03.12.2012 Aufrufe

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Weitere Informationen über die wichtigsten Bestimmungen für ausländische Unternehmen<br />

erhalten Sie unter dem folgenden Link, dort finden Sie zusätzlich ein Merkblatt zum Fragebogen<br />

zur Eintragung als Mehrwertsteuerpflichtiger für ausländische Unternehmen, das jeder<br />

Unternehmer bereits im Zuge der gewerblichen Anmeldung auszufüllen hat:<br />

> http://www.llv.li/pdf-llv-avw-wirtschaft-merkblatt_fragebogen.pdf<br />

ACHTUNG 2011 werden die Mehrwertsteuersätze in der Schweiz von 7% auf 8% erhöht.<br />

was muss ich tun, wenn ich in Liechtenstein steuerpflichtig werde?<br />

Im Zuge der Meldung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beim Amt für Volkswirtschaft im Fachbereich<br />

Gewerberecht sind die relevanten Daten im Fragebogen erfasst. Für die Abklärung der<br />

Steuerpflicht ist der Gesamtumsatz aus allen steuerbaren Tätigkeiten, einschließlich der Exporte<br />

und des Eigenverbrauchs, maßgebend. Ansonsten gelten die gleichen Bestimmungen<br />

wie in der Schweiz. Sollten Sie im Fürstentum Liechtenstein steuerpflichtig werden, so informieren<br />

Sie sich unbedingt genauer über dieses Thema unter:<br />

> http://www.llv.li/amtsstellen/llv-stv-home.htm<br />

Liechtensteinische Steuerverwaltung<br />

Lettstrasse 37<br />

9490 Vaduz<br />

Fürstentum Liechtenstein<br />

Tel.: 00423-(0)2366817 (Sekretariat)<br />

Fax: 00423-(0)2366830<br />

E-Mail: info@stv.llv.li<br />

2. CArnet AtA<br />

Über die vorübergehende Verwendung von Berufsausrüstung oder anderen Gütern/Gegenständen<br />

im Fürstentum Liechtenstein informieren Sie sich im Kapitel CH VI.2, Seite 179.<br />

3. reChnunGSSteLLunG<br />

Bei der Rechnungsstellung sind die jeweils im Fürstentum Liechtenstein geltenden Bestimmungen<br />

zu beachten. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei der Liechtensteiner Steuerverwaltung<br />

(Kontaktdaten siehe oben).<br />

Es gelten die gleichen Steuersätze wie in der Schweiz. Für die Besteuerung der Lieferungen<br />

und Dienstleistungen gibt es drei unterschiedliche Steuersätze:<br />

Normalsatz: 7,6%<br />

Sondersatz: 3,6% auf Beherbergungsleistungen<br />

Reduzierter Satz: 2,4% auf Ess- und Trinkwaren (außer auf alkoholische Getränke),<br />

Getreide, Futter- und Düngemittel, Medikamente, Zeitungen, Zeitschrif-<br />

ten, Bücher<br />

LieChtenStein<br />

83<br />

!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!