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Geschäftsbericht 2008

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ikanischen Green Card umfassen und EU-weite<br />

Standards für die Einreise und den Aufenthalt im<br />

Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und die Weiterwanderungsrechte<br />

der Drittstaatsangehörigen<br />

festlegen. Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin<br />

das Recht haben, Zulassungsquoten festzulegen.<br />

Nach zwei Jahren stünde es den Zuwanderern<br />

unter bestimmten Bedingungen frei, in ein anderes<br />

EU-Land zu ziehen. Nach fünf Jahren Arbeitsaufenthalt<br />

in der EU würde ihnen eine langfristige<br />

Aufenthaltsgenehmigung zuteil.<br />

Die mit der Einführung einer „Blue Card“<br />

angestrebte gezielte Öffnung des Arbeitsmarktes<br />

für Hochqualifizierte und qualifizierte Fachkräfte<br />

ist aus Sicht der BDA grundsätzlich zu begrüßen,<br />

sofern die Mitgliedstaaten nicht daran gehindert<br />

werden, ihre flexiblen und auf die Bedürfnisse<br />

des Arbeitsmarktes des jeweiligen Mitgliedstaates<br />

abgestimmten Zuwanderungsregelungen anzuwenden.<br />

Auch dem Einsatz der BDA ist es zu<br />

verdanken, dass nach dem bisherigen Stand der<br />

Beratungen die Koexistenz der nationalen Zuwanderungsregelungen<br />

neben der europäischen<br />

„Blue Card“ gesichert zu sein scheint und der<br />

Entscheidungsspielraum der Mitgliedstaaten zur<br />

Anwendung und Schaffung nationaler Zuwanderungsregelungen<br />

durch die „Blue-Card“-Richtlinie<br />

nicht begrenzt oder eingeschränkt wird.<br />

Sanktionsrichtlinie: Vorgeschlagene<br />

Sanktionen gehen zu weit<br />

Ziel des Richtlinienvorschlags ist die Bekämpfung<br />

der illegalen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen.<br />

Diese Zielsetzung ist grundsätzlich richtig.<br />

Illegale Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen<br />

hat vielfache negative Folgen und schädigt<br />

insbesondere jene Unternehmen, die sich an<br />

Recht und Gesetz halten. Gleichwohl sind die von<br />

der Kommission vorgeschlagenen Sanktionen in<br />

dieser Form abzulehnen. Neben Geldbußen, der<br />

Verpflichtung zur Übernahme der Kosten für die<br />

Rückführung des Drittstaatsangehörigen in sein<br />

Herkunftsland sind als Maßnahmen u. a. auch die<br />

vorübergehende oder endgültige Schließung der<br />

Betriebsstätte und für schwere Fälle strafrechtliche<br />

Sanktionen vorgesehen. Zudem tritt die EU-Kommission<br />

für eine Generalunternehmerhaftung ein:<br />

Für den Fall, dass eine Geldbuße nicht von einem<br />

Unterauftragnehmer eingezogen werden kann,<br />

soll sie von anderen an der Subunternehmerkette<br />

beteiligten Auftragnehmern bis hin zum Hauptunternehmer<br />

eingezogen werden können.<br />

Die Ausgestaltung der angemessenen Sanktionen<br />

muss den Mitgliedstaaten überlassen bleiben.<br />

Insbesondere eine dauerhafte oder auch nur<br />

vorübergehende Betriebsschließung ist aus deutscher<br />

Sicht unverhältnismäßig und daher inakzeptabel.<br />

Gegen die geplante Generalunternehmerhaftung<br />

hat sich die BDA mehrfach nachdrücklich<br />

gegenüber Kommission, Rat und Parlament ausgesprochen.<br />

Es gilt grundsätzlich, dass Unternehmen<br />

nicht die ureigentlich staatliche Aufgabe – die<br />

Einhaltung von Recht und Gesetz zu kontrollieren –<br />

übernehmen können, auch nicht bei ihren Unterauftragnehmern,<br />

die selbst unabhängige Unternehmen<br />

sind.<br />

Die französische EU-Ratspräsidentschaft<br />

versucht mit allen Mitteln durchzusetzen, dass<br />

noch im Dezember eine Einigung zwischen<br />

Kommission, Rat und Parlament erzielt wird. Die<br />

Gefechtslage ist für die BDA sehr kritisch, denn<br />

aufgrund der für diese Richtlinie geltenden „Optout“-Regelungen<br />

von Großbritannien, Irland und<br />

Dänemark im Vertrag von Nizza dominiert bei den<br />

Beratungen des Sanktionsrichtlinienvorschlags in<br />

allen Institutionen die südeuropäische Rechtskultur.<br />

Die Positionen der BDA stoßen daher bei den<br />

übrigen Arbeitgeberverbänden und auch im EP<br />

und Rat sogar bei den konservativen Politikern auf<br />

wenig Resonanz. Vor diesem Hintergrund ist die<br />

kürzlich erzielte Abschwächung der Generalunternehmerhaftung<br />

(grundsätzliche Beschränkung auf<br />

das Verhältnis von Hauptauftragnehmer und direktem<br />

Unterauftragnehmer) als Erfolg der BDA-Arbeit<br />

zu werten.<br />

CSR-Strategie der Bundesregierung<br />

– dem richtigen Ansatz auf<br />

europäischer Ebene folgen<br />

Vielfältige Aktivitäten finden im Rahmen der Europäischen<br />

Allianz zu CSR statt, die die Wirtschaft<br />

zusammen mit der EU-Kommission im Frühjahr<br />

2006 ins Leben gerufen hat. Ziel der CSR-Allianz<br />

ist es, Netzwerke und Kooperationen der Akteure<br />

zu bilden und den Erfahrungsaustausch mit sog.<br />

132 BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Europa und Internationales

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