oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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ACHTUNG Lieferungen innerhalb der EG sind erwerbssteuerpflichtig. Als Nachweis der Steuerbefreiung<br />
bei Lieferungen an erwerbssteuerpflichtige Personen in anderen EG-Mitgliedsstaaten sollte auf allen Rechnungen<br />
die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust.-IdNr.) des Empfängers und des Lieferanten sowie der<br />
Hinweis auf eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vermerkt sein.<br />
Beabsichtigen Sie Waren zu versenden, dann finden Sie hier ein Online-Formular, mit dem<br />
Sie Ihre Handelsrechnung bzw. Proforma-Rechnung (Waren haben keinen Handelswert) erstellen<br />
und auf dem Briefpapier Ihres Unternehmens ausdrucken können:<br />
> http://www.dpd.com/ch/Home/Versand/Internationaler-Versand2/Exportrechnung<br />
Ausfuhr aus Österreich<br />
Sie erhalten Informationen zur Rechnungsstellung bei der Wirtschaftskammer Österreich<br />
unter<br />
> http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=276730&DstID=0&titel=Export-Rechnung<br />
Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />
> http://portal.wko.at > Außenwirtschaft > Import-Export Informationen > Ausfuhrbestimmungen EU-<br />
Österreich > Export-Rechnung<br />
Ausfuhr aus dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz<br />
Sie erhalten ausführliche Informationen zur Rechnungsstellung bei der Eidgenössischen<br />
Steuerverwaltung. Hier finden Sie Erläuterungen zum Export:<br />
> http://www.ezv.admin.ch/pdf_linker.php?doc=D30_1_4_d<br />
Die Kontaktdaten der Eidgenössischen Steuerverwaltung finden Sie im Adressverzeichnis.<br />
wann benötige ich eine zollnummer?<br />
Österreich<br />
Umstellung auf EORI<br />
Die EU ersetzt die bisherigen nationalen Zollnummern der EU-Mitgliedstaaten durch eine<br />
EU-weit einheitlich zusammengesetzte Kennnummer zur Registrierung und Identifizierung<br />
von Wirtschaftsbeteiligten. Das neue System heisst Economic Operators Registration and<br />
Identification Number (EORI) und ist in der Verordnung (EG) 312/2009 geregelt. Die EORI-<br />
Kennnummer ist 17-stellig und setzt sich aus dem Staatenkürzel und einer alphanumerischen<br />
Ziffernfolge zusammen. In einzelnen Ländern wird die bestehende Zollnummer in<br />
die EORI-Kennnummer integriert. Voraussetzung für die Generierung der EORI-Kennnummer<br />
ist die schriftliche Zustimmung des Unternehmens, dass seine Daten an die EU-Datenbank<br />
weitergeleitet werden dürfen. Insbesondere bedarf es der Einwilligung, dass die Stammdaten<br />
künftig an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft zur dortigen Abfrage durch<br />
Behörden anderer europäischer Mitgliedstaaten übermittelt werden dürfen.<br />
Für Firmen, die bis zum 30.06.2009 nicht in der EORI-Datenbank registriert sind, sind ab dem<br />
01.11.2009 zollrechtliche Handlungen in der Europäischen Gemeinschaft grundsätzlich nicht<br />
mehr möglich.<br />
Informationen finden Sie hier:<br />
> https://www.bmf.gv.at/Zoll/ezoll/EORI/AllgemeineInformati_10205/_start.htm<br />
DeutSChLAnD<br />
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