Geschäftsbericht 2008
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Die Politik hat leider auch in diesem Jahr<br />
nicht der Versuchung widerstehen können, zur<br />
Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben<br />
und politischer Geschenke noch tiefer in die derzeit<br />
gut gefüllte Kasse der Arbeitslosenversicherung<br />
zu greifen. Dies betrifft insbesondere:<br />
die neue und in weiten Teilen überflüssige Subventionierung<br />
von Ausbildungsplätzen durch<br />
den viel zu weit gefassten Ausbildungsbonus<br />
den von der Koalition beschlossenen Rechtsanspruch<br />
zur Finanzierung von Kursen zum<br />
Nachholen des Hauptschulabschlusses, dessen<br />
Finanzierung in dreistelliger Millionenhöhe<br />
nicht Sache der Arbeitslosenversicherung,<br />
sondern der Schulpolitik ist<br />
Mehrbelastungen infolge der nach kopflosem<br />
Hin und Her jetzt wieder gestrichenen Beiträge<br />
des Bundes für Kindererziehungszeiten<br />
in der Arbeitslosenversicherung in Höhe von<br />
rund 300 Mio. € pro Jahr<br />
die arbeitsmarktpolitisch völlig verfehlte, erneute<br />
Verlängerung des Arbeitslosengeldanspruchs<br />
auf bis zu 24 Monate für Ältere,<br />
die allein zu einer Mehrbelastung von bis zu<br />
1 Mrd. € jährlich führt<br />
Statt neue und arbeitsmarktpolitisch zum Teil<br />
sogar regelrecht kontraproduktiv wirkende Belastungen<br />
für die Arbeitslosenversicherung zu schaffen,<br />
muss die Politik zu einem konsequenten Reformkurs<br />
zurückfinden.<br />
Eingliederungsbeitrag:<br />
Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht<br />
entscheiden<br />
Mit dem <strong>2008</strong> eingeführten sog. Eingliederungsbeitrag<br />
greift der Bund den Beitragszahlern zur Finanzierung<br />
von Leistungen beim Arbeitslosengeld II<br />
noch stärker in die Tasche, als dies seit 2005 mit<br />
dem sog. Aussteuerungsbetrag schon der Fall war.<br />
Jetzt werden 5 Mrd. € jährlich und damit derzeit<br />
rund ein Fünftel aller Beitragseinnahmen zweckentfremdet<br />
mit dem Ziel, den Bundeshaushalt zu<br />
entlasten. Nachdem alle Gespräche auf politischer<br />
Ebene zur Beseitigung der verfassungswidrigen<br />
Belastungen gescheitert waren, musste juristisch<br />
gehandelt werden.<br />
Mehrere Unternehmen haben mit Unterstützung<br />
der BDA Verfassungsbeschwerden vor dem<br />
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben.<br />
Über die Annahme der Verfassungsbeschwerden<br />
hat das Gericht noch nicht entschieden, jedoch<br />
bereits allen Beteiligten einschließlich Bundesregierung,<br />
Bundestag, Bundesrat, Bundesländern,<br />
BA sowie DGB und BDA Gelegenheit zur Stellungnahme<br />
gegeben. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht<br />
auch das von BDA und DGB<br />
beauftragte Rechtsgutachten zur Verfassungsmäßigkeit<br />
der Vorgängerregelung des Aussteuerungsbetrags<br />
angefordert. Parallel zu den Verfassungsbeschwerden<br />
unterstützt die BDA mehrere<br />
Verfahren mit dem Ziel, ein Sozialgericht zu veranlassen,<br />
die Frage der Verfassungsmäßigkeit des<br />
Eingliederungsbeitrags dem Bundesverfassungsgericht<br />
vorzulegen.<br />
Auch in der Politik werden kaum noch Zweifel<br />
daran geäußert, dass am Ende dieser Verfahren<br />
die Verfassungswidrigkeit der Zweckentfremdung<br />
von Beitragsmitteln festgestellt werden wird. Allerdings<br />
spielt die Politik anscheinend auf Zeit und<br />
versucht Gelder abzuzweigen, solange die Arbeitslosenversicherungskasse<br />
noch gut gefüllt ist.<br />
Arbeitslosenversicherung<br />
klagt gegen neue versicherungsfremde<br />
Lasten<br />
Mit einer einfachen Änderung seiner Rechtsansicht<br />
versucht das BMAS der Arbeitslosenversicherung<br />
Rentenversicherungsbeiträge für Beschäftigte in<br />
Werkstätten für behinderte Menschen aufzulasten.<br />
Auf Kosten der Beitragszahler würde damit<br />
der Bund um jährlich 120 Mio. € entlastet. Es geht<br />
dabei um einen sozialpolitisch motivierten Aufstockungsbetrag<br />
auf 80 % des Durchschnittseinkommens<br />
in der Rentenversicherung, den Beschäftigte<br />
in Werkstätten seit 1975 auch dann erhalten, wenn<br />
sie tatsächlich ein geringeres oder überhaupt kein<br />
Arbeitsentgelt erzielen. Über 30 Jahre war unbestritten,<br />
dass der Bund zu Recht die Kosten für<br />
diejenigen Rentenversicherungsbeiträge zahlt,<br />
die nicht auf einer eigenen Arbeitsleistung der<br />
behinderten Menschen beruhen. Hiervon will das<br />
16 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Beschäftigung