oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
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ACHTUNG Auch wenn keine ausländerrechtliche Meldung notwendig ist, müssen Sie immer die gewerberechtliche<br />
Meldung/Bewilligung im Vorfeld einholen (siehe Kapitel FL III., Seite 72)!<br />
Die Meldung ist verpflichtend<br />
· ab dem 9. Tag der Dienstleistungserbringung<br />
· ab dem 91. Tag, wenn das Fürstentum Liechtenstein nach jedem Arbeitstag verlassen wird<br />
ACHTUNG Wird das Fürstentum Liechtenstein ab dem 91. Tag nicht täglich verlassen, so fallen Sie unter die<br />
Bewilligungspflicht (siehe Kapitel FL II., Seite 71).<br />
Ausländer- und Passamt (APA)<br />
Heuweg 6<br />
Postfach 684<br />
9490 Vaduz<br />
Fürstentum Liechtenstein<br />
Tel.: 00423-(0)2366141<br />
Fax: 00423-(0)2366166<br />
E-Mail: info@apa.llv.li<br />
http://www.apa.llv.li<br />
Hier finden Sie alle Informationen, die sie benötigen, um die Meldung vorzunehmen:<br />
> http://www.llv.li/form-llv-apa-apa_mgt<br />
Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />
> http//www.llv.li > Onlineschalter > A-Z Onlineschalter > Grenzgängermeldebestätigung (GMB) –<br />
Meldung der Grenzgängertätigkeit eines/einer EWR-Staatsangehörigen<br />
Alles, was Sie zum Bewilligungsgesuch wissen müssen, finden Sie inklusive der dazugehörigen<br />
Merkblätter hier:<br />
> http://www.llv.li/amtsstellen/llv-apa-bewilligungsgesuche.htm<br />
Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />
> http://www.llv.li > Regierung und Verwaltung > Ausländer- und Passamt > Bewilligungsgesuche<br />
Zu Bewilligung und Meldepflicht finden Sie Informationen hier:<br />
> http://www.llv.li/amtsstellen/llv-apa-dienstleistungserbringung/llv-apa-meldepflicht-bewilligung.htm<br />
Oder folgen Sie folgendem Pfad:<br />
> http://www.llv.li > Regierung und Verwaltung > Ausländer- und Passamt > Dienstleistungserbringung ><br />
Meldepflicht Bewilligung<br />
was habe ich zu beachten, wenn ich für einen Auftrag eine tätigkeit über einen<br />
zeitraum von 10 tagen gemeldet habe, die Arbeiten jedoch wider erwarten bereits<br />
nach 5 tagen fertig gestellt sind?<br />
In diesem Fall schicken Sie Ihre Meldung mit Belegen zurück, die nachweisen, warum Ihr Auftrag<br />
in kürzerer Zeit fertig gestellt worden ist. Im Fürstentum Liechtenstein gibt es nicht, wie<br />
in der Schweiz, ein Konto, auf dem die Tage gutgeschrieben werden. Der zeitliche Umfang<br />
der Bewilligung kann jedoch schon bei der Antragstellung an die zu erwartende Länge des<br />
Auftrags angepasst werden.<br />
LieChtenStein<br />
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