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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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iii. GewerBereChtLiChe BeDinGunGen<br />

Als Mitglied der EU und der damit verbundenen Angleichung an EU-Standards gestaltet sich<br />

die Frage nach gewerberechtlichen Bedingungen kompliziert und unterliegt zudem einem<br />

stetigen Wandlungsprozess.<br />

Wünschen Sie zu diesem Thema detaillierte Informationen, so bietet der folgende Link eine<br />

gute Übersicht:<br />

> http://www.kammerrecht.de/eu-dokumente.html<br />

1. GewerBeLiSte unD zuGAnGSvorAuSSetzunGen<br />

In Österreich werden die Gewerbe eingeteilt in:<br />

1. Reglementierte Gewerbe: in der Gewerbeordnung geregelt<br />

2. Teilgewerbe: Tätigkeiten eines reglementierten Gewerbes, deren selbstständige Aus-<br />

führung auch von Personen erwartet werden kann, die die Befähigung hierfür auf ver-<br />

einfachte Art nachweisen<br />

3. Freie Gewerbe: an keinen Nachweis der beruflichen Qualifikation gebunden<br />

ACHTUNG Für die reglementierten Gewerbe und die Teilgewerbe ist ein Befähigungsnachweis (z. B. Meisterprüfung<br />

oder ein anderer Nachweis der beruflichen Qualifikation) erforderlich.<br />

In Österreich sind über 80 Gewerbe/Handwerke reglementiert. Eine Liste können sie unter<br />

folgendem Link einsehen:<br />

> http://www.bmwfj.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Documents/Liste%20reglementierte%20<br />

Unternehmenst%C3%A4tigkeiten.pdf<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://www.bmwfj.gv.at > Unternehmen > Gewerbe > Liste reglementierter Gewerbe<br />

2. hAnDwerkSunternehmen<br />

ohne GenehmiGunG<br />

Dies ist der einfachste Weg: Wenn Sie in<br />

Deutschland aufgrund einer bestandenen Meisterprüfung<br />

in die Handwerksrolle eingetragen<br />

sind und Ihr Beruf zu den folgenden 26 Gewerben<br />

gehört, benötigen Sie keinerlei Genehmigungen<br />

zur Arbeitsaufnahme in Österreich.<br />

Diese Gewerbe sind aufgrund eines bilateralen<br />

Berufsbildungsabkommens zwischen Österreich<br />

und Deutschland gegenseitig anerkannt<br />

und der erforderliche Befähigungsnachweis<br />

ist somit mittels der bestandenen Meisterprüfung<br />

erbracht.<br />

BEISPIEL<br />

Sie haben einen Dachdeckerbetrieb im bayerischen<br />

Allgäu mit zwei Gesellen und einem<br />

Lehrling. Sie möchten einen Auftrag in Österreich<br />

in der Nähe von Bregenz innerhalb der nächsten<br />

2 Monate erfüllen. Was müssen Sie hinsichtlich<br />

gewerberechtlicher Aspekte beachten?<br />

Antwort: Da der Beruf des Dachdeckers zu den<br />

zwischen Österreich und Deutschland gegenseitig<br />

anerkannten Meisterberufen gehört, empfiehlt<br />

es sich, sich lediglich neben Ihrer Handwerkskarte<br />

eine EU-Bescheinigung von der für<br />

Sie zuständigen Handwerkskammer ausstellen<br />

zu lassen, damit Sie bei eventuellen Kontrollen<br />

der österreichischen Behörden keine Probleme<br />

bekommen. Zur Erledigung Ihres Auftrags können<br />

Sie als Meister natürlich Ihre Mitarbeiter<br />

oder Auszubildenden mitnehmen.<br />

öSterreiCh<br />

101<br />

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