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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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DeutSChLAnD<br />

12<br />

Den Freistellungsantrag können Sie bei folgenden Finanzämtern stellen:<br />

Für Unternehmen aus Österreich:<br />

Finanzamt München II<br />

Deroystraße 20<br />

80335 München<br />

Deutschland<br />

Tel.: 0049-(0)8912520<br />

Fax: 0049-(0)8912522222<br />

E-Mail: poststelle@fa-m2.bayern.de<br />

http://www.finanzamt.bayern.de/muenchen-ii<br />

Sie können sich von der Homepage folgenden Fragebogen herunterladen und ihn ausgefüllt<br />

an das Finanzamt schicken:<br />

> http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Bauleistungen/<br />

freistellung/stab-bau_fragebogen02_de.pdf<br />

Für Unternehmen aus dem Fürstentum Liechtenstein und aus der Schweiz:<br />

Finanzamt Konstanz<br />

Bahnhofsplatz 12<br />

Postfach 10 05 53<br />

78462 Konstanz<br />

Deutschland<br />

Tel.: 0049-(0)75312890<br />

Fax: 0049-(0)7531289312<br />

E-Mail: poststelle@fa-konstanz.fv.bwl.de<br />

http://www.fa-konstanz.de<br />

Die Finanzbehörden können für ein im Ausland ansässiges Unternehmen bei Vorliegen bestimmter<br />

Umstände die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung ablehnen. Diese Umstände<br />

sind gegeben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Besteuerungsrecht<br />

der Bundesrepublik Deutschland zusteht oder wenn Sie als Unternehmer im Inland eine<br />

Geschäftsstelle unterhalten. Die Freistellungsbescheinigung kann für einen bestimmten<br />

Zeitraum, für maximal drei Jahre oder für einen bestimmten Auftrag erteilt werden. Sollten<br />

Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten, können Sie Einspruch erheben.<br />

e. meldung bei den Sozialkassen der Bauwirtschaft<br />

Die primäre Aufgabe der SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft) ist die Verrechnung<br />

von Urlaubsentgelten, Abfertigungen, Winter-, Feiertags- und Schlechtwetterentschädigungen<br />

für Bauarbeiter. Hierbei werden die Beitragszahlungen der Arbeitgeber durch die<br />

SOKA organisiert, das einbezahlte Kapital verwaltet und veranlagt und im Falle der Inanspruchnahme<br />

einer Leistung durch den Arbeitnehmer verrechnet.

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