03.12.2012 Aufrufe

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

öSterreiCh<br />

98<br />

· eine im Entsendestaat gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis<br />

· Versicherung des Arbeitgebers (evtl. durch Vorlage des Arbeitsvertrages), dass die öster-<br />

reichischen Lohn- und Arbeitsbedingungen und die sozialversicherungspflichtigen<br />

Bestimmungen eingehalten werden<br />

Diese Unterlagen reichen Sie bitte bei dem für Ihren Einsatzort zuständigen Arbeitsmarktservice<br />

(AMS) ein. Die Adressen der jeweiligen Geschäftsstellen der AMS finden Sie hier:<br />

> http://www.ams.or.at/sfu/sfugs.html<br />

Können Sie für den Arbeitnehmer, den Sie zu entsenden beabsichtigen, diese Nachweise nicht<br />

erbringen, so müssen Sie versuchen, eine Entsende- bzw. Beschäftigungsbewilligung einzuholen<br />

(siehe Kapitel A II., Seite 100). Es ist auf jeden Fall ratsam, dass Sie sich in einem solchen<br />

Fall im Vorfeld eingehender informieren und direkt Kontakt mit der zuständigen Stelle aufnehmen.<br />

4. meLDekoSten<br />

Art der Berechtigung Antragsgebühr / Ausstellungsgebühr / Verwaltungsabgabe<br />

Beschäftigungsbewilligung 13,50 € - 6,50 €<br />

Entsendebewilligung 13,20 € - 6,50 €<br />

Arbeitserlaubnis 43,60 € - 6,50 €<br />

· Beilagen kosten einheitlich 3,60 € je Bogen.<br />

· Bei antragsmäßiger Vermittlung durch das AMS kann die Antragsgebühr entfallen.<br />

· Die Berechnung der Gebühren und Abgaben erfolgt gemeinsam mit der Zustellung (Hin-<br />

ausgabe, Übersendung) der abschließenden Erledigung (z.B. Bescheid) Ihrer Eingabe.<br />

· Die Gebühren können durch Barzahlung an der Kasse der AMS-Geschäftsstelle oder mit-<br />

tels Barerlagsschein (Überweisung) entrichtet werden. Sofern Sie das AMS dazu ermäch-<br />

tigen, können die anfallenden Gebühren und Abgaben auch von Ihrem (inländischen)<br />

Bankkonto abgebucht werden. Die Ermächtigung zum Bankeinzug ist den via Internet ab-<br />

rufbaren Anträgen bereits angeschlossen.<br />

Die Adressen der jeweiligen Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservices, bei denen Sie die<br />

einzelnen Bewilligungen beantragen können, finden Sie hier:<br />

> http://www.ams.or.at/sfu/sfugs.html<br />

5. ArBeitnehmerSChutzBeStimmunGen<br />

Bei jeder Entsendung – egal in welcher Branche – müssen die Dienstnehmer nach österreichischen<br />

Kollektivverträgen entlohnt werden; es gelten die österreichischen Bestimmungen<br />

betreffend Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!