oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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Weitere Informationen über die wichtigsten Bestimmungen für ausländische Unternehmen<br />
erhalten Sie unter dem folgenden Link, dort finden Sie zusätzlich ein Merkblatt zum Fragebogen<br />
zur Eintragung als Mehrwertsteuerpflichtiger für ausländische Unternehmen, das jeder<br />
Unternehmer bereits im Zuge der gewerblichen Anmeldung auszufüllen hat:<br />
> http://www.llv.li/pdf-llv-avw-wirtschaft-merkblatt_fragebogen.pdf<br />
ACHTUNG 2011 werden die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz von 7% auf 8% erhöht.<br />
was muss ich tun, wenn ich in Liechtenstein steuerpflichtig werde?<br />
Im Zuge der Meldung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beim Amt für Volkswirtschaft im Fachbereich<br />
Gewerberecht sind die relevanten Daten im Fragebogen erfasst. Für die Abklärung der<br />
Steuerpflicht ist der Gesamtumsatz aus allen steuerbaren Tätigkeiten, einschließlich der Exporte<br />
und des Eigenverbrauchs, maßgebend. Ansonsten gelten die gleichen Bestimmungen<br />
wie in der Schweiz. Sollten Sie im Fürstentum Liechtenstein steuerpflichtig werden, so informieren<br />
Sie sich unbedingt genauer über dieses Thema unter:<br />
> http://www.llv.li/amtsstellen/llv-stv-home.htm<br />
Liechtensteinische Steuerverwaltung<br />
Lettstrasse 37<br />
9490 Vaduz<br />
Fürstentum Liechtenstein<br />
Tel.: 00423-(0)2366817 (Sekretariat)<br />
Fax: 00423-(0)2366830<br />
E-Mail: info@stv.llv.li<br />
2. CArnet AtA<br />
Über die vorübergehende Verwendung von Berufsausrüstung oder anderen Gütern/Gegenständen<br />
im Fürstentum Liechtenstein informieren Sie sich im Kapitel CH VI.2, Seite 179.<br />
3. reChnunGSSteLLunG<br />
Bei der Rechnungsstellung sind die jeweils im Fürstentum Liechtenstein geltenden Bestimmungen<br />
zu beachten. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der Liechtensteiner Steuerverwaltung<br />
(Kontaktdaten siehe oben).<br />
Es gelten die gleichen Steuersätze wie in der Schweiz. Für die Besteuerung der Lieferungen<br />
und Dienstleistungen gibt es drei unterschiedliche Steuersätze:<br />
Normalsatz: 7,6%<br />
Sondersatz: 3,6% auf Beherbergungsleistungen<br />
Reduzierter Satz: 2,4% auf Ess- und Trinkwaren (außer auf alkoholische Getränke),<br />
Getreide, Futter- und Düngemittel, Medikamente, Zeitungen, Zeitschrif-<br />
ten, Bücher<br />
LieChtenStein<br />
83<br />
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