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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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was muss ich als Arbeitgeber tun, wenn die österreichischen rechtsvorschriften<br />

für soziale Sicherheit in kraft treten, weil die gesetzlichen Grundlagen für eine<br />

entsendung nicht mehr vorliegen?<br />

Dieser Fall tritt ein, wenn alle Mittel der Verlängerung einer Entsendung ausgeschöpft sind<br />

(E 102, Ausnahmevereinbarungen). In diesem Fall kann nicht mehr von einer Entsendung im<br />

herkömmlichen Sinne ausgegangen werden; hier ist die Grenze zur Niederlassung/Dependance/Filiale<br />

zu sehen. Auf das Eintreten der österreichischen Rechtsvorschriften für soziale<br />

Sicherheit und den damit verbundenen Pflichten des Arbeitgebers soll im Rahmen dieser<br />

Broschüre nicht näher eingegangen werden.<br />

Informationen und weitere Hinweise finden Sie hier:<br />

> http://www.sozialversicherung.at/<br />

4. unFALLverSiCherunG<br />

Deutschland<br />

Die Unfallversicherung ist in Deutschland Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und wird<br />

ausschließlich durch die Arbeitgeber finanziert. Träger sind die Berufsgenossenschaften. In<br />

einzelnen Branchen haben Sie eine besondere Informationspflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern<br />

zu erfüllen.<br />

Für entsandte Mitarbeiter:<br />

Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland erstreckt sich grundsätzlich nur auf Personen,<br />

die im Inland beschäftigt sind. Dies ist bei einem Auslandseinsatz im Rahmen einer<br />

Entsendung jedoch der Fall, da hierbei das inländische versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis<br />

bestehen bleibt. Die Zeit, die Ihre Arbeitnehmer im Ausland verbringen ist<br />

begrenzt; in diesem Fall spricht man vom Prinzip der „Ausstrahlung“, d. h. der Unfallversicherungsschutz<br />

bleibt in diesem Fall bestehen. Sie sollten jedoch unbedingt Kontakt zu der für<br />

Sie zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung) aufnehmen, wenn<br />

Sie beabsichtigen, Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden.<br />

Als selbstständiger Einzelunternehmer:<br />

Hier besteht die Möglichkeit, dass Sie sich freiwillig versichern. Um mehr über Konditionen<br />

und Beitragshöhe zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft.<br />

Mehr dazu erfahren Sie beim Portal der Verbindungsstelle Unfallversicherung im<br />

Ausland für Deutschland:<br />

> http://www.hvbg.de<br />

öSterreiCh<br />

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