oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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individueller Befähigungsnachweis<br />
Wenn der vorgeschriebene Befähigungsnachweis nicht erbracht werden kann und damit<br />
die Zugangsvoraussetzungen zu einem bestimmten Beruf nicht erfüllt werden, besteht<br />
die Möglichkeit, durch Feststellung der individuellen Befähigung eine Anerkennung zu<br />
erreichen. Die Behörde hat das Vorliegen der individuellen Befähigung festzustellen. Eine<br />
positive Entscheidung im Verfahren soll möglich sein, wenn entweder eine entsprechende<br />
Ausbildung im angestrebten Gewerbe und zusätzlich eine einschlägige berufliche Praxis<br />
nachgewiesen wird. In jedem Fall muss auch zusätzlich der Erwerb der kaufmännischen<br />
Qualifikation durch eine Ausbildung oder eine fachliche Tätigkeit nachgewiesen werden. Bei<br />
manchen Berufen kann dieser Weg von vornherein einfacher sein. Bitte erkundigen Sie sich<br />
im Vorfeld bei der:<br />
Bezirksverwaltungsbehörde Wien MA 63<br />
Wipplingerstraße 8<br />
1000 Wien<br />
Österreich<br />
Tel.: 0043-(0)14000-97117 oder -97118<br />
Fax: 0043-(0)140009997115<br />
E-Mail: post@mba01.wien.gv.at<br />
http://www.wien.gv.at/mba<br />
was ist ein Befähigungsnachweis?<br />
Ein Befähigungsnachweis dient dazu, Ihre beruflichen Qualifikationen nachzuweisen. Dies<br />
spielt bei den reglementierten Gewerben eine Rolle. Jedes Land hat seine eigenen Standards<br />
hinsichtlich der Angaben und Inhalte von Befähigungsnachweisen. Auch ein Meisterbrief ist<br />
ein Befähigungsnachweis.<br />
Es existieren international und innerhalb der EU keine standardisierten Befähigungsnachweise.<br />
Es gibt nicht einmal eine Einigung über die jeweiligen Kategorien (Berufsbezeichnungen,<br />
Branchen): Bei einem Wechsel in ein anderes Land muss der Befähigungsnachweis,<br />
wenn er nicht aufgrund von bilateralen Vereinbarungen gegenseitig anerkannt wird, jeweils<br />
wieder neu erbracht oder anerkannt werden.<br />
wo bekomme ich einen Befähigungsnachweis?<br />
Den Befähigungsausweis erhalten Sie in dem Land, in welchem sich Ihr Firmensitz befindet.<br />
Dort müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie „fähig“ sind, Ihr Gewerbe auszuüben, bzw.,<br />
dass Sie dies bereits getan haben.<br />
Es muss dokumentiert werden, wie lange und wo Sie<br />
· selbstständig tätig waren,<br />
· in leitender Funktion gearbeitet haben,<br />
· als Arbeitnehmer tätig waren und<br />
· welche Ausbildungen Sie vorzuweisen haben.<br />
öSterreiCh<br />
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