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Hochschulführer 200 /200 - Westsächsische Hochschule Zwickau

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Studiengang Gebärdensprachdolmetschen<br />

persönlichen Lebens selbstverantwortlich zu regeln und gleichberechtigt am öffentlichen Leben<br />

mitzuwirken. Durch die akademische Ausbildung von Gebärdensprachdolmetschern werden<br />

die Voraussetzungen für eine umfassende Integration gehörloser und hochgradig hörgeschädigter<br />

Menschen in unsere Gesellschaft geschaffen.<br />

Der Beruf des Gebärdensprachdolmetschers verlangt die Beherrschung des Deutschen, der<br />

Deutschen Gebärdensprache sowie der einschlägigen Dolmetschtechniken, einen hohen Grad<br />

sozialer Kompetenz und eine umfassende Allgemeinbildung. In dem angebotenen Diplomstudiengang<br />

sollen die entsprechenden Qualifikationen geschaffen bzw. erweitert werden. Im<br />

Grundstudium liegt der Schwerpunkt auf dem Erwerb und der Perfektionierung der sprachlichen<br />

Fertigkeiten. Darüber hinaus werden die sprach- und dolmetschtheoretischen, sozialwissenschaftlichen<br />

sowie allgemeinbildenden Grundlagen des Studiums gelegt. Das Hauptstudium<br />

dient in erster Linie der Aneignung der wichtigsten Dolmetschtechniken. Die Möglichkeit<br />

einer Spezialisierung auf bestimmte Anwendungsbereiche der Sprachübertragung wird durch<br />

eine Auswahl an Wahlpflichtfächern ermöglicht. Die notwendige Praxisorientierung des Studiums<br />

gewährleisten Berufspraktika im dritten und siebten Semester.<br />

Studienbewerber sollten ein besonderes Interesse an den Studieninhalten (s.u.) mitbringen<br />

und über gute bis sehr gute Voraussetzungen in der Muttersprache und einer Fremdsprache<br />

(vorzugsweise Englisch) verfügen. Sie sollten keine Scheu haben, sich körperlich auszudrücken,<br />

und die ungeteilte Aufmerksamkeit anderer Menschen gelassen ertragen können.<br />

Darüber hinaus empfiehlt es sich, schon vor Aufnahme des Studiums so viel sprachliche und<br />

soziale Erfahrungen wie möglich in dem zukünftigen Studien- und Berufsfeld zu sammeln. Insofern<br />

versteht sich der als Zulassungsvoraussetzung geltende Umfang von Gebärdensprachkursen<br />

und Grundpraktikum als Mindestanforderung. Es wird empfohlen, sich nach<br />

Möglichkeit um längere Praktika (z.B. im rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres) und um<br />

vertiefte Gebärdensprachkenntnisse zu bemühen.<br />

Das Beherrschen einer Fremdsprache und die Fähigkeit, professionell zu dolmetschen, erfordern<br />

neben Motivation und Fleiß auch ein gewisses Talent. Interessenten sollten deshalb zu<br />

einer Umorientierung bereit sein, wenn sich erforderliche besondere Eignung für den Dolmetschberuf<br />

in den ersten Studiensemestern nicht herausbildet.<br />

Die Absolventen dieses Studiengangs sind Diplom-Gebärdensprachdolmetscher (FH) für die<br />

allgemeine Dolmetschpraxis. Sie sind fachkundige Sprachmittler zwischen hörbehinderten<br />

Menschen – insbesondere Gehörlosen – und Hörenden. Sie dolmetschen in allen Lebensbereichen,<br />

z. B. bei Aus- und Fortbildungen, bei Gericht und Polizei, im Gesundheitswesen, bei<br />

Konferenzen und in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens.<br />

Bewerbung zum Studium<br />

Für die Studienbewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:<br />

- Zulassungsantrag<br />

- Hochschulzugangsberechtigung (amtlich beglaubigte Kopie)<br />

- tabellarischer Lebenslauf<br />

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