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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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DeutSChLAnD<br />

!<br />

26<br />

3. FormALien Der entSenDunG<br />

Allgemeine infos<br />

Eine Erstinformation von der Wirtschaftskammer Österreich:<br />

> http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=452671&DstID=0&titel=Entsendung,von,M<br />

itarbeitern,ins,Ausland<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://portal.wko.at > Steuern und Förderungen > Internationales Steuerrecht > Beschäftigung von Mit-<br />

arbeitern im Ausland > Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland<br />

Informationen des schweizerischen Bundesamtes für Sozialversicherung:<br />

> http://www.bsv.admin.ch/themen/internationales/02765/index.html?lang=de<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://www.bsv.admin.ch > Themen > Internationales > Entsendungen<br />

ACHTUNG NEUES FORMULAR<br />

In EU-Ländern sowie in Drittländern wie der Schweiz wurde bisher mit dem Vordruck E 101 bescheinigt, dass<br />

das geltende Sozialversicherungsrecht des Heimatstaates für einen Auslandseinsatz weiterhin Anwendung<br />

findet. Seit 01.05.2010 wurde dieser Vordruck durch den Vordruck A 1 abgelöst. Zudem wird der maximale<br />

Entsendezeitraum von 12 auf 24 Monate erweitert, womit das aufwendige Verlängerungsverfahren mit dem<br />

Vordruck E 102 entfällt.<br />

Diese Änderung gilt zunächst nur für Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten sowie für Flüchtlinge und<br />

Staatenlose, die in einem dieser Staaten wohnen.<br />

Für die einzelnen Drittländer sowie Drittstaatsangehörige tritt die Änderung voraussichtlich im Laufe des<br />

Jahres sukzessive in Kraft. Demnach gilt in der Schweiz bzw. in Drittländern zunächst weiterhin die „alte“<br />

EWG-Verordnung Nr. 1408/71, der Vordruck E 101 wird weiterhin verwendet und der Entsendezeitraum beträgt<br />

weiterhin „nur“ 12 Monate.<br />

was muss ich bei einer entsendung für höchstens 12 monate tun?<br />

Entsendung aus Österreich<br />

Wenn Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter für maximal 12 Monate entsenden möchten,<br />

wenden Sie sich bitte an die<br />

Vorarberger Gebietskrankenkasse<br />

Beitragsabteilung<br />

Peter Pichler<br />

Jahngasse 4<br />

6850 Dornbirn<br />

Österreich<br />

Tel.: 0043-(0)5084551304<br />

Live-Hotline<br />

Tel.: 0043-(0)5084551900<br />

Fax: 0043-(0)50845581900<br />

E-Mail: live@vgkk.at<br />

http://www.vgkk.at/portal27

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