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Geschäftsbericht 2008

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vom BMAS jetzt vorgeschlagenen „Zentren für<br />

Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) werden jedoch<br />

die bestehenden Probleme der Mischverwaltung<br />

fortgesetzt. Zwar wird unter dem Dach des ZAG<br />

optisch der Eindruck der „Leistung aus einer<br />

Hand“ erweckt. Tatsächlich besteht aber einerseits<br />

ein Letztentscheidungsrecht jedes Trägers<br />

über die von ihm zu erbringenden Leistungen.<br />

Andererseits müssen die arbeitsförderungsrechtlichen<br />

Instrumente der Arbeitsagenturen und die<br />

sozialintegrativen Leistungen der Kommunen optimal<br />

zusammenwirken, damit der Hilfebedürftige<br />

eine ganzheitliche Leistung und nicht zwei unzureichende<br />

und somit nicht zielführende Teilleistungen<br />

erhält. Dabei kann ein Träger sich jeweils<br />

unter Verweis auf unzureichende Leistungen des<br />

anderen Trägers seiner Verantwortung entziehen.<br />

Deshalb ist mehr als zweifelhaft, ob mit dem neuen<br />

Vorschlag für ZAG die bisherigen Aktivierungsdefizite<br />

im SGB II überwunden werden können.<br />

Weil keiner der beiden Leistungsträger alleine für<br />

die angestrebte Gesamtleistung garantieren kann,<br />

bestehen auch die verfassungsrechtlichen Bedenken<br />

einer unklaren Verantwortungszuordnung fort.<br />

Wo der Bürger keine klare Verantwortung politisch<br />

einfordern kann, droht weiterhin ein Verstoß gegen<br />

das Demokratieprinzip.<br />

Das Modell der ZAG ist nicht nur ungeeignet,<br />

die dringend notwendige Arbeitsfähigkeit der Arbeitslosengeld-II-Organisation<br />

herzustellen. Darüber<br />

hinaus versucht das BMAS weiterhin, sich<br />

selbst eine möglichst weitgehende Steuerungsmacht<br />

zu sichern. Da die Arbeitsagenturen die<br />

Federführung für die Arbeitsmarktintegration besitzen,<br />

werden die Kommunen faktisch in die Rolle<br />

eines Zulieferers gedrängt, der mit seinen sozialintegrativen<br />

Instrumenten lediglich unterstützende<br />

Funktion hat. Das ohnehin schon vorhandene<br />

Übergewicht würde noch durch die Rechts- und<br />

Fachaufsicht über die Trägerversammlung verstärkt.<br />

Auch vor den Optionskommunen machen<br />

die Steuerungsbestrebungen des BMAS nicht halt.<br />

Der Bund soll ein „inhaltliches, verfassungsrechtliches<br />

Prüfungsrecht“ sowie die „Aufsicht“ über die<br />

Optionskommunen erhalten, deren Zahl entgegen<br />

der Vorstellung vieler Länder auf die bestehenden<br />

69 festgeschrieben werden soll.<br />

Vorzuziehen bleibt deshalb weiterhin die von<br />

den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft<br />

empfohlene einheitliche Leistungsträgerschaft durch<br />

die Kommunen. Hierzu müssen vollständige Transparenz<br />

über Kosten und Wirkungen von Maßnahmen<br />

sowie ein finanzielles Eigeninteresse der<br />

Kommunen hergestellt werden.<br />

Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt<br />

„Arbeitslosengeld II“ veröffentlicht.<br />

Zuwanderung – Deutschland<br />

verschenkt Wachstumspotenziale<br />

Angesichts des demografischen Wandels und in<br />

vielen Bereichen zum Teil massiven Fachkräftemangels<br />

ist eine stärkere Öffnung des deutschen<br />

Arbeitsmarktes für qualifizierte Zuwanderer<br />

dringend notwendig. Mit den Änderungen im<br />

Zuwanderungsrecht durch das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz<br />

und das Aktionsprogramm der<br />

Bundesregierung „Beitrag der Arbeitsmigration zur<br />

Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“ sollen<br />

dazu einige weitere Schritte umgesetzt werden.<br />

Zu begrüßen sind insbesondere die geplante<br />

Absenkung der Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte<br />

von derzeit 86.400 € auf 63.600 € und<br />

die vollständige Öffnung des Arbeitsmarktes für<br />

Akademiker aus den neuen EU-Mitgliedstaaten.<br />

Allerdings bleiben die geplanten Änderungen leider<br />

noch deutlich hinter den Anforderungen des<br />

Arbeitsmarktes zurück. So ist die zukünftige Gehaltsgrenze,<br />

ab der Hochqualifizierte eine Niederlassungserlaubnis<br />

erhalten sollen, auch nach Ansicht<br />

des Bundesrats – der aus diesem Grund den<br />

Vermittlungsausschuss angerufen hat – immer<br />

noch zu hoch angesetzt. Besser wäre aus Sicht<br />

der BDA eine weitere Absenkung auf das Niveau<br />

der Niederlande (45.000 €).<br />

Es fehlt leider immer noch ein ganzheitlicher<br />

Ansatz bei der Zuwanderungssteuerung mit einem<br />

bedarfs- und qualifikationsorientierten Punktesystem,<br />

wie es die BDA seit langem fordert. In<br />

Ländern, die ihre Zuwanderung über ein an Qualifikationen<br />

ausgerichtetes Punktesystem steuern,<br />

liegt der Anteil der hochqualifizierten Zuwanderer<br />

zum Teil deutlich über der Hochqualifiziertenquote<br />

der im Inland geborenen Menschen.<br />

18 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Beschäftigung

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