03.12.2012 Aufrufe

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ACHTUNG Lieferungen innerhalb der EG sind erwerbssteuerpflichtig. Als Nachweis der Steuerbefreiung<br />

bei Lieferungen an erwerbssteuerpflichtige Personen in anderen EG-Mitgliedsstaaten sollte auf allen Rechnungen<br />

die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust.-IdNr.) des Empfängers und des Lieferanten sowie der<br />

Hinweis auf eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung vermerkt sein.<br />

Beabsichtigen Sie Waren zu versenden, dann finden Sie hier ein Online-Formular, mit dem<br />

Sie Ihre Handelsrechnung bzw. Proforma-Rechnung (Waren haben keinen Handelswert) erstellen<br />

und auf dem Briefpapier Ihres Unternehmens ausdrucken können:<br />

> http://www.dpd.com/ch/Home/Versand/Internationaler-Versand2/Exportrechnung<br />

Ausfuhr aus Österreich<br />

Sie erhalten Informationen zur Rechnungsstellung bei der Wirtschaftskammer Österreich<br />

unter<br />

> http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=276730&DstID=0&titel=Export-Rechnung<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://portal.wko.at > Außenwirtschaft > Import-Export Informationen > Ausfuhrbestimmungen EU-<br />

Österreich > Export-Rechnung<br />

Ausfuhr aus dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz<br />

Sie erhalten ausführliche Informationen zur Rechnungsstellung bei der Eidgenössischen<br />

Steuerverwaltung. Hier finden Sie Erläuterungen zum Export:<br />

> http://www.ezv.admin.ch/pdf_linker.php?doc=D30_1_4_d<br />

Die Kontaktdaten der Eidgenössischen Steuerverwaltung finden Sie im Adressverzeichnis.<br />

wann benötige ich eine zollnummer?<br />

Österreich<br />

Umstellung auf EORI<br />

Die EU ersetzt die bisherigen nationalen Zollnummern der EU-Mitgliedstaaten durch eine<br />

EU-weit einheitlich zusammengesetzte Kennnummer zur Registrierung und Identifizierung<br />

von Wirtschaftsbeteiligten. Das neue System heisst Economic Operators Registration and<br />

Identification Number (EORI) und ist in der Verordnung (EG) 312/2009 geregelt. Die EORI-<br />

Kennnummer ist 17-stellig und setzt sich aus dem Staatenkürzel und einer alphanumerischen<br />

Ziffernfolge zusammen. In einzelnen Ländern wird die bestehende Zollnummer in<br />

die EORI-Kennnummer integriert. Voraussetzung für die Generierung der EORI-Kennnummer<br />

ist die schriftliche Zustimmung des Unternehmens, dass seine Daten an die EU-Datenbank<br />

weitergeleitet werden dürfen. Insbesondere bedarf es der Einwilligung, dass die Stammdaten<br />

künftig an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft zur dortigen Abfrage durch<br />

Behörden anderer europäischer Mitgliedstaaten übermittelt werden dürfen.<br />

Für Firmen, die bis zum 30.06.2009 nicht in der EORI-Datenbank registriert sind, sind ab dem<br />

01.11.2009 zollrechtliche Handlungen in der Europäischen Gemeinschaft grundsätzlich nicht<br />

mehr möglich.<br />

Informationen finden Sie hier:<br />

> https://www.bmf.gv.at/Zoll/ezoll/EORI/AllgemeineInformati_10205/_start.htm<br />

DeutSChLAnD<br />

51<br />

!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!