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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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individueller Befähigungsnachweis<br />

Wenn der vorgeschriebene Befähigungsnachweis nicht erbracht werden kann und damit<br />

die Zugangsvoraussetzungen zu einem bestimmten Beruf nicht erfüllt werden, besteht<br />

die Möglichkeit, durch Feststellung der individuellen Befähigung eine Anerkennung zu<br />

erreichen. Die Behörde hat das Vorliegen der individuellen Befähigung festzustellen. Eine<br />

positive Entscheidung im Verfahren soll möglich sein, wenn entweder eine entsprechende<br />

Ausbildung im angestrebten Gewerbe und zusätzlich eine einschlägige berufliche Praxis<br />

nachgewiesen wird. In jedem Fall muss auch zusätzlich der Erwerb der kaufmännischen<br />

Qualifikation durch eine Ausbildung oder eine fachliche Tätigkeit nachgewiesen werden. Bei<br />

manchen Berufen kann dieser Weg von vornherein einfacher sein. Bitte erkundigen Sie sich<br />

im Vorfeld bei der:<br />

Bezirksverwaltungsbehörde Wien MA 63<br />

Wipplingerstraße 8<br />

1000 Wien<br />

Österreich<br />

Tel.: 0043-(0)14000-97117 oder -97118<br />

Fax: 0043-(0)140009997115<br />

E-Mail: post@mba01.wien.gv.at<br />

http://www.wien.gv.at/mba<br />

was ist ein Befähigungsnachweis?<br />

Ein Befähigungsnachweis dient dazu, Ihre beruflichen Qualifikationen nachzuweisen. Dies<br />

spielt bei den reglementierten Gewerben eine Rolle. Jedes Land hat seine eigenen Standards<br />

hinsichtlich der Angaben und Inhalte von Befähigungsnachweisen. Auch ein Meisterbrief ist<br />

ein Befähigungsnachweis.<br />

Es existieren international und innerhalb der EU keine standardisierten Befähigungsnachweise.<br />

Es gibt nicht einmal eine Einigung über die jeweiligen Kategorien (Berufsbezeichnungen,<br />

Branchen): Bei einem Wechsel in ein anderes Land muss der Befähigungsnachweis,<br />

wenn er nicht aufgrund von bilateralen Vereinbarungen gegenseitig anerkannt wird, jeweils<br />

wieder neu erbracht oder anerkannt werden.<br />

wo bekomme ich einen Befähigungsnachweis?<br />

Den Befähigungsausweis erhalten Sie in dem Land, in welchem sich Ihr Firmensitz befindet.<br />

Dort müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie „fähig“ sind, Ihr Gewerbe auszuüben, bzw.,<br />

dass Sie dies bereits getan haben.<br />

Es muss dokumentiert werden, wie lange und wo Sie<br />

· selbstständig tätig waren,<br />

· in leitender Funktion gearbeitet haben,<br />

· als Arbeitnehmer tätig waren und<br />

· welche Ausbildungen Sie vorzuweisen haben.<br />

öSterreiCh<br />

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