oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
iii. GewerBereChtLiChe BeDinGunGen<br />
Als Mitglied der EU und der damit verbundenen Angleichung an EU-Standards gestaltet sich<br />
die Frage nach gewerberechtlichen Bedingungen kompliziert und unterliegt zudem einem<br />
stetigen Wandlungsprozess.<br />
Wünschen Sie zu diesem Thema detaillierte Informationen, so bietet der folgende Link eine<br />
gute Übersicht:<br />
> http://www.kammerrecht.de/eu-dokumente.html<br />
1. GewerBeLiSte unD zuGAnGSvorAuSSetzunGen<br />
In Österreich werden die Gewerbe eingeteilt in:<br />
1. Reglementierte Gewerbe: in der Gewerbeordnung geregelt<br />
2. Teilgewerbe: Tätigkeiten eines reglementierten Gewerbes, deren selbstständige Aus-<br />
führung auch von Personen erwartet werden kann, die die Befähigung hierfür auf ver-<br />
einfachte Art nachweisen<br />
3. Freie Gewerbe: an keinen Nachweis der beruflichen Qualifikation gebunden<br />
ACHTUNG Für die reglementierten Gewerbe und die Teilgewerbe ist ein Befähigungsnachweis (z. B. Meisterprüfung<br />
oder ein anderer Nachweis der beruflichen Qualifikation) erforderlich.<br />
In Österreich sind über 80 Gewerbe/Handwerke reglementiert. Eine Liste können sie unter<br />
folgendem Link einsehen:<br />
> http://www.bmwfj.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Documents/Liste%20reglementierte%20<br />
Unternehmenst%C3%A4tigkeiten.pdf<br />
Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />
> http://www.bmwfj.gv.at > Unternehmen > Gewerbe > Liste reglementierter Gewerbe<br />
2. hAnDwerkSunternehmen<br />
ohne GenehmiGunG<br />
Dies ist der einfachste Weg: Wenn Sie in<br />
Deutschland aufgrund einer bestandenen Meisterprüfung<br />
in die Handwerksrolle eingetragen<br />
sind und Ihr Beruf zu den folgenden 26 Gewerben<br />
gehört, benötigen Sie keinerlei Genehmigungen<br />
zur Arbeitsaufnahme in Österreich.<br />
Diese Gewerbe sind aufgrund eines bilateralen<br />
Berufsbildungsabkommens zwischen Österreich<br />
und Deutschland gegenseitig anerkannt<br />
und der erforderliche Befähigungsnachweis<br />
ist somit mittels der bestandenen Meisterprüfung<br />
erbracht.<br />
BEISPIEL<br />
Sie haben einen Dachdeckerbetrieb im bayerischen<br />
Allgäu mit zwei Gesellen und einem<br />
Lehrling. Sie möchten einen Auftrag in Österreich<br />
in der Nähe von Bregenz innerhalb der nächsten<br />
2 Monate erfüllen. Was müssen Sie hinsichtlich<br />
gewerberechtlicher Aspekte beachten?<br />
Antwort: Da der Beruf des Dachdeckers zu den<br />
zwischen Österreich und Deutschland gegenseitig<br />
anerkannten Meisterberufen gehört, empfiehlt<br />
es sich, sich lediglich neben Ihrer Handwerkskarte<br />
eine EU-Bescheinigung von der für<br />
Sie zuständigen Handwerkskammer ausstellen<br />
zu lassen, damit Sie bei eventuellen Kontrollen<br />
der österreichischen Behörden keine Probleme<br />
bekommen. Zur Erledigung Ihres Auftrags können<br />
Sie als Meister natürlich Ihre Mitarbeiter<br />
oder Auszubildenden mitnehmen.<br />
öSterreiCh<br />
101<br />
!