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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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Damit Sie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erhalten, füllen Sie das Formular EUR.1<br />

aus und legen es bei der Ausfuhrzollstelle vor. Sie werden in der Regel von dem Zollbeamten<br />

aufgefordert, Belege für die Ursprungseigenschaft jener Waren, für die Sie eine Warenverkehrsbescheinigung<br />

EUR.1 ausgestellt haben möchten, vorzulegen.<br />

Dies spielt hauptsächlich bei Waren, die aus eigener Produktion stammen, eine Rolle. Dazu<br />

müssen Sie auf der Rückseite des EUR.1-Formulars eine Erklärung abgeben und folgende<br />

Unterlagen beilegen:<br />

· Lieferantenerklärungen (nach EG-Verordnung 1207/2001) für zugekaufte Waren<br />

· Eingangsrechnungen<br />

· Produktionsunterlagen<br />

· Kalkulationsunterlagen<br />

· Ausgangsrechnungen und ähnliche Belege<br />

Welche Dokumente Sie genau vorlegen müssen, liegt im Ermessen der Zollbehörde. Wichtig<br />

ist, dass sich aufgrund der Unterlagen der Ursprung der Waren zurückverfolgen lässt.<br />

wann benötige ich ein ursprungszeugnis?<br />

Das Ursprungszeugnis kann von dem Kunden, an den Sie Ihre Ware liefern, verlangt werden.<br />

Es bescheinigt den handelsrechtlichen Ursprung von Waren in einem bestimmten Land. Das<br />

Ursprungzeugnis wird von den befugten Stellen im Ursprungsland ausgestellt; in Deutschland<br />

sind dies die Industrie- und Handelskammern. In Österreich sind es die Wirtschaftskammern<br />

und im Fürstentum Liechtenstein die Industrie- und Handelskammern.<br />

ACHTUNG Beachten Sie bitte, dass es sich bei Ursprungszeugnissen um öffentliche Urkunden handelt; wenn<br />

Sie unrichtige Angaben zur Erstellung des Zeugnisses machen, bewusst falsche Ursprungszeugnisse verwenden<br />

oder nachträgliche Änderungen vornehmen, kann das für Sie strafrechtliche Folgen haben.<br />

SChweiz<br />

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