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Geschäftsbericht 2008

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nehmern müssen die Wertguthaben aus dem<br />

Demografiefonds in ein Langzeitkonto einbringen.<br />

Wird keine Einigung über die Verwendung des<br />

Langzeitkontos erzielt, soll es zur Freistellung vor<br />

der Altersrente genutzt werden.<br />

Die Altersteilzeit dürfte künftig nur noch eine<br />

untergeordnete Rolle spielen. Es besteht ab<br />

2010 kein individueller Anspruch auf Altersteilzeit<br />

mehr. Die Aufstockungsbeträge sind aus den<br />

Mitteln des Demografiefonds zu finanzieren und<br />

damit begrenzt. Gleichzeitig entfällt die bisherige<br />

Abfindungsregelung, mit der Renteneinbußen<br />

ausgeglichen werden sollten. Außerdem darf der<br />

„Demografiebetrag“ im Rahmen der Altersteilzeit<br />

nicht zur Personalreduzierung verwendet werden.<br />

In der Metall- und Elektroindustrie wurde unter<br />

voller Berücksichtigung der Ende 2009 auslaufenden<br />

gesetzlichen Förderung der Altersteilzeit<br />

mit dem „Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die<br />

Rente“ am 3. September in Baden-Württemberg<br />

eine Nachfolgeregelung für die bestehenden Altersteilzeitvereinbarungen<br />

getroffen. Mit finanzieller<br />

Beteiligung der Arbeitnehmer wird zur Flankierung<br />

des demografischen Wandels der Weg sozialverträglicher<br />

Personalanpassungen ermöglicht.<br />

Der Tarifvertrag eröffnet den Unternehmen<br />

umfassende Gestaltungsspielräume, die neben<br />

der Umsetzung tariflicher Rahmenregelungen zur<br />

Altersteilzeit sowohl eine betriebsindividuelle Ausgestaltung<br />

als auch die vollständige Ablösung der<br />

Altersteilzeit durch andere betrieblich zu vereinbarende<br />

Zwecke demografiefester Personalpolitik<br />

erlauben. Der Tarifvertrag halbiert den generellen<br />

Anspruch auf Altersteilzeit auf 2,5 %, verkürzt die<br />

reguläre Altersteilzeit auf vier Jahre und koppelt<br />

sie unmittelbar an den abschlagsfreien Renteneintritt.<br />

Das senkt die Kostenbelastung für die Betriebe,<br />

fördert eine längere Lebensarbeitszeit und<br />

unterstützt so die „Rente mit 67“.<br />

Damit haben die Tarifparteien der Metall- und<br />

Elektroindustrie eine zukunftsfähige Lösung gefunden<br />

und gleichzeitig Tatkraft und Gestaltungswillen<br />

bewiesen. Qualifizierte Fachkräfte und Leistungsträger<br />

stehen den Betrieben künftig länger zur<br />

Verfügung; Arbeitnehmer, die nicht mehr arbeiten<br />

können, dürfen weiter vorzeitig zu attraktiven Konditionen<br />

aussteigen. Das beweist: Die Tarifautonomie<br />

funktioniert und bringt weitaus bessere Lösungen<br />

hervor als eine staatlich verordnete Sozialpolitik.<br />

Die Unternehmen erhalten künftig größtmögliche<br />

Freiheit: Sie können alte Betriebsvereinbarungen<br />

weiter nutzen, die Altersteilzeit zusammen<br />

mit dem Betriebsrat nach eigenen Vorstellungen<br />

neu gestalten oder die Mittel für andere Maßnahmen<br />

einer demografiefesten Personalpolitik verwenden.<br />

Dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

künftig die Kosten teilen und völlig auf öffentliche<br />

Subventionen verzichten, spiegelt den gesellschaftspolitisch<br />

notwendigen Mentalitätswandel<br />

wider.<br />

Schließlich konnten sich die Tarifvertragsparteien<br />

in der westdeutschen Papierindustrie im<br />

Rahmen des Tarifabschlusses vom November<br />

auf eine Nachfolgeregelung für den bis Ende<br />

2009 laufenden Altersteilzeit-Tarifvertrag einigen.<br />

Nach dem geänderten „Tarifvertrag zur Förderung<br />

der Altersteilzeit“ mit einer Laufzeit von 2010 bis<br />

2014 ist Altersteilzeit zukünftig erst nach Vollendung<br />

des 57. Lebensjahres (bisher 55. Lebensjahr)<br />

möglich. Der Beginn der Altersteilzeit kann vom<br />

Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Erfordernissen<br />

um zwölf Monate (bisher sechs Monate)<br />

hinausgeschoben werden. Der Tarifvertrag enthält<br />

zahlreiche Öffnungsklauseln, nach denen durch<br />

freiwillige Betriebsvereinbarung teils mit und teils<br />

ohne Zustimmung der Tarifvertragsparteien betriebsspezifische<br />

Regelungen getroffen werden<br />

können. Durch freiwillige Betriebsvereinbarung<br />

mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien kann<br />

z. B. die Überforderungsquote von 5 % auf bis zu<br />

3 % herabgesetzt werden. Abfindungszahlungen<br />

bei vorzeitigem Renteneintritt entfallen, können<br />

aber weiterhin durch freiwillige Betriebsvereinbarung<br />

vorgesehen werden. Ein Demografiefonds wie<br />

in der chemischen Industrie wird nicht eingeführt.<br />

Branchentarif nach wie vor<br />

prägend<br />

Der Tarifvertrag – insbesondere der Branchentarifvertrag<br />

– ist nach wie vor die prägende Ordnungsgröße<br />

der Arbeitsbeziehungen in Deutschland. Die<br />

aktuellen Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und<br />

Berufsforschung (IAB) zur Verbreitung von Branchen-<br />

und Firmentarifverträgen zeigen, dass die<br />

BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Tarifpolitik 79

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