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Hochschulführer 200 /200 - Westsächsische Hochschule Zwickau

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Das Studentenwerk<br />

Ausbildungsförderung (BAföG)<br />

Allgemeine Hinweise zum Studium<br />

Für die Förderung der Studierenden der <strong>Westsächsische</strong>n <strong>Hochschule</strong> <strong>Zwickau</strong> (FH) ist das<br />

Amt für Ausbildungsförderung, Abteilung Studienfinanzierung/Bereich <strong>Zwickau</strong> zuständig.<br />

Postanschrift und Sitz:<br />

Studentenwerk Chemnitz-<strong>Zwickau</strong>, AdöR<br />

Amt für Afö<br />

Abteilung Studienfinanzierung<br />

Innere Schneeberger Straße 23<br />

08056 <strong>Zwickau</strong><br />

Email: bafoeg.zwickau@swcz.smwk.sachsen.de<br />

Homepage: www.tu-chemnitz.de/stuwe<br />

Persönliche Vorsprachen ohne Voranmeldung sind zu folgenden Sprechzeiten möglich:<br />

Di: 12.30 - 17.00 Uhr<br />

Do: 09.30 - 11.30 Uhr und 12.30 - 15.30<br />

Telefonisch ist die Abteilung unter der Rufnummer (03 75) 27 10 116 erreichbar.<br />

Möchten Sie Ihr Studium mit Hilfe der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz<br />

(BAföG) finanzieren, sollten Sie folgende Hinweise beachten:<br />

Für deutsche Studenten besteht für eine ihrer Neigung, Eignung und Leistung entsprechende<br />

Ausbildung nach Maßgabe des BAföG ein Rechtsanspruch auf individuelle Förderung; für<br />

Ausländer nur unter bestimmten Voraussetzungen, die in der Abt. Studienfinanzierung zu erfragen<br />

sind.<br />

Ausschlaggebend für die Gewährung von Förderungsleistungen ist, dass der Auszubildende<br />

und seine unmittelbaren Angehörigen (Ehepartner, leibliche Eltern) nicht in der Lage sind, die<br />

erforderlichen Mittel für den Lebensunterhalt und die Ausbildung selbst aufzubringen.<br />

Wenn das auf Sie lautende Vermögen über 5.<strong>200</strong>,00 € beträgt, verringert sich der monatliche<br />

Förderungsbetrag entsprechend.<br />

Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung nur dann gewährt, wenn der Auszubildende bei<br />

Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmeregelungen zur<br />

Altersbegrenzung sind in der Abteilung Studienfinanzierung zu erfragen.<br />

Ausbildungsförderung wird auf Antrag für einen bestimmten Studiengang gewährt, und zwar<br />

für die Dauer der Regelstudienzeit zu je 50 v.H. als Zuschuss und als zinsfreies Staatsdarlehen.<br />

Gezahlt wird mit Beginn der Ausbildung (Vorlesungsbeginn), jedoch frühestens ab dem Monat<br />

der Antragstellung.<br />

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