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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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kleinunternehmerregelung<br />

ACHTUNG In Deutschland ist die Sonderregelung der Nichterhebung der Umsatzsteuer von Kleinunternehmern<br />

nur auf in Deutschland ansässige Unternehmer anzuwenden. Im Ausland ansässige Unternehmer<br />

profitieren nicht von dieser Ausnahmeregelung.<br />

zählt meine erbrachte Dienstleistung zu den katalogleistungen?<br />

Katalogleistungen weichen von der angeführten Grundregel ab und sind immer dort steuerbar,<br />

wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt. Zu den Katalogleistungen<br />

gehören unter anderem:<br />

· Werbung und Öffentlichkeitsarbeit<br />

· Leistungen als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Ingenieur<br />

· Datenverarbeitung<br />

· Telekommunikationsdienste<br />

· auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen<br />

· Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände<br />

· rechtliche, technische und wirtschaftliche Beratung<br />

· Organisation und Durchführung von Kongressen und Seminaren im Ausland<br />

Unternehmen aus Österreich<br />

Informationen zu Katalogleistungen erhalten Sie im Portal der Wirtschaftskammer<br />

Österreich:<br />

> http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=453414&DstID=725<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://portal.wko.at > Steuern und Förderungen > Umsatzsteuer > Spezielles zur Umsatzsteuer > Katalogleistungen<br />

Unternehmen aus dem Fürstentum Liechtenstein oder der Schweiz<br />

Sie erhalten Auskunft zu Katalogleistungen bei den jeweiligen Handelskammern in Ihrer<br />

Umgebung:<br />

> http://www.cci.ch<br />

übergang der Steuerschuld – reverse-charge-System<br />

Im Falle einer Katalogleistung innerhalb der EU wird die Steuer vom Empfänger der Leistung<br />

geschuldet (Übergang der Steuerschuld, reverse-charge-System), wenn<br />

1. der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen<br />

Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat<br />

2. und der Leistungsempfänger Unternehmer oder eine juristische Person des öffent-<br />

lichen Rechts ist.<br />

Folgendes sollten Sie bei der Erstellung der Rechnung im Falle des „Übergangs der Steuerschuld“<br />

beachten:<br />

1. Stellen Sie die Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus.<br />

2. Geben Sie folgenden Hinweis auf der Rechnung an: „Steuerschuld verlagert“. (Es ist nicht<br />

notwendig, die Rechnung mit diesem Hinweis zu versehen. Dies wird jedoch wegen des<br />

reibungsloseren Ablaufs mit den Finanzbehörden empfohlen.)<br />

3. Für österreichische Unternehmer: Geben Sie die Ust-IdNr. an.<br />

DeutSChLAnD<br />

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