderten sie:<br />

„Der steigende Druck auf Arbeitnehmer und<br />

Arbeitgeber durch die Globalisierung und andere<br />

wirtschaftliche und soziale Veränderungen verlangt,<br />

dass das Arbeitsrecht auf diese neuen Herausforderungen<br />

antwortet. Vorrang muss es haben<br />

zu prüfen, welche Rolle Bestimmungen zum<br />

Schutz des einzelnen Arbeitsverhältnisses bei<br />

erfolgreichen und sich lohnenden Übergängen in<br />

neue und bestehende Arbeitsplätze spielen, und<br />

diese gegebenenfalls anzupassen.“<br />

Aufbauend auf dieser richtigen gemeinsamen<br />

Analyse haben die europäischen Sozialpartner<br />

nun Verhandlungen zu einer autonomen<br />

Rahmenvereinbarung zum Thema „inclusive labour<br />

markets“ aufgenommen. Ziel ist eine autonome<br />

Rahmenvereinbarung, die von den nationalen<br />

Mitgliedern der europäischen Sozialpartner umgesetzt<br />

wird. Es soll darum gehen, praxisnah Wege<br />

aufzuzeigen, wie den benachteiligten Gruppen auf<br />

dem Arbeitsmarkt erfolgreich Brücken in Beschäftigung<br />

gebaut werden können.<br />

Umsetzung bestehender<br />

europäischer Sozialpartnervereinbarungen<br />

Zu zwei abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen<br />

finden derzeit Umsetzungsinitiativen statt:<br />

Die Vereinbarung zur Bekämpfung von Belästigung<br />

und Gewalt am Arbeitsplatz wird derzeit<br />

von einigen Unternehmen in die betriebliche Praxis<br />

umgesetzt. Dem „Freiwilligen Aktionsrahmen<br />

zur Gleichstellung von Mann und Frau“ wurde am<br />

8./9. Juli eine zweitägige Konferenz in Berlin gewidmet.<br />

Diese gemeinsam von BDA und DGB initiierte<br />

und von der EU-Kommission unterstützte Tagung<br />

bot die Möglichkeit einer Zwischenbilanz des<br />

bisher Erreichten. Ausgehend von den vier Prioritäten<br />

des Aktionsrahmens der Sozialpartner –<br />

Rollenverständnis von Männern und Frauen,<br />

Frauen in Führungspositionen, Vereinbarkeit von<br />

Beruf und Familie, Lohnunterschiede zwischen<br />

Männern und Frauen – wurde anhand von Best-<br />

Practice-Beispielen aus verschiedenen Mitgliedstaaten<br />

die Vielfalt möglicher Maßnahmen in den<br />

Unternehmen präsentiert. Am Ende der Konferenz<br />

stand fest, dass die vier Prioritäten des Aktionsrahmens<br />

richtig gesetzt worden waren. In der betrieblichen<br />

Praxis sind die Prioritäten eng verzahnt.<br />

Eine Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit von<br />

Beruf und Familie kann z. B. zur Veränderung des<br />

Rollenverständnisses von Männern und Frauen<br />

beitragen.<br />

Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt<br />

„Europäischer Sozialer Dialog“ veröffentlicht.<br />

„Blue-Card“-Richtlinie – Öffnung<br />

des Arbeitsmarktes für Hochqualifizierte<br />

richtig und wichtig<br />

Vor dem Hintergrund des internationalen Wettbewerbs<br />

um die besten Köpfe, des anhaltend hohen<br />

Fachkräftemangels und des langfristig demografisch<br />

bedingten Rückgangs der inländischen Erwerbsbevölkerung<br />

ist es richtig und wichtig, den<br />

Arbeitsmarkt für Hochqualifizierte und qualifizierte<br />

Fachkräfte aus Drittstaaten gezielt zu öffnen. Die<br />

„Blue Card“ soll nach dem Vorschlag der Kommission<br />

eine zunächst auf zwei Jahre befristete<br />

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für nicht europäische<br />

Fachkräfte nach dem Vorbild der US-ame-<br />

130 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Europa und Internationales

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