oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Damit Sie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erhalten, füllen Sie das Formular EUR.1<br />
aus und legen es bei der Ausfuhrzollstelle vor. Sie werden in der Regel von dem Zollbeamten<br />
aufgefordert, Belege für die Ursprungseigenschaft jener Waren, für die Sie eine Warenverkehrsbescheinigung<br />
EUR.1 ausgestellt haben möchten, vorzulegen.<br />
Dies spielt hauptsächlich bei Waren, die aus eigener Produktion stammen, eine Rolle. Dazu<br />
müssen Sie auf der Rückseite des EUR.1-Formulars eine Erklärung abgeben und folgende<br />
Unterlagen beilegen:<br />
· Lieferantenerklärungen (nach EG-Verordnung 1207/2001) für zugekaufte Waren<br />
· Eingangsrechnungen<br />
· Produktionsunterlagen<br />
· Kalkulationsunterlagen<br />
· Ausgangsrechnungen und ähnliche Belege<br />
Welche Dokumente Sie genau vorlegen müssen, liegt im Ermessen der Zollbehörde. Wichtig<br />
ist, dass sich aufgrund der Unterlagen der Ursprung der Waren zurückverfolgen lässt.<br />
wann benötige ich ein ursprungszeugnis?<br />
Das Ursprungszeugnis kann von dem Kunden, an den Sie Ihre Ware liefern, verlangt werden.<br />
Es bescheinigt den handelsrechtlichen Ursprung von Waren in einem bestimmten Land. Das<br />
Ursprungzeugnis wird von den befugten Stellen im Ursprungsland ausgestellt; in Deutschland<br />
sind dies die Industrie- und Handelskammern. In Österreich sind es die Wirtschaftskammern<br />
und im Fürstentum Liechtenstein die Industrie- und Handelskammern.<br />
ACHTUNG Beachten Sie bitte, dass es sich bei Ursprungszeugnissen um öffentliche Urkunden handelt; wenn<br />
Sie unrichtige Angaben zur Erstellung des Zeugnisses machen, bewusst falsche Ursprungszeugnisse verwenden<br />
oder nachträgliche Änderungen vornehmen, kann das für Sie strafrechtliche Folgen haben.<br />
SChweiz<br />
189<br />
!