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Geschäftsbericht 2008

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Das Programm der Bundesregierung zum<br />

Bürokratieabbau, auf dessen Grundlage bis 2011<br />

25 % der Bürokratiekosten für die Wirtschaft abgebaut<br />

werden sollen, wird von der BDA begrüßt.<br />

Ebenso ist die Einrichtung des Nationalen Normenkontrollrats<br />

(NKR) ein Schritt in die richtige<br />

Richtung. Der NKR kann als Bürokratie-TÜV<br />

wirken und Kostenbewusstsein in den Ressorts<br />

schärfen. Seine Einrichtung verdeutlicht noch einmal,<br />

was dem Grunde nach selbstverständlich<br />

sein sollte: Alle Gesetzgebungsvorhaben und jedes<br />

Gesetz sind generell auf überflüssige Kostenbelastung<br />

für die Wirtschaft und die Bevölkerung<br />

zu überdenken.<br />

Die Messung von Informationspflichten nach<br />

dem sog. Standardkostenmodell kann dabei nur<br />

ein erster Schritt sein. Regierung, Verwaltung und<br />

Gesetzgebung dürfen keinesfalls aus den Augen<br />

verlieren, das gesamte Rechts- und Regelwerk<br />

umfassend von Bürokratie zu bereinigen. Bei<br />

einer Beschränkung der Bürokratiemessung auf<br />

Informationspflichten müssen diese vollständig<br />

und korrekt erfasst werden. Es kann nicht sein,<br />

dass Ministerien sich weigern, die in ihren Bereich<br />

fallenden Informationspflichten zu messen.<br />

So werden im Arbeitsrecht wesentliche Teile von<br />

Informationspflichten schon im ersten Zugriff<br />

ausgeklammert. Die bisher angegebene Zahl von<br />

35 Mrd. € an Bürokratielasten der Wirtschaft<br />

unterschreitet daher das wirkliche Maß der Bürokratie<br />

erheblich, selbst wenn man sich auf den<br />

engen Bürokratiebegriff der Bundesregierung im<br />

Sinne von Informationspflichten beschränkt. Auch<br />

die drei Mittelstandsentlastungsgesetze haben<br />

beim Bürokratieabbau keinen durchgreifenden<br />

Fortschritt mit sich gebracht. Die Abschaffung<br />

einzelner – häufig gar nicht mehr angewendeter –<br />

Vorschriften reicht nicht aus, um das Problem bürokratischer<br />

Überregulierung für den Mittelstand<br />

zu beseitigen. Das gilt entsprechend für das Steuerbürokratieabbaugesetz.<br />

Es gibt zur Sorge Anlass, dass der notwendige<br />

Bürokratieabbau an vielen Stellen ins Stocken<br />

geraten ist. An anderen Stellen wird bereits<br />

wieder neue Bürokratie aufgebaut. Diese Entwicklung<br />

macht deutlich: Notwendig ist ein konkretes<br />

Gesamtkonzept für den Bürokratieabbau. Die<br />

Vereinfachungsvorschläge der Wirtschaft liegen<br />

schon lange auf dem Tisch. Sie betreffen das<br />

gesamte nationale und europäische Rechts- und<br />

Regelwerk. Regierung und Gesetzgebung sind<br />

am Zuge, jetzt zügig zu handeln.<br />

Die BDA hat jedoch auch erste wichtige Fortschritte<br />

erzielt:<br />

Beschluss des Bundeskabinetts vom 25. Juni<br />

<strong>2008</strong>, das von der BDA schon lange geforderte<br />

elektronische Entgeltnachweisverfahren<br />

(ELENA-Verfahren) einzuführen<br />

Einbeziehung der Sozialversicherungsträger<br />

in den Bürokratieabbau<br />

Die BDA hat zu diesem Thema den kompakt<br />

„Bürokratieabbau“ veröffentlicht.<br />

Mediation – behutsame Ergänzung<br />

des deutschen Rechts anstelle<br />

systemwidriger Übererfüllung<br />

Im Mai dieses Jahres trat eine EU-Richtlinie zur<br />

Mediation bei grenzüberschreitenden Sachverhalten<br />

in Kraft, die von der Bundesregierung innerhalb<br />

der nächsten drei Jahre in deutsches Recht<br />

umzusetzen ist.<br />

Mediation als freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung<br />

ist zu begrüßen. Die Bedeutung der<br />

Mediation liegt insbesondere darin, dass durch<br />

die Freiwilligkeit und das gemeinsame Erarbeiten<br />

einer Konfliktlösung eine weitere positive Zusammenarbeit<br />

der Konfliktparteien möglich ist. Die<br />

Mediation als Verfahren ist deshalb bei bestimmten<br />

Streitigkeiten, wie familienrechtlichen Streitigkeiten,<br />

unverzichtbar. Eine Notwendigkeit, die<br />

Mediation im Arbeitsrecht besonders zu fördern,<br />

insbesondere durch eine gerichtsnahe Mediation<br />

bei den Arbeitsgerichten, besteht hingegen nicht.<br />

Die Mediation wird in den Betrieben bereits vielfach<br />

genutzt, zumal betriebliche Beschwerdestellen<br />

häufig auf der Mediation entlehnte Methoden der<br />

Konfliktlösung zurückgreifen, um innerbetriebliche<br />

Konflikte zu befrieden. Auch im arbeitsgerichtlichen<br />

Verfahren ist die Einführung einer (gerichtsnahen)<br />

Mediation nicht notwendig, sondern muss<br />

eher als kontraproduktiv bezeichnet werden. Das<br />

arbeitsgerichtliche Verfahren zeichnet sich bereits<br />

heute dadurch aus, dass die Streitbeilegung in den<br />

64 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Arbeitsrecht

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