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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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öSterreiCh<br />

144<br />

Bei speziellen Fragen, die das Zollverfahren betreffen, erkundigen Sie sich beim Competence<br />

Center „Vorübergehende und besondere Verwendung“ beim Zollamt Klagenfurt:<br />

Zollamt Klagenfurt<br />

St. Veiter Ring 59<br />

9020 Klagenfurt<br />

Österreich<br />

Tel.: 0043-(0)463520<br />

Fax: 0043-(0)463520150<br />

Anfragemaske: https://www.bmf.gv.at<br />

E-Mail: CC-Verwendung@bmf.gv.at<br />

Auf den Internetseiten des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen können Sie<br />

unter „Bürgerservice/Zollauskünfte“ alle Competence Center mit speziellen Anfragemasken<br />

finden:<br />

> http://www.bmf.gv.at<br />

Oder direkt auf folgenden Link klicken:<br />

> https://www.bmf.gv.at/Zoll/Zollausknfte/CompetenceCenterZoll/_start.htm<br />

welche möglichkeiten gibt es, wenn ich Baustellenfahrzeuge und material mit<br />

nach österreich nehmen möchte?<br />

Deutschland<br />

Beim innergemeinschaftlichen Warenverkehr sind keine Zollformalitäten hinsichtlich Baustellenfahrzeugen<br />

und Material zu erledigen.<br />

Fürstentum Liechtenstein und Schweiz<br />

Bei der Mitnahme von Materialien für den auszuführenden Auftrag oder anderen Waren<br />

(z. B. Berufsausrüstung) nach Österreich sind Grenzformalitäten zu erfüllen (Handelsrechnung,<br />

Aus- und Einfuhrdeklaration, Warenverkehrsbescheinigung, Freipass, Carnet ATA). Für<br />

Berufsausrüstung wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben bewilligt. Hier<br />

ist jedoch Vorsicht geboten, denn die Art und der Verwendungszweck der jeweiligen Berufsausrüstung<br />

spielt eine entscheidende Rolle hinsichtlich der Art der Zollanmeldung (mündlich<br />

oder schriftlich) und der vollständigen Befreiung von Einfuhrabgaben. Deshalb ist es<br />

unbedingt erforderlich, sich im Voraus bei der österreichischen Zollstelle über die jeweiligen<br />

Regelungen zu informieren. Die vollständige Befreiung von den Eingangsabgaben wird jedenfalls<br />

nicht für Berufsausrüstung bewilligt, die zur gewerblichen Herstellung, zum Abpacken<br />

von Waren oder, soweit es sich nicht um Handwerkzeuge handelt, zur Ausbeutung von<br />

Bodenschätzen, für die Errichtung, Instandsetzung oder Instandhaltung von Gebäuden, zu<br />

Erdarbeiten oder zu ähnlichen Zwecken verwendet werden soll.

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