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Geschäftsbericht 2008

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Die BDA begrüßt, dass bei der Reform der<br />

Organisation der Unfallversicherung weitgehend<br />

die Vorschläge der Selbstverwaltung der gewerblichen<br />

Berufsgenossenschaften aufgegriffen<br />

wurden. Das gilt vor allem für den notwendigen<br />

Fusionsprozess und das Konzept für einen Überaltlastausgleich.<br />

Anders als im Gesetz vorgesehen, sollte die<br />

Überaltlast allerdings hälftig nach Neurenten und<br />

Entgelten verteilt werden, denn die Abwägung der<br />

unterschiedlichen Argumente rechtfertigt keine<br />

Übergewichtung eines der beiden Verteilkriterien.<br />

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang jedoch,<br />

dass der Bundestag zur zeitlichen Streckung der<br />

Mehrbelastung der betroffenen Branchen durch<br />

den neuen Überaltlastausgleich – wie von der BDA<br />

gefordert – eine Verdoppelung der Übergangsfrist<br />

beschlossen hat.<br />

Die BDA begrüßt ferner, dass die von der<br />

Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

Mitte 2007 gegründete neue Spitzenorganisation,<br />

die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung<br />

(DGUV), bestehend aus den früheren<br />

Organisationen des Hauptverbandes der gewerblichen<br />

Berufsgenossenschaften (HVBG) und des<br />

Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK), in<br />

ihrer privatrechtlichen Ausgestaltung weiter bestehen<br />

bleibt und nicht in eine öffentlich-rechtliche<br />

Körperschaft umgewandelt wird. Zudem ist positiv<br />

zu bewerten, dass der Bundestag – auch hier entsprechend<br />

der Forderung der BDA – den Gesetzentwurf<br />

dahingehend abgeändert hat, dass auf<br />

die Einführung von Fachaufsicht über die DGUV<br />

durch das BMAS verzichtet wird und es bei einer<br />

Rechtsaufsicht im hoheitlichen Aufgabenbereich<br />

bleibt.<br />

Es ist zu begrüßen, dass der Bundestag auf<br />

Initiative der BDA vorgesehen hat, dass die DGUV<br />

künftig auf die Verminderung von Verwaltungsund<br />

Verfahrenskosten bei den gewerblichen<br />

Berufsgenossenschaften hinzuwirken hat. Dies<br />

bleibt jedoch leider deutlich hinter den ursprünglichen<br />

Plänen im Arbeitsentwurf des BMAS und<br />

der Vereinbarung von Bund und Ländern in den<br />

Eckpunkten aus dem Jahre 2006 zurück. Hier war<br />

noch vorgesehen, dass die Verwaltungs- und Verfahrenskosten<br />

der Berufsgenossenschaften von<br />

2009 bis 2014 um 20 % zu senken sind.<br />

Der BDA ist es auch gelungen, die Folgen<br />

der mit dem UVMG vorgesehenen neuen Meldepflichten<br />

zumindest deutlich zu entschärfen. Kritisch<br />

war insbesondere die erst in letzter Minute<br />

durch einen Änderungsantrag in das Gesetz aufgenommene<br />

Pflicht der Arbeitgeber, künftig für<br />

jeden einzelnen Arbeitnehmer die „geleisteten Arbeitsstunden“<br />

an die Krankenkassen (Einzugsstellen)<br />

zu melden. Eine solche Meldepflicht hätte die<br />

Unternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt.<br />

Viele Unternehmen erfassen die Arbeitszeit<br />

ihrer Beschäftigten nicht durch eine Zeiterfassung<br />

und müssen dies auch nicht. Die BDA hat sich daher<br />

mit großem Einsatz gegen die Einführung einer<br />

solchen Meldung eingesetzt, zumal die Meldung<br />

der Arbeitsstunden weder aus beitragsrechtlichen<br />

noch aus statistischen Gründen notwendig ist. Sie<br />

hat sich nach der dennoch erfolgten Gesetzesverabschiedung<br />

beim BMAS und den Sozialversicherungsträgern<br />

für korrigierende Maßnahmen auf<br />

untergesetzlicher Ebene eingesetzt. Die Überzeugungsarbeit<br />

hat sich gelohnt: Inzwischen kann davon<br />

ausgegangen werden, dass die Unternehmen<br />

die Arbeitsstunden in einem verwaltungstechnisch<br />

unbürokratischen Verfahren melden können.<br />

Die BDA wird sich weiterhin für eine umfassende<br />

Reform der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

einsetzen. Eine Strukturreform muss zu einer Konzentration<br />

der Leistungen auf betriebsspezifische<br />

Risiken führen, bestehende Überversorgung abbauen<br />

sowie die Wirtschaftlichkeit verbessern.<br />

Rechtsvereinfachung bei der<br />

arbeitsmedizinischen Vorsorge<br />

sicherstellen<br />

Der Bundesrat hat am 10. Oktober <strong>2008</strong> die „Verordnung<br />

zur Rechtsvereinfachung und Stärkung<br />

der arbeitsmedizinischen Vorsorge“ verabschiedet.<br />

Mit der Verordnung soll ein kohärentes Vorschriften-<br />

und Regelwerk zur arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorge geschaffen werden. Wie im geltenden<br />

Recht soll eine Differenzierung nach Pflicht- und<br />

Angebotsuntersuchungen, je nach Gefährdungspotenzial<br />

des Untersuchungsanlasses, erfolgen.<br />

Zur Konkretisierung der Verordnung und zur Erarbeitung<br />

von Regeln und Erkenntnissen ist die<br />

Einrichtung eines Ausschusses für Arbeitsmedizin<br />

vorgesehen.<br />

BDA | <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2008</strong> | Soziale Sicherung 39

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