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Hochschulführer 200 /200 - Westsächsische Hochschule Zwickau

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Allgemeine Hinweise zum Studium<br />

Krankenversicherung in Studium<br />

Allgemeines<br />

Studium - das ist sicher auch für Sie eine aufregende, tolle Zeit. Aber natürlich fordert auch in<br />

den Zeiten der "großen Freiheit" die Bürokratie ihren Tribut. Der Papierkrieg mit BAföG-<br />

Antrag, Seminararbeiten, Prüfungsanmeldung, Klausuren, Einschreibefristen und Anerkennung<br />

ausgefallener Nebenfächer kann ganz schön nervig sein. Und dann noch Gedanken an<br />

das Thema Krankenversicherung verschwenden, obwohl Sie jung, fit und gesund sind?<br />

Setzen Sie sich vor der Einschreibung bei der <strong>Hochschule</strong> mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung!<br />

Diese stellt Ihnen eine Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, ob Sie versichert bzw.<br />

versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind.<br />

Die genannte Bescheinigung ist mit den Unterlagen für die Einschreibung der <strong>Hochschule</strong> vorzulegen.<br />

Diese Versicherungsbescheinigung gilt als Dauernachweis für Ihre <strong>Hochschule</strong>. Bei<br />

Hochschulwechsel ist ein neuer Nachweis von Ihrer Krankenkasse notwendig.<br />

Familienversicherung<br />

Die günstigste Versicherungsform - und zumindest für die meisten Studienanfängerinnen und<br />

Studienanfänger zutreffend - ist die Familienversicherung. Das heißt, eine kostenlose Mitversicherung<br />

bei den Eltern oder beim Ehepartner, wenn diese(r) Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse<br />

sind /ist. Natürlich nicht lebenslang. Diese endet mit dem 25. Lebensjahr, verlängert<br />

sich aber eventuell um Wehr- oder Zivildienstzeiten. Danach ist es notwendig sich selbst zu<br />

versichern. Eine Ausnahme bildet die Mitversicherung über den Ehepartner.<br />

Die Familienversicherung ist nicht möglich, wenn<br />

- Ihr Einkommen ohne BAföG und Stipendien mehr als 345 € monatlich beträgt. Dieser Betrag<br />

kann jedoch zweimal im Jahr in beliebiger Höhe überschritten werden bzw.<br />

- ein Elternteil sich privat versichert hat und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat die<br />

Einkommensgrenze von 3.450 € übersteigt und regelmäßig höher ist als das des versicherten<br />

Ehepartners.<br />

Studentische Krankenversicherung<br />

Sobald die Familienversicherung endet, werden Sie selbst Mitglied der Krankenkasse und zahlen<br />

Beiträge. Der Beitragssatz für Studenten und studentenähnliche Personen beträgt gemäß §<br />

245 SGB V für das Wintersemester <strong>200</strong>4/<strong>200</strong>5 und das Sommersemester <strong>200</strong>5 bzw. für die<br />

Zeit vom 01.10.<strong>200</strong>4 bis zum 30.09.<strong>200</strong>5 bundeseinheitlich 10,0 v.H. des für die Berechnung<br />

der Beiträge maßgeblichen BAföG-Bedarfssatzes.<br />

Der monatliche BAföG-Bedarfssatz beträgt weiterhin unverändert 466 €.<br />

Dementsprechend ergeben sich ab dem Wintersemester <strong>200</strong>4/<strong>200</strong>5 bzw. ab dem 01.10.<strong>200</strong>4<br />

folgende monatliche Beiträge:<br />

- zur Krankenversicherung 46,60 €<br />

- zur Pflegeversicherung 7,92 €.<br />

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