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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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öSterreiCh<br />

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Steht beim Grenzübertritt die Höhe der Kosten, die durch die Montage oder sonstige Werkleistungen<br />

anfallen, noch nicht fest, müssen Sie provisorisch verzollen. Die österreichische<br />

Mehrwertsteuer wird in diesem Fall aus einem Betrag berechnet, der mindestens demjenigen<br />

entspricht, den der österreichische Auftraggeber schließlich zu bezahlen hat.<br />

Die voraussichtliche Rechnungssumme sollten Sie durch Verträge, Auftragsbestätigungen,<br />

Kostenvoranschläge usw. belegen können. Die endgültige Abrechnung mit dem Eingangszollamt<br />

erfolgt nach Übersendung der Schlussrechnung an den Kunden.<br />

In Fällen, bei denen der Auftraggeber die Mehrwertsteuer in der Rechnung ausgewiesen haben<br />

will, sollten Sie sich von Ihrem Steuerberater Rat einholen, da in diesem Zusammenhang<br />

gesonderte zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen gelten.<br />

Sie sind als Lieferant in Österreich als Steuerpflichtiger registriert<br />

Erwirtschaften Sie Umsätze mit Mehrwertsteuer, müssen Sie sich beim Finanzamt Graz-<br />

Stadt registrieren lassen (siehe Adressverzeichnis). Sie bekommen dann eine Steuernummer<br />

zugeteilt. Diese müssen Sie beim Abzugsverfahren dem österreichischen Unternehmen<br />

mitteilen, damit dieses die Umsatzsteuer auf das neue Steuerkonto abführen kann. Genaue<br />

Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für<br />

Finanzen:<br />

> http://www.bmf.gv.at/

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