oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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DeutSChLAnD<br />
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Hinweise für Unternehmer aus Österreich<br />
Für Antragsteller aus Österreich ist grundsätzlich die Botschaft in Wien zuständig. Diese akzeptiert<br />
auch die Übersendung von schriftlichen Anträgen auf dem Postweg mittels eingeschriebenen<br />
Briefes. Voraussetzung für das postalische Verfahren sind jedoch sorgfältig und<br />
komplett ausgefüllte Formulare sowie die Vollständigkeit der beizufügenden Unterlagen.<br />
Beim postalischen Verfahren fallen zusätzlich 5 € für die Rücksendung des Passes per Einschreiben<br />
an. Die Visumsgebühr von 65 € ist in diesem Falle auf das Konto: 00501086300<br />
der Bank Austria Creditanstalt (BLZ 12000) zu überweisen und der Original-Einzahlungsbeleg<br />
einer österreichischen Bank den Unterlagen beizulegen. Die Bearbeitungszeit bei postalischem<br />
Weg beträgt in der Regel 2 Werktage zuzüglich Postlaufzeiten.<br />
Deutsche Botschaft Wien<br />
Metternichgasse 3<br />
1030 Wien<br />
Österreich<br />
Tel.: 0043-(0)11711540<br />
Fax: 0043-(0)17138366<br />
E-Mail: info@wien.diplo.de<br />
http://www.wien.diplo.de<br />
4. arbeitnehmerschutzbestimmungen<br />
In Deutschland gibt es das Arbeitnehmerentsendegesetz, auch „Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen<br />
bei grenzübergreifenden Dienstleistungen“ genannt. Dieses unterscheidet<br />
zwischen zwingenden Arbeitsbedingungen aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften<br />
und solchen aufgrund von Tarifverträgen. Arbeitsbedingungen aufgrund von<br />
Rechts- oder Verwaltungsvorschriften sind von allen inländischen und allen entsendenden<br />
Verleihern unabhängig von der Branche einzuhalten.<br />
Im Einzelnen sind dies die Vorschriften über:<br />
· Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten<br />
· bezahlten Jahresurlaub<br />
· Mindestlohnsätze einschließlich der Überstundensätze<br />
· Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeits-<br />
unternehmen<br />
· Sicherheit, Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz<br />
· Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedin-<br />
gungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen<br />
· Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Nichtdiskriminierungsbestim-<br />
mungen