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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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Falls Sie als Arbeitgeber nicht selbst am Arbeitsort anwesend sind, müssen Sie eine Vertretung<br />

bestimmen, die Sie gegenüber den Schweizer Behörden vertritt. Alle Dokumente, welche<br />

die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen belegen können, müssen von den<br />

Schweizer Kontrollbehörden einzusehen sein. Hierunter fallen der Nachweis der Sozialversicherung<br />

der einzelnen Arbeitnehmer ebenso wie die Lohnabrechnungen, der Arbeitseinsatzplan<br />

sowie die Meldebestätigungen oder eventuelle Bewilligungen.<br />

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Gehälter für den Bau:<br />

> http://www.baumeister.ch<br />

Auf folgender Seite kann man den Mindestlohn nach Branchen berechnen lassen:<br />

> http://www.entsendung.ch/app/lohn_berechnen?navId=lohn_berechnen<br />

Die Liste der Kontaktdaten der Paritätischen Berufskommissionen sind einsehbar unter:<br />

> http://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/dvs/kiga/dienstleistungen/unternehmen/Seiten/AdressenfuerAuskuenfte.aspx<br />

> http://www.gr.ch > Institutionen > Verwaltung > Departement für Volkswirtschaft und Soziales > Amt<br />

für Industrie, Gewerbe und Arbeit > Dienstleistungen > Unternehmen > Ausländische Arbeitskräfte > Weitere<br />

Auskünfte<br />

6. FriSten Für GrenzüBerGreiFenDeS ArBeiten<br />

Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie für 90 Arbeitstage pro Jahr ohne Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung<br />

in der Schweiz Aufträge erfüllen. Die Tätigkeit ist jedoch, wie oben beschrieben,<br />

zu melden. Alle Ausnahmen und wichtigen Hinweise sind auf dem „Merkblatt<br />

entsandte Arbeitnehmer und selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer“ einzusehen,<br />

das Sie auf dem Kantonsportal Thurgau finden können:<br />

> http://www.auslaenderamt.tg.ch/documents/vtxt13/DE/13_09_05_Entsandte_selbstständigeDienstleisungserbringerr.pdf<br />

Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />

> http://www.auslaenderamt.tg.ch > Formulare/Merkblätter<br />

In diesem Merkblatt wird auch ausführlich auf die Frage nach der Grenze zwischen Meldung<br />

und Bewilligung eingegangen.<br />

was muss ich als unternehmer beachten, wenn ich mehrere Aufträge gleichzeitig<br />

zu erfüllen habe?<br />

In der Regel müssen Sie jeden Auftrag einzeln melden.<br />

Ausnahme: Eine einzige Meldung reicht aus,<br />

· wenn während mehrerer Einsätze für einen Auftraggeber der gleiche Auftrag am selben Ein-<br />

satzort ausgeführt wird (Die jeweiligen Tage für die einzelnen Einsätze sind anzugeben.),<br />

· wenn Sie am gleichen Einsatzort hintereinander ohne zeitliche Unterbrechung Aufträge<br />

haben (Die Aufenthaltsdauer beträgt in einem solchen Fall maximal 3 Kalendermonate.),<br />

· wenn es sich um Unterhalts- und Serviceaufträge während mehrerer Einsätze für einen<br />

Auftraggeber an verschiedenen Einsatzorten handelt (Anzugeben sind die jeweiligen Ein-<br />

satztage für die einzelnen Aufträge sowie der erste Einsatzort.).<br />

SChweiz<br />

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