Geschäftsbericht 2008
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Das Programm der Bundesregierung zum<br />
Bürokratieabbau, auf dessen Grundlage bis 2011<br />
25 % der Bürokratiekosten für die Wirtschaft abgebaut<br />
werden sollen, wird von der BDA begrüßt.<br />
Ebenso ist die Einrichtung des Nationalen Normenkontrollrats<br />
(NKR) ein Schritt in die richtige<br />
Richtung. Der NKR kann als Bürokratie-TÜV<br />
wirken und Kostenbewusstsein in den Ressorts<br />
schärfen. Seine Einrichtung verdeutlicht noch einmal,<br />
was dem Grunde nach selbstverständlich<br />
sein sollte: Alle Gesetzgebungsvorhaben und jedes<br />
Gesetz sind generell auf überflüssige Kostenbelastung<br />
für die Wirtschaft und die Bevölkerung<br />
zu überdenken.<br />
Die Messung von Informationspflichten nach<br />
dem sog. Standardkostenmodell kann dabei nur<br />
ein erster Schritt sein. Regierung, Verwaltung und<br />
Gesetzgebung dürfen keinesfalls aus den Augen<br />
verlieren, das gesamte Rechts- und Regelwerk<br />
umfassend von Bürokratie zu bereinigen. Bei<br />
einer Beschränkung der Bürokratiemessung auf<br />
Informationspflichten müssen diese vollständig<br />
und korrekt erfasst werden. Es kann nicht sein,<br />
dass Ministerien sich weigern, die in ihren Bereich<br />
fallenden Informationspflichten zu messen.<br />
So werden im Arbeitsrecht wesentliche Teile von<br />
Informationspflichten schon im ersten Zugriff<br />
ausgeklammert. Die bisher angegebene Zahl von<br />
35 Mrd. € an Bürokratielasten der Wirtschaft<br />
unterschreitet daher das wirkliche Maß der Bürokratie<br />
erheblich, selbst wenn man sich auf den<br />
engen Bürokratiebegriff der Bundesregierung im<br />
Sinne von Informationspflichten beschränkt. Auch<br />
die drei Mittelstandsentlastungsgesetze haben<br />
beim Bürokratieabbau keinen durchgreifenden<br />
Fortschritt mit sich gebracht. Die Abschaffung<br />
einzelner – häufig gar nicht mehr angewendeter –<br />
Vorschriften reicht nicht aus, um das Problem bürokratischer<br />
Überregulierung für den Mittelstand<br />
zu beseitigen. Das gilt entsprechend für das Steuerbürokratieabbaugesetz.<br />
Es gibt zur Sorge Anlass, dass der notwendige<br />
Bürokratieabbau an vielen Stellen ins Stocken<br />
geraten ist. An anderen Stellen wird bereits<br />
wieder neue Bürokratie aufgebaut. Diese Entwicklung<br />
macht deutlich: Notwendig ist ein konkretes<br />
Gesamtkonzept für den Bürokratieabbau. Die<br />
Vereinfachungsvorschläge der Wirtschaft liegen<br />
schon lange auf dem Tisch. Sie betreffen das<br />
gesamte nationale und europäische Rechts- und<br />
Regelwerk. Regierung und Gesetzgebung sind<br />
am Zuge, jetzt zügig zu handeln.<br />
Die BDA hat jedoch auch erste wichtige Fortschritte<br />
erzielt:<br />
Beschluss des Bundeskabinetts vom 25. Juni<br />
<strong>2008</strong>, das von der BDA schon lange geforderte<br />
elektronische Entgeltnachweisverfahren<br />
(ELENA-Verfahren) einzuführen<br />
Einbeziehung der Sozialversicherungsträger<br />
in den Bürokratieabbau<br />
Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt<br />
„Bürokratieabbau“ veröffentlicht.<br />
Mediation – behutsame Ergänzung<br />
des deutschen Rechts anstelle<br />
systemwidriger Übererfüllung<br />
Im Mai dieses Jahres trat eine EU-Richtlinie zur<br />
Mediation bei grenzüberschreitenden Sachverhalten<br />
in Kraft, die von der Bundesregierung innerhalb<br />
der nächsten drei Jahre in deutsches Recht<br />
umzusetzen ist.<br />
Mediation als freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung<br />
ist zu begrüßen. Die Bedeutung der<br />
Mediation liegt insbesondere darin, dass durch<br />
die Freiwilligkeit und das gemeinsame Erarbeiten<br />
einer Konfliktlösung eine weitere positive Zusammenarbeit<br />
der Konfliktparteien möglich ist. Die<br />
Mediation als Verfahren ist deshalb bei bestimmten<br />
Streitigkeiten, wie familienrechtlichen Streitigkeiten,<br />
unverzichtbar. Eine Notwendigkeit, die<br />
Mediation im Arbeitsrecht besonders zu fördern,<br />
insbesondere durch eine gerichtsnahe Mediation<br />
bei den Arbeitsgerichten, besteht hingegen nicht.<br />
Die Mediation wird in den Betrieben bereits vielfach<br />
genutzt, zumal betriebliche Beschwerdestellen<br />
häufig auf der Mediation entlehnte Methoden der<br />
Konfliktlösung zurückgreifen, um innerbetriebliche<br />
Konflikte zu befrieden. Auch im arbeitsgerichtlichen<br />
Verfahren ist die Einführung einer (gerichtsnahen)<br />
Mediation nicht notwendig, sondern muss<br />
eher als kontraproduktiv bezeichnet werden. Das<br />
arbeitsgerichtliche Verfahren zeichnet sich bereits<br />
heute dadurch aus, dass die Streitbeilegung in den<br />
64 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Arbeitsrecht