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Hochschulführer 200 /200 - Westsächsische Hochschule Zwickau

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Externe<br />

Allgemeine Hinweise zum Studium<br />

Personen, die sich in ihrer Berufspraxis, im Rahmen der Weiterbildung oder durch autodidaktische<br />

Studien ein den Studien- und Prüfungsordnungen entsprechendes Wissen und Können<br />

angeeignet haben, können den berufsqualifizierten Abschluss im externen Verfahren erwerben.<br />

Über den Antrag auf Zulassung zur Prüfung sowie über das Prüfungsverfahren und über die<br />

zu erbringenden Leistungsnachweise, die den Anforderungen der Prüfungsordnung entsprechen<br />

müssen, entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss der <strong>Hochschule</strong>.<br />

Zweitstudium/Zweitabschluss<br />

Zweitstudium ist ein Studium nach einem bereits erreichten Hochschulabschluss in einem anderen<br />

Studiengang, für den der erste Abschluss keine Zulassungsvoraussetzung ist, bzw. nach<br />

einer endgültig nicht bestandenen Abschlussprüfung in einem anderen Studiengang. Studieninteressenten<br />

können sich über den Antrag auf Zulassung zum Zweitstudium bewerben.<br />

Zweitabschluss ist ein Studium nach einem bereits erreichten Hochschulabschluss in einem<br />

anderen Studiengang, für den der erste Abschluss keine Zulassungsvoraussetzung bildet,<br />

wenn beide Studiengänge inhaltlich (fachlich) verwandt sind und Teile des Erststudiums für<br />

den zweiten Studiengang angerechnet werden.<br />

Studieninteressenten können sich über den Antrag auf Zulassung zum Zweitabschluss bewerben.<br />

Besondere Studiengänge<br />

Für die Zulassung und Immatrikulation zu besonderen Studiengängen (z.B. für postgraduale<br />

Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge, Tages- und Wochenlehrgänge, Weiterbildungs-<br />

und Kontaktstudien) werden jeweils gesonderte Regelungen erlassen.<br />

Gebühren<br />

Studiengebühren für Fern-, Aufbau-, Zweitstudium, externe Diplomverfahren, Gasthörerschaften<br />

sowie weiterbildende Studienformen regelt die Gebührenordnung der <strong>Hochschule</strong>.<br />

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