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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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ACHTUNG Auch wenn keine ausländerrechtliche Meldung notwendig ist, müssen Sie immer die gewerberechtliche<br />

Meldung/Bewilligung im Vorfeld einholen (siehe Kapitel FL III., Seite 72)!<br />

Die Meldung ist verpflichtend<br />

· ab dem 9. Tag der Dienstleistungserbringung<br />

· ab dem 91. Tag, wenn das Fürstentum Liechtenstein nach jedem Arbeitstag verlassen wird<br />

ACHTUNG Wird das Fürstentum Liechtenstein ab dem 91. Tag nicht täglich verlassen, so fallen Sie unter die<br />

Bewilligungspflicht (siehe Kapitel FL II., Seite 71).<br />

Ausländer- und Passamt (APA)<br />

Heuweg 6<br />

Postfach 684<br />

9490 Vaduz<br />

Fürstentum Liechtenstein<br />

Tel.: 00423-(0)2366141<br />

Fax: 00423-(0)2366166<br />

E-Mail: info@apa.llv.li<br />

http://www.apa.llv.li<br />

Hier finden Sie alle Informationen, die sie benötigen, um die Meldung vorzunehmen:<br />

> http://www.llv.li/form-llv-apa-apa_mgt<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http//www.llv.li > Onlineschalter > A-Z Onlineschalter > Grenzgängermeldebestätigung (GMB) –<br />

Meldung der Grenzgängertätigkeit eines/einer EWR-Staatsangehörigen<br />

Alles, was Sie zum Bewilligungsgesuch wissen müssen, finden Sie inklusive der dazugehörigen<br />

Merkblätter hier:<br />

> http://www.llv.li/amtsstellen/llv-apa-bewilligungsgesuche.htm<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://www.llv.li > Regierung und Verwaltung > Ausländer- und Passamt > Bewilligungsgesuche<br />

Zu Bewilligung und Meldepflicht finden Sie Informationen hier:<br />

> http://www.llv.li/amtsstellen/llv-apa-dienstleistungserbringung/llv-apa-meldepflicht-bewilligung.htm<br />

Oder folgen Sie folgendem Pfad:<br />

> http://www.llv.li > Regierung und Verwaltung > Ausländer- und Passamt > Dienstleistungserbringung ><br />

Meldepflicht Bewilligung<br />

was habe ich zu beachten, wenn ich für einen Auftrag eine tätigkeit über einen<br />

zeitraum von 10 tagen gemeldet habe, die Arbeiten jedoch wider erwarten bereits<br />

nach 5 tagen fertig gestellt sind?<br />

In diesem Fall schicken Sie Ihre Meldung mit Belegen zurück, die nachweisen, warum Ihr Auftrag<br />

in kürzerer Zeit fertig gestellt worden ist. Im Fürstentum Liechtenstein gibt es nicht, wie<br />

in der Schweiz, ein Konto, auf dem die Tage gutgeschrieben werden. Der zeitliche Umfang<br />

der Bewilligung kann jedoch schon bei der Antragstellung an die zu erwartende Länge des<br />

Auftrags angepasst werden.<br />

LieChtenStein<br />

67<br />

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