oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
iii . entSenDunG<br />
1. einLeitunG<br />
Grundsätze Sozialversicherung<br />
· Jeder Staat entscheidet autonom über die Struktur des Sozialversicherungssystems.<br />
· Das betrifft sowohl den Personenkreis als auch Regelungen bezüglich Auslandsbeschäf-<br />
tigung.<br />
· Egal, in welchem Land der Arbeitnehmer versichert ist, die Versicherungspflicht gilt im-<br />
mer für alle Bereiche der sozialen Sicherheit. Es kann also nicht sein, dass die Krankenver-<br />
sicherungspflicht in einem Land besteht und die Rentenversicherungspflicht im anderen.<br />
· Die jeweilige Autonomie könnte zu einer Doppelversicherung führen, es gibt deshalb<br />
Abkommen, die dies verhindern sollen.<br />
Welche Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit für eine in Deutschland ausgeübte Beschäftigung<br />
einzuhalten sind, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Ob die liechtensteinischen,<br />
österreichischen, schweizerischen oder deutschen Rechtsvorschriften über<br />
soziale Sicherheit gelten, ist im Gemeinschaftsrecht geregelt. Im Verhältnis zu Deutschland<br />
gilt dieses Recht in erster Linie für Arbeitnehmer, die die Nationalität eines EU-Staates, der<br />
Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein besitzen, und damit dem Sozialversicherungssystem<br />
eines dieser Länder angehören.<br />
Grundsätzlich sind die Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit des Landes anzuwenden,<br />
in dessen Gebiet die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Dieser Grundsatz gilt unabhängig<br />
davon, in welchem Land der Mitarbeiter wohnt.<br />
Bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland, so z.B. im Falle einer Entsendung im Rahmen<br />
eines Arbeitsverhältnisses, gelten jedoch Ausnahmen.<br />
2. DeFinition<br />
Damit von einer Entsendung ausgegangen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen<br />
erfüllt sein:<br />
· Es handelt sich um einen zeitlich begrenzten Arbeitseinsatz im Ausland.<br />
· Es muss schon vor der Zeit der Entsendung eine arbeitsrechtliche Bindung zwischen<br />
Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestanden haben, die während des Auslandseinsatzes<br />
fortdauert.<br />
· Der entsendende Arbeitgeber muss schon längere Zeit im Ursprungsland wirtschaftlich<br />
tätig sein und er muss nachweisen können, dass er sein Unternehmen nicht nur zum<br />
Zwecke der Auslandstätigkeit gegründet hat.<br />
· Entsandte Arbeitnehmer dürfen nicht von entsandten Arbeitnehmern abgelöst werden.<br />
DeutSChLAnD<br />
25