oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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DeutSChLAnD<br />
!<br />
26<br />
3. FormALien Der entSenDunG<br />
Allgemeine infos<br />
Eine Erstinformation von der Wirtschaftskammer Österreich:<br />
> http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=452671&DstID=0&titel=Entsendung,von,M<br />
itarbeitern,ins,Ausland<br />
Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />
> http://portal.wko.at > Steuern und Förderungen > Internationales Steuerrecht > Beschäftigung von Mit-<br />
arbeitern im Ausland > Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland<br />
Informationen des schweizerischen Bundesamtes für Sozialversicherung:<br />
> http://www.bsv.admin.ch/themen/internationales/02765/index.html?lang=de<br />
Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />
> http://www.bsv.admin.ch > Themen > Internationales > Entsendungen<br />
ACHTUNG NEUES FORMULAR<br />
In EU-Ländern sowie in Drittländern wie der Schweiz wurde bisher mit dem Vordruck E 101 bescheinigt, dass<br />
das geltende Sozialversicherungsrecht des Heimatstaates für einen Auslandseinsatz weiterhin Anwendung<br />
findet. Seit 01.05.2010 wurde dieser Vordruck durch den Vordruck A 1 abgelöst. Zudem wird der maximale<br />
Entsendezeitraum von 12 auf 24 Monate erweitert, womit das aufwendige Verlängerungsverfahren mit dem<br />
Vordruck E 102 entfällt.<br />
Diese Änderung gilt zunächst nur für Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten sowie für Flüchtlinge und<br />
Staatenlose, die in einem dieser Staaten wohnen.<br />
Für die einzelnen Drittländer sowie Drittstaatsangehörige tritt die Änderung voraussichtlich im Laufe des<br />
Jahres sukzessive in Kraft. Demnach gilt in der Schweiz bzw. in Drittländern zunächst weiterhin die „alte“<br />
EWG-Verordnung Nr. 1408/71, der Vordruck E 101 wird weiterhin verwendet und der Entsendezeitraum beträgt<br />
weiterhin „nur“ 12 Monate.<br />
was muss ich bei einer entsendung für höchstens 12 monate tun?<br />
Entsendung aus Österreich<br />
Wenn Sie als Arbeitgeber einen Mitarbeiter für maximal 12 Monate entsenden möchten,<br />
wenden Sie sich bitte an die<br />
Vorarberger Gebietskrankenkasse<br />
Beitragsabteilung<br />
Peter Pichler<br />
Jahngasse 4<br />
6850 Dornbirn<br />
Österreich<br />
Tel.: 0043-(0)5084551304<br />
Live-Hotline<br />
Tel.: 0043-(0)5084551900<br />
Fax: 0043-(0)50845581900<br />
E-Mail: live@vgkk.at<br />
http://www.vgkk.at/portal27