oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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Die mit diesen Leistungen entstandene Steuerpflicht in der Schweiz tritt immer in Kraft,<br />
unabhängig von der 75.000 SFr.-Grenze für Kleinunternehmer. Sie lässt sich auch nicht, wie<br />
bei den Katalogleistungen (siehe oben), verlagern. In diesem Fall werden Sie in der Schweiz<br />
steuerpflichtig.<br />
2. CArnet AtA<br />
vorübergehende verwendung von Berufsausrüstung<br />
oder anderen Gütern<br />
und Gegenständen in der Schweiz<br />
Das Carnet ATA ist ein internationales Dokument<br />
für Waren zur vorübergehenden Verwendung,<br />
welches es erlaubt, die schweizerischen<br />
wie die ausländischen Zollformalitäten mit<br />
einem Formular zu erledigen.<br />
Es vereinfacht die Formalitäten beim Grenzübertritt<br />
in erheblichem Maße und entbindet<br />
seinen Inhaber beim Grenzübertritt von allen<br />
Sicherheitsleistungen. Es ist ein Jahr lang<br />
gültig und kann für mehrere Grenzübertritte<br />
verwendet werden. Die Handelskammern informieren<br />
Sie über die Bedingungen für den<br />
Erhalt eines Carnets.<br />
BEISPIEL<br />
Sie sind Handwerker und möchten eine Küche<br />
einbauen; oder Sie sind Unternehmer und nehmen<br />
Equipment mit auf eine Messe.<br />
In diesem Fall – vor allem, wenn Sie zur Erfüllung<br />
Ihres Auftrags häufiger die Schweizer Grenze<br />
zur Erfüllung passieren – ist das Carnet ATA sehr<br />
hilfreich.<br />
BEISPIEL<br />
Sie sind Handwerker und möchten lediglich Ihren<br />
Werkzeugkasten mitnehmen.<br />
Es genügt in der Regel, wenn Sie eine Inventarliste<br />
erstellen, die Ihren Werkzeugbestand dokumentiert.<br />
Kopieren Sie diese Liste mehrfach und<br />
legen Sie sie dem deutschen und schweizerischen<br />
Zoll zur Kontrolle vor.<br />
ACHTUNG Von dem Carnet ATA-Verfahren ausgeschlossen sind Ausrüstungen, die der Errichtung, Instandsetzung<br />
oder Instandhaltung von Gebäuden, der Ausführung von Erdarbeiten oder ähnlichen Zwecken dienen.<br />
In solchen Fällen kann für die vorübergehende Einfuhr in die Schweiz beim Schweizer Zoll ein Freipass<br />
bzw. ein Vormerkschein beantragt werden. Beim deutschen Zoll sind die Waren zur vorübergehenden Ausfuhr<br />
anzumelden. Auskünfte zu diesen Verfahren erteilen die Zollämter.<br />
Normalerweise akzeptieren auch die deutschen Zollstellen diese Vorgehensweise. Sicherheitshalber<br />
sollten Sie sich bei dem jeweils zuständigen Grenzzollamt nach der dort üblichen<br />
Verfahrensweise erkundigen. Unter folgendem Link können Sie das für Sie zuständige<br />
Zollamt ermitteln:<br />
> http://www.zoll.de/dienststverz/index.html<br />
SChweiz<br />
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