Geschäftsbericht 2008
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vom BMAS jetzt vorgeschlagenen „Zentren für<br />
Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) werden jedoch<br />
die bestehenden Probleme der Mischverwaltung<br />
fortgesetzt. Zwar wird unter dem Dach des ZAG<br />
optisch der Eindruck der „Leistung aus einer<br />
Hand“ erweckt. Tatsächlich besteht aber einerseits<br />
ein Letztentscheidungsrecht jedes Trägers<br />
über die von ihm zu erbringenden Leistungen.<br />
Andererseits müssen die arbeitsförderungsrechtlichen<br />
Instrumente der Arbeitsagenturen und die<br />
sozialintegrativen Leistungen der Kommunen optimal<br />
zusammenwirken, damit der Hilfebedürftige<br />
eine ganzheitliche Leistung und nicht zwei unzureichende<br />
und somit nicht zielführende Teilleistungen<br />
erhält. Dabei kann ein Träger sich jeweils<br />
unter Verweis auf unzureichende Leistungen des<br />
anderen Trägers seiner Verantwortung entziehen.<br />
Deshalb ist mehr als zweifelhaft, ob mit dem neuen<br />
Vorschlag für ZAG die bisherigen Aktivierungsdefizite<br />
im SGB II überwunden werden können.<br />
Weil keiner der beiden Leistungsträger alleine für<br />
die angestrebte Gesamtleistung garantieren kann,<br />
bestehen auch die verfassungsrechtlichen Bedenken<br />
einer unklaren Verantwortungszuordnung fort.<br />
Wo der Bürger keine klare Verantwortung politisch<br />
einfordern kann, droht weiterhin ein Verstoß gegen<br />
das Demokratieprinzip.<br />
Das Modell der ZAG ist nicht nur ungeeignet,<br />
die dringend notwendige Arbeitsfähigkeit der Arbeitslosengeld-II-Organisation<br />
herzustellen. Darüber<br />
hinaus versucht das BMAS weiterhin, sich<br />
selbst eine möglichst weitgehende Steuerungsmacht<br />
zu sichern. Da die Arbeitsagenturen die<br />
Federführung für die Arbeitsmarktintegration besitzen,<br />
werden die Kommunen faktisch in die Rolle<br />
eines Zulieferers gedrängt, der mit seinen sozialintegrativen<br />
Instrumenten lediglich unterstützende<br />
Funktion hat. Das ohnehin schon vorhandene<br />
Übergewicht würde noch durch die Rechts- und<br />
Fachaufsicht über die Trägerversammlung verstärkt.<br />
Auch vor den Optionskommunen machen<br />
die Steuerungsbestrebungen des BMAS nicht halt.<br />
Der Bund soll ein „inhaltliches, verfassungsrechtliches<br />
Prüfungsrecht“ sowie die „Aufsicht“ über die<br />
Optionskommunen erhalten, deren Zahl entgegen<br />
der Vorstellung vieler Länder auf die bestehenden<br />
69 festgeschrieben werden soll.<br />
Vorzuziehen bleibt deshalb weiterhin die von<br />
den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft<br />
empfohlene einheitliche Leistungsträgerschaft durch<br />
die Kommunen. Hierzu müssen vollständige Transparenz<br />
über Kosten und Wirkungen von Maßnahmen<br />
sowie ein finanzielles Eigeninteresse der<br />
Kommunen hergestellt werden.<br />
Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt<br />
„Arbeitslosengeld II“ veröffentlicht.<br />
Zuwanderung – Deutschland<br />
verschenkt Wachstumspotenziale<br />
Angesichts des demografischen Wandels und in<br />
vielen Bereichen zum Teil massiven Fachkräftemangels<br />
ist eine stärkere Öffnung des deutschen<br />
Arbeitsmarktes für qualifizierte Zuwanderer<br />
dringend notwendig. Mit den Änderungen im<br />
Zuwanderungsrecht durch das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz<br />
und das Aktionsprogramm der<br />
Bundesregierung „Beitrag der Arbeitsmigration zur<br />
Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland“ sollen<br />
dazu einige weitere Schritte umgesetzt werden.<br />
Zu begrüßen sind insbesondere die geplante<br />
Absenkung der Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte<br />
von derzeit 86.400 € auf 63.600 € und<br />
die vollständige Öffnung des Arbeitsmarktes für<br />
Akademiker aus den neuen EU-Mitgliedstaaten.<br />
Allerdings bleiben die geplanten Änderungen leider<br />
noch deutlich hinter den Anforderungen des<br />
Arbeitsmarktes zurück. So ist die zukünftige Gehaltsgrenze,<br />
ab der Hochqualifizierte eine Niederlassungserlaubnis<br />
erhalten sollen, auch nach Ansicht<br />
des Bundesrats – der aus diesem Grund den<br />
Vermittlungsausschuss angerufen hat – immer<br />
noch zu hoch angesetzt. Besser wäre aus Sicht<br />
der BDA eine weitere Absenkung auf das Niveau<br />
der Niederlande (45.000 €).<br />
Es fehlt leider immer noch ein ganzheitlicher<br />
Ansatz bei der Zuwanderungssteuerung mit einem<br />
bedarfs- und qualifikationsorientierten Punktesystem,<br />
wie es die BDA seit langem fordert. In<br />
Ländern, die ihre Zuwanderung über ein an Qualifikationen<br />
ausgerichtetes Punktesystem steuern,<br />
liegt der Anteil der hochqualifizierten Zuwanderer<br />
zum Teil deutlich über der Hochqualifiziertenquote<br />
der im Inland geborenen Menschen.<br />
18 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Beschäftigung