oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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BEISPIEL<br />
Sie führen einen Schreinerbetrieb in Feldkirch<br />
(A) und haben in Lindau (D) einen Auftrag auszuführen.<br />
Sie fertigen Wandtäfelungen im Neubau<br />
eines Hotels und bauen diese dort ein. Zur<br />
Erfüllung des Auftrags nehmen Sie zwei Gesellen<br />
mit.<br />
Antwort: Sie müssen alle Personen Ihres Betriebes,<br />
die in Lindau (D) tätig sind, bei der Finanz-<br />
kontrolle Schwarzarbeit melden. Außerdem sind<br />
Sie verantwortlich dafür, dass die in Deutschland<br />
geltenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen<br />
eingehalten werden und dass die zum Nachweis<br />
benötigten Unterlagen auf der Baustelle bereitliegen.<br />
Falls Sie in Österreich an die Bauarbeiterkasse<br />
für Ihre Mitarbeiter Beiträge abführen,<br />
können Sie bei der deutschen Partnerkasse eine<br />
Befreiung erwirken. Ebenso sollten Sie sich um<br />
eine Freistellungserklärung bemühen, damit Ihre<br />
Rechnung an den Auftraggeber nicht um den<br />
Betrag der Bauabzugssteuer verringert wird.<br />
2. meLDePFLiChten Für BeStimmte BrAnChen unD hAnDwerker<br />
a. meldung bei der Bundesfinanzdirektion west für ausgewählte Branchen<br />
Arbeitgeber der folgenden Branchen müssen ihre Mitarbeiter vor Aufnahme der Arbeiten<br />
bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit melden:<br />
· Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst<br />
· Baugewerbe<br />
· Branche Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken<br />
· Gebäudereinigung<br />
· Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft<br />
Hier finden Sie das erforderliche Formular für die Meldung:<br />
> http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontrolle/e0_aentg/a0_info_ag/a0_anmeldung_<br />
versicherung/index.html<br />
Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />
> http://www.zoll.de > Zoll im Einsatz > Finanzkontrolle Schwarzarbeit > Entsendung von Arbeitnehmern><br />
Arbeitgeber > Anmeldung<br />
BEISPIEL<br />
Als Bildhauer mit Firmensitz in Vaduz (FL) möchten<br />
Sie einen Auftrag in Konstanz (D) ausführen.<br />
Sie erledigen die Arbeit alleine, nehmen also kein<br />
Personal mit nach Deutschland.<br />
Antwort: Sie sind als selbstständiger Einzelunternehmer<br />
nicht verpflichtet sich bei der Finanzkontrolle<br />
für Schwarzarbeit anzumelden, auch<br />
die anderen Meldungen sind für Sie nicht relevant.<br />
Sie müssen sich lediglich um die Befreiung<br />
von der Bauabzugssteuer kümmern.<br />
Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche müssen eine auf das zu reinigende Objekt bezogene<br />
Einsatzplanung einreichen.<br />
DeutSChLAnD<br />
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