oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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was muss ich als Arbeitgeber tun, wenn die österreichischen rechtsvorschriften<br />
für soziale Sicherheit in kraft treten, weil die gesetzlichen Grundlagen für eine<br />
entsendung nicht mehr vorliegen?<br />
Dieser Fall tritt ein, wenn alle Mittel der Verlängerung einer Entsendung ausgeschöpft sind<br />
(E 102, Ausnahmevereinbarungen). In diesem Fall kann nicht mehr von einer Entsendung im<br />
herkömmlichen Sinne ausgegangen werden; hier ist die Grenze zur Niederlassung/Dependance/Filiale<br />
zu sehen. Auf das Eintreten der österreichischen Rechtsvorschriften für soziale<br />
Sicherheit und den damit verbundenen Pflichten des Arbeitgebers soll im Rahmen dieser<br />
Broschüre nicht näher eingegangen werden.<br />
Informationen und weitere Hinweise finden Sie hier:<br />
> http://www.sozialversicherung.at/<br />
4. unFALLverSiCherunG<br />
Deutschland<br />
Die Unfallversicherung ist in Deutschland Teil der gesetzlichen Sozialversicherung und wird<br />
ausschließlich durch die Arbeitgeber finanziert. Träger sind die Berufsgenossenschaften. In<br />
einzelnen Branchen haben Sie eine besondere Informationspflicht gegenüber Ihren Mitarbeitern<br />
zu erfüllen.<br />
Für entsandte Mitarbeiter:<br />
Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland erstreckt sich grundsätzlich nur auf Personen,<br />
die im Inland beschäftigt sind. Dies ist bei einem Auslandseinsatz im Rahmen einer<br />
Entsendung jedoch der Fall, da hierbei das inländische versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis<br />
bestehen bleibt. Die Zeit, die Ihre Arbeitnehmer im Ausland verbringen ist<br />
begrenzt; in diesem Fall spricht man vom Prinzip der „Ausstrahlung“, d. h. der Unfallversicherungsschutz<br />
bleibt in diesem Fall bestehen. Sie sollten jedoch unbedingt Kontakt zu der für<br />
Sie zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung) aufnehmen, wenn<br />
Sie beabsichtigen, Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden.<br />
Als selbstständiger Einzelunternehmer:<br />
Hier besteht die Möglichkeit, dass Sie sich freiwillig versichern. Um mehr über Konditionen<br />
und Beitragshöhe zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft.<br />
Mehr dazu erfahren Sie beim Portal der Verbindungsstelle Unfallversicherung im<br />
Ausland für Deutschland:<br />
> http://www.hvbg.de<br />
öSterreiCh<br />
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