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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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5. LohnSteuer<br />

Für entsandte Mitarbeiter:<br />

In Österreich gibt es die sogenannte 183-Tage-Regelung. Wenn ein Arbeitnehmer länger als<br />

183 Tage in Österreich arbeitet, wird er dort lohnsteuerpflichtig.<br />

Als Unternehmer aus der Schweiz oder aus dem Fürstentum Liechtenstein sind Sie, wenn<br />

Sie in Österreich steuerpflichtig werden, verpflichtet, den Finanzbehörden gegenüber einen<br />

Vertretungsbevollmächtigten zu bestellen.<br />

ACHTUNG Grenzgänger bleiben stets in Deutschland, der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein lohnsteuerpflichtig.<br />

Grenzgänger ist, wer in einem Gebiet bis zu 30 km von der österreichischen Grenze entfernt<br />

wohnt und jeden Tag nach der Arbeit zurückkehrt.<br />

Für selbstständige Einzelunternehmer:<br />

Es kann sein, dass bei einer längeren Tätigkeit in Österreich der Ort der Arbeitsausübung,<br />

auch wenn er nicht mit Ihrem – im Ausland liegenden – Firmensitz identisch ist, vom Finanzamt<br />

als Betriebsstätte definiert wird. In diesem Fall unterstehen Sie automatisch der Einkommenssteuerpflicht.<br />

Mehr Informationen hierzu finden Sie unter:<br />

> http://www.bmf.gv.at<br />

Das für Sie zuständige Finanzamt können Sie mit Hilfe des folgenden Links finden:<br />

> http://www.steuerverein.at/finanzamt/<br />

öSterreiCh<br />

115<br />

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