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Geschäftsbericht 2008

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Die Politik hat leider auch in diesem Jahr<br />

nicht der Versuchung widerstehen können, zur<br />

Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben<br />

und politischer Geschenke noch tiefer in die derzeit<br />

gut gefüllte Kasse der Arbeitslosenversicherung<br />

zu greifen. Dies betrifft insbesondere:<br />

die neue und in weiten Teilen überflüssige Subventionierung<br />

von Ausbildungsplätzen durch<br />

den viel zu weit gefassten Ausbildungsbonus<br />

den von der Koalition beschlossenen Rechtsanspruch<br />

zur Finanzierung von Kursen zum<br />

Nachholen des Hauptschulabschlusses, dessen<br />

Finanzierung in dreistelliger Millionenhöhe<br />

nicht Sache der Arbeitslosenversicherung,<br />

sondern der Schulpolitik ist<br />

Mehrbelastungen infolge der nach kopflosem<br />

Hin und Her jetzt wieder gestrichenen Beiträge<br />

des Bundes für Kindererziehungszeiten<br />

in der Arbeitslosenversicherung in Höhe von<br />

rund 300 Mio. € pro Jahr<br />

die arbeitsmarktpolitisch völlig verfehlte, erneute<br />

Verlängerung des Arbeitslosengeldanspruchs<br />

auf bis zu 24 Monate für Ältere,<br />

die allein zu einer Mehrbelastung von bis zu<br />

1 Mrd. € jährlich führt<br />

Statt neue und arbeitsmarktpolitisch zum Teil<br />

sogar regelrecht kontraproduktiv wirkende Belastungen<br />

für die Arbeitslosenversicherung zu schaffen,<br />

muss die Politik zu einem konsequenten Reformkurs<br />

zurückfinden.<br />

Eingliederungsbeitrag:<br />

Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht<br />

entscheiden<br />

Mit dem <strong>2008</strong> eingeführten sog. Eingliederungsbeitrag<br />

greift der Bund den Beitragszahlern zur Finanzierung<br />

von Leistungen beim Arbeitslosengeld II<br />

noch stärker in die Tasche, als dies seit 2005 mit<br />

dem sog. Aussteuerungsbetrag schon der Fall war.<br />

Jetzt werden 5 Mrd. € jährlich und damit derzeit<br />

rund ein Fünftel aller Beitragseinnahmen zweckentfremdet<br />

mit dem Ziel, den Bundeshaushalt zu<br />

entlasten. Nachdem alle Gespräche auf politischer<br />

Ebene zur Beseitigung der verfassungswidrigen<br />

Belastungen gescheitert waren, musste juristisch<br />

gehandelt werden.<br />

Mehrere Unternehmen haben mit Unterstützung<br />

der BDA Verfassungsbeschwerden vor dem<br />

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben.<br />

Über die Annahme der Verfassungsbeschwerden<br />

hat das Gericht noch nicht entschieden, jedoch<br />

bereits allen Beteiligten einschließlich Bundesregierung,<br />

Bundestag, Bundesrat, Bundesländern,<br />

BA sowie DGB und BDA Gelegenheit zur Stellungnahme<br />

gegeben. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht<br />

auch das von BDA und DGB<br />

beauftragte Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit<br />

der Vorgängerregelung des Aussteuerungsbetrags<br />

angefordert. Parallel zu den Verfassungsbeschwerden<br />

unterstützt die BDA mehrere<br />

Verfahren mit dem Ziel, ein Sozialgericht zu veranlassen,<br />

die Frage der Verfassungsmäßigkeit des<br />

Eingliederungsbeitrags dem Bundesverfassungsgericht<br />

vorzulegen.<br />

Auch in der Politik werden kaum noch Zweifel<br />

daran geäußert, dass am Ende dieser Verfahren<br />

die Verfassungswidrigkeit der Zweckentfremdung<br />

von Beitragsmitteln festgestellt werden wird. Allerdings<br />

spielt die Politik anscheinend auf Zeit und<br />

versucht Gelder abzuzweigen, solange die Arbeitslosenversicherungskasse<br />

noch gut gefüllt ist.<br />

Arbeitslosenversicherung<br />

klagt gegen neue versicherungsfremde<br />

Lasten<br />

Mit einer einfachen Änderung seiner Rechtsansicht<br />

versucht das BMAS der Arbeitslosenversicherung<br />

Rentenversicherungsbeiträge für Beschäftigte in<br />

Werkstätten für behinderte Menschen aufzulasten.<br />

Auf Kosten der Beitragszahler würde damit<br />

der Bund um jährlich 120 Mio. € entlastet. Es geht<br />

dabei um einen sozialpolitisch motivierten Aufstockungsbetrag<br />

auf 80 % des Durchschnittseinkommens<br />

in der Rentenversicherung, den Beschäftigte<br />

in Werkstätten seit 1975 auch dann erhalten, wenn<br />

sie tatsächlich ein geringeres oder überhaupt kein<br />

Arbeitsentgelt erzielen. Über 30 Jahre war unbestritten,<br />

dass der Bund zu Recht die Kosten für<br />

diejenigen Rentenversicherungsbeiträge zahlt,<br />

die nicht auf einer eigenen Arbeitsleistung der<br />

behinderten Menschen beruhen. Hiervon will das<br />

16 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Beschäftigung

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