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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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DeutSChLAnD<br />

16<br />

Hinweise für Unternehmer aus Österreich<br />

Für Antragsteller aus Österreich ist grundsätzlich die Botschaft in Wien zuständig. Diese akzeptiert<br />

auch die Übersendung von schriftlichen Anträgen auf dem Postweg mittels eingeschriebenen<br />

Briefes. Voraussetzung für das postalische Verfahren sind jedoch sorgfältig und<br />

komplett ausgefüllte Formulare sowie die Vollständigkeit der beizufügenden Unterlagen.<br />

Beim postalischen Verfahren fallen zusätzlich 5 € für die Rücksendung des Passes per Einschreiben<br />

an. Die Visumsgebühr von 65 € ist in diesem Falle auf das Konto: 00501086300<br />

der Bank Austria Creditanstalt (BLZ 12000) zu überweisen und der Original-Einzahlungsbeleg<br />

einer österreichischen Bank den Unterlagen beizulegen. Die Bearbeitungszeit bei postalischem<br />

Weg beträgt in der Regel 2 Werktage zuzüglich Postlaufzeiten.<br />

Deutsche Botschaft Wien<br />

Metternichgasse 3<br />

1030 Wien<br />

Österreich<br />

Tel.: 0043-(0)11711540<br />

Fax: 0043-(0)17138366<br />

E-Mail: info@wien.diplo.de<br />

http://www.wien.diplo.de<br />

4. arbeitnehmerschutzbestimmungen<br />

In Deutschland gibt es das Arbeitnehmerentsendegesetz, auch „Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen<br />

bei grenzübergreifenden Dienstleistungen“ genannt. Dieses unterscheidet<br />

zwischen zwingenden Arbeitsbedingungen aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften<br />

und solchen aufgrund von Tarifverträgen. Arbeitsbedingungen aufgrund von<br />

Rechts- oder Verwaltungsvorschriften sind von allen inländischen und allen entsendenden<br />

Verleihern unabhängig von der Branche einzuhalten.<br />

Im Einzelnen sind dies die Vorschriften über:<br />

· Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten<br />

· bezahlten Jahresurlaub<br />

· Mindestlohnsätze einschließlich der Überstundensätze<br />

· Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeits-<br />

unternehmen<br />

· Sicherheit, Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz<br />

· Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedin-<br />

gungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen<br />

· Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Nichtdiskriminierungsbestim-<br />

mungen

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