oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
kleinunternehmerregelung<br />
ACHTUNG In Deutschland ist die Sonderregelung der Nichterhebung der Umsatzsteuer von Kleinunternehmern<br />
nur auf in Deutschland ansässige Unternehmer anzuwenden. Im Ausland ansässige Unternehmer<br />
profitieren nicht von dieser Ausnahmeregelung.<br />
zählt meine erbrachte Dienstleistung zu den katalogleistungen?<br />
Katalogleistungen weichen von der angeführten Grundregel ab und sind immer dort steuerbar,<br />
wo der Empfänger der Leistung sein Unternehmen betreibt. Zu den Katalogleistungen<br />
gehören unter anderem:<br />
· Werbung und Öffentlichkeitsarbeit<br />
· Leistungen als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Ingenieur<br />
· Datenverarbeitung<br />
· Telekommunikationsdienste<br />
· auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen<br />
· Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände<br />
· rechtliche, technische und wirtschaftliche Beratung<br />
· Organisation und Durchführung von Kongressen und Seminaren im Ausland<br />
Unternehmen aus Österreich<br />
Informationen zu Katalogleistungen erhalten Sie im Portal der Wirtschaftskammer<br />
Österreich:<br />
> http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=453414&DstID=725<br />
Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />
> http://portal.wko.at > Steuern und Förderungen > Umsatzsteuer > Spezielles zur Umsatzsteuer > Katalogleistungen<br />
Unternehmen aus dem Fürstentum Liechtenstein oder der Schweiz<br />
Sie erhalten Auskunft zu Katalogleistungen bei den jeweiligen Handelskammern in Ihrer<br />
Umgebung:<br />
> http://www.cci.ch<br />
übergang der Steuerschuld – reverse-charge-System<br />
Im Falle einer Katalogleistung innerhalb der EU wird die Steuer vom Empfänger der Leistung<br />
geschuldet (Übergang der Steuerschuld, reverse-charge-System), wenn<br />
1. der leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen<br />
Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat<br />
2. und der Leistungsempfänger Unternehmer oder eine juristische Person des öffent-<br />
lichen Rechts ist.<br />
Folgendes sollten Sie bei der Erstellung der Rechnung im Falle des „Übergangs der Steuerschuld“<br />
beachten:<br />
1. Stellen Sie die Rechnung ohne Mehrwertsteuer aus.<br />
2. Geben Sie folgenden Hinweis auf der Rechnung an: „Steuerschuld verlagert“. (Es ist nicht<br />
notwendig, die Rechnung mit diesem Hinweis zu versehen. Dies wird jedoch wegen des<br />
reibungsloseren Ablaufs mit den Finanzbehörden empfohlen.)<br />
3. Für österreichische Unternehmer: Geben Sie die Ust-IdNr. an.<br />
DeutSChLAnD<br />
43<br />
!