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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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5. LohnSteuer<br />

Für entsandte Mitarbeiter:<br />

In der Schweiz gibt es die sogenannte 183-Tage-Regelung. Wenn ein Arbeitnehmer länger als<br />

183 Tage in der Schweiz arbeitet, wird er dort lohnsteuerpflichtig. Nach Ablauf dieser Frist<br />

müssen Sie die Lohnsteuer in der Schweiz abführen.<br />

Für selbstständige Einzelunternehmer:<br />

Informieren Sie sich bitte bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (siehe Adress-<br />

verzeichnis).<br />

SChweiz<br />

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