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Geschäftsbericht 2008

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kenkassen 2009 rund 11 Mrd. € an zusätzlichen<br />

Mitteln ausgeben, vor allem für die Krankenhäuser<br />

(3,5 Mrd. €) und die niedergelassenen Ärzte<br />

(2,5 Mrd. €). Mit ihren Vorabzusagen zu Krankenhausfinanzierung<br />

und Ärztehonorarreform hat die<br />

Koalition die zu erwartenden Kostensteigerungen<br />

maßgeblich selbst zu verantworten.<br />

Es sind vor allem diese politisch gewollten<br />

Mehrausgaben, die den ab 1. Januar 2009 geltenden<br />

einheitlichen Beitragssatz in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung auf 15,5 % in die Höhe treiben,<br />

und nicht etwa – wie fälschlicherweise in der<br />

Öffentlichkeit immer wieder behauptet – der Gesundheitsfonds.<br />

Er löst zwar keines der großen<br />

Probleme des deutschen Gesundheitswesens und<br />

ist durch das Festhalten an der lohnbezogenen<br />

Finanzierung vor allem auch keine Antwort auf<br />

die voranschreitenden demografischen Veränderungen.<br />

Aber der Gesundheitsfonds ist auch nicht<br />

das „bürokratische Monster“ bzw. der Kostentreiber,<br />

zu dem ihn viele machen wollen.<br />

Perspektivisch bieten die Einführung des<br />

kassenindividuellen Zusatzbeitrages und die Vereinheitlichung<br />

des Beitragssatzes durchaus Chancen.<br />

Mit der Einführung von Zusatzbeiträgen wird<br />

gewährleistet, dass zumindest ein Teil der künftigen<br />

Beitragsmehrbelastung nicht zu Lasten der<br />

Arbeitgeber und damit der Personalzusatzkosten<br />

geht. Zudem wird eine spätere – auch im Rahmen<br />

des BDA-Gesundheitsprämienmodells erforderliche<br />

– Auszahlung des Arbeitgeberbeitrags in den<br />

Bruttolohn erleichtert.<br />

Die von der BDA unterbreiteten Vorschläge<br />

zur Sicherung der Beitragssatzstabilität in der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung sind von der Politik<br />

größtenteils ignoriert worden. Insbesondere<br />

ist der Vorschlag, auf die Sonderregelung für das<br />

Einführungsjahr 2009, die eine 100 % - ige Ausgabendeckung<br />

vorsieht, zu verzichten, nicht aufgegriffen<br />

worden. Gleiches gilt für die Forderung,<br />

kostendeckende Beiträge des Bundes für Empfänger<br />

von Arbeitslosengeld II vorzusehen. Demgegenüber<br />

ist die Bundesregierung der BDA jedoch<br />

darin gefolgt, die Liquiditätsreserve beim Gesundheitsfonds<br />

durch eine vierjährige Ansparphase<br />

weitgehend beitragssatzneutral aufzubauen.<br />

Insolvenzfähigkeit von Krankenkassen<br />

sachgerecht geregelt<br />

Das am 17. Oktober <strong>2008</strong> vom Bundestag und am<br />

7. November <strong>2008</strong> vom Bundesrat beschlossene<br />

„Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung“<br />

(GKV-OrgWG), das mit der Herstellung der<br />

Insolvenzfähigkeit aller Krankenkassen eine wesentliche<br />

Voraussetzung für gleiche Wettbewerbsbedingungen<br />

unter den Krankenkassen schafft, ist<br />

zu begrüßen.<br />

Positiv zu werten ist insbesondere, dass die<br />

bisher aufgelaufenen Versorgungsverpflichtungen<br />

der Krankenkassen für den Fall einer Insolvenz<br />

einer Krankenkasse im System der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung abgesichert werden sollen<br />

und der von den Arbeitgebern finanzierte Pensions-Sicherungs-Verein<br />

VVaG (PSVaG) insoweit<br />

ausschließlich für Versorgungsverpflichtungen, die<br />

nach dem 31. Dezember 2009 entstanden sind,<br />

einstehen muss. Damit ist gewährleistet, dass die<br />

Arbeitgeber im Insolvenzfall nicht für die bis zu diesem<br />

Datum aufgelaufenen Versorgungsverpflichtungen<br />

(Altlasten) der Krankenkassen haften müssen.<br />

Eine Übernahme der Haftung für die Altlast<br />

durch den PSVaG wäre nicht gerechtfertigt gewesen:<br />

zum einen, weil die bislang nicht insolvenzfähigen<br />

Krankenkassen für die Vergangenheit keine<br />

Beiträge an den PSVaG gezahlt haben, zum anderen,<br />

weil der PSVaG mit den milliardenschweren,<br />

nicht ausfinanzierten Altlasten der Krankenkassen<br />

ein hohes Risiko übernommen hätte.<br />

Reform der Krankenhausfinanzierung<br />

enttäuschend<br />

Enttäuschend sind dagegen die Pläne der Bundesregierung<br />

zur Reform der Krankenhausfinanzierung.<br />

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden<br />

finanzielle Belastungen der Krankenkassen bewirkt<br />

und keinerlei strukturelle Änderungen in<br />

der Krankenhausfinanzierung herbeigeführt. Die<br />

Krankenkassen sollen die Tariflohnerhöhungen im<br />

Krankenhausbereich der Jahre <strong>2008</strong> und 2009,<br />

die über der Grundlohnsummensteigerung liegen,<br />

anteilig finanzieren. Für die schrittweise Neueinstellung<br />

von insgesamt 21.000 Pflegekräften in<br />

den Jahren 2009 bis 2011 wird zu Lasten der<br />

BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung 35

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