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Hochschulführer 200 /200 - Westsächsische Hochschule Zwickau

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Allgemeine Hinweise zum Studium<br />

4. Als Bewilligungszeitraum gilt normalerweise bei der Ausbildung an der WHZ der Zeitraum<br />

von September des Jahres bis August des Folgejahres, bei Erstanträgen ab Oktober des Jahres.<br />

Für jeden Bewilligungszeitraum muss ein neuer Antrag gestellt werden.<br />

5. Vom 5. Fachsemester an wird Ausbildungsförderung nur von dem Zeitpunkt an geleistet,<br />

zu dem der Auszubildende der Abteilung Studienfinanzierung eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte<br />

darüber vorgelegt hat, dass bei geordnetem Verlauf der Ausbildung bis zum Ende<br />

des 4. Fachsemesters die üblichen Leistungen erbracht wurden.<br />

6. Die Zahlung von Ausbildungsförderung erfolgt auf ein vom Antragsteller anzugebendes<br />

Konto. Änderungen von Bankverbindungen können aufgrund der Fristen für die automatische<br />

Datenverarbeitung erst nach zwei Monaten zuverlässig realisiert werden. Daher ist zu beachten,<br />

dass die alte Bankverbindung bis zum ordnungsgemäßen Eingang der Zahlung auf dem<br />

neuen Konto bestehen bleibt.<br />

III. Einige wichtige Begriffe:<br />

1. Aktualisierung<br />

Wenn das Einkommen des Ehepartners, der Eltern oder eines Elternteils im Bewilligungszeitraum<br />

voraussichtlich wesentlich niedriger ist als in dem normalerweise der Einkommensanrechnung<br />

zugrundeliegenden Zeitraum, kann auf besonderen Antrag der/des Auszubildenden<br />

(Formblatt 7) von den Einkommensverhältnissen im Be-willigungszeitraum ausgegangen werden.<br />

Der Antrag auf Aktualisierung muss spätestens bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes<br />

gestellt werden.<br />

Eine vorherige Beratung in der Abteilung Studienfinanzierung wird empfohlen.<br />

2. Fachrichtungswechsel<br />

Ein Studiengang-/ Fachrichtungswechsel beendet die Ausbildungsförderung, es sei denn<br />

- er erfolgt unverzüglich und<br />

- bis Ende des 3. Fachsemesters aus wichtigem Grund oder aus unabweisbarem Grund.<br />

Eine frühzeitige Beratung vor Vollzug des Wechsels ist dringend geboten.<br />

A c h t u n g!<br />

Ein vorzeitiger Abbruch der Ausbildung oder ein Fachrichtungswechsel ist der Abteilung Studienfinanzierung<br />

ebenso unverzüglich mitzuteilen wie Änderungen des persönlichen Einkommens<br />

des BAföG-geförderten Studierenden. Die Unterlassung kann mit Bußgeld geahndet<br />

werden.<br />

Für weitere Auskünfte und zur persönlichen Beratung stehen allen Auszubildenden die Mitarbeiterinnen<br />

der Abteilung Studienfinanzierung im Bereich <strong>Zwickau</strong> während der genannten<br />

Sprechzeiten gern zur Verfügung.<br />

Informationen zum zinsgünstigen Darlehen für Schüler und Studenten (Bildungskredit) erhalten<br />

Sie ebenfalls bei uns. Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie unter:<br />

www.bafoeg.bmbf.de<br />

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