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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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BEISPIEL<br />

Sie führen einen Schreinerbetrieb in Feldkirch<br />

(A) und haben in Lindau (D) einen Auftrag auszuführen.<br />

Sie fertigen Wandtäfelungen im Neubau<br />

eines Hotels und bauen diese dort ein. Zur<br />

Erfüllung des Auftrags nehmen Sie zwei Gesellen<br />

mit.<br />

Antwort: Sie müssen alle Personen Ihres Betriebes,<br />

die in Lindau (D) tätig sind, bei der Finanz-<br />

kontrolle Schwarzarbeit melden. Außerdem sind<br />

Sie verantwortlich dafür, dass die in Deutschland<br />

geltenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen<br />

eingehalten werden und dass die zum Nachweis<br />

benötigten Unterlagen auf der Baustelle bereitliegen.<br />

Falls Sie in Österreich an die Bauarbeiterkasse<br />

für Ihre Mitarbeiter Beiträge abführen,<br />

können Sie bei der deutschen Partnerkasse eine<br />

Befreiung erwirken. Ebenso sollten Sie sich um<br />

eine Freistellungserklärung bemühen, damit Ihre<br />

Rechnung an den Auftraggeber nicht um den<br />

Betrag der Bauabzugssteuer verringert wird.<br />

2. meLDePFLiChten Für BeStimmte BrAnChen unD hAnDwerker<br />

a. meldung bei der Bundesfinanzdirektion west für ausgewählte Branchen<br />

Arbeitgeber der folgenden Branchen müssen ihre Mitarbeiter vor Aufnahme der Arbeiten<br />

bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit melden:<br />

· Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst<br />

· Baugewerbe<br />

· Branche Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken<br />

· Gebäudereinigung<br />

· Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft<br />

Hier finden Sie das erforderliche Formular für die Meldung:<br />

> http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/e0_aentg/a0_info_ag/a0_anmeldung_<br />

versicherung/index.html<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://www.zoll.de > Zoll im Einsatz > Finanzkontrolle Schwarzarbeit > Entsendung von Arbeitnehmern><br />

Arbeitgeber > Anmeldung<br />

BEISPIEL<br />

Als Bildhauer mit Firmensitz in Vaduz (FL) möchten<br />

Sie einen Auftrag in Konstanz (D) ausführen.<br />

Sie erledigen die Arbeit alleine, nehmen also kein<br />

Personal mit nach Deutschland.<br />

Antwort: Sie sind als selbstständiger Einzelunternehmer<br />

nicht verpflichtet sich bei der Finanzkontrolle<br />

für Schwarzarbeit anzumelden, auch<br />

die anderen Meldungen sind für Sie nicht relevant.<br />

Sie müssen sich lediglich um die Befreiung<br />

von der Bauabzugssteuer kümmern.<br />

Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche müssen eine auf das zu reinigende Objekt bezogene<br />

Einsatzplanung einreichen.<br />

DeutSChLAnD<br />

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