oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Falls Sie als Arbeitgeber nicht selbst am Arbeitsort anwesend sind, müssen Sie eine Vertretung<br />
bestimmen, die Sie gegenüber den Schweizer Behörden vertritt. Alle Dokumente, welche<br />
die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen belegen können, müssen von den<br />
Schweizer Kontrollbehörden einzusehen sein. Hierunter fallen der Nachweis der Sozialversicherung<br />
der einzelnen Arbeitnehmer ebenso wie die Lohnabrechnungen, der Arbeitseinsatzplan<br />
sowie die Meldebestätigungen oder eventuelle Bewilligungen.<br />
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Gehälter für den Bau:<br />
> http://www.baumeister.ch<br />
Auf folgender Seite kann man den Mindestlohn nach Branchen berechnen lassen:<br />
> http://www.entsendung.ch/app/lohn_berechnen?navId=lohn_berechnen<br />
Die Liste der Kontaktdaten der Paritätischen Berufskommissionen sind einsehbar unter:<br />
> http://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/dvs/kiga/dienstleistungen/unternehmen/Seiten/AdressenfuerAuskuenfte.aspx<br />
> http://www.gr.ch > Institutionen > Verwaltung > Departement für Volkswirtschaft und Soziales > Amt<br />
für Industrie, Gewerbe und Arbeit > Dienstleistungen > Unternehmen > Ausländische Arbeitskräfte > Weitere<br />
Auskünfte<br />
6. FriSten Für GrenzüBerGreiFenDeS ArBeiten<br />
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie für 90 Arbeitstage pro Jahr ohne Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung<br />
in der Schweiz Aufträge erfüllen. Die Tätigkeit ist jedoch, wie oben beschrieben,<br />
zu melden. Alle Ausnahmen und wichtigen Hinweise sind auf dem „Merkblatt<br />
entsandte Arbeitnehmer und selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer“ einzusehen,<br />
das Sie auf dem Kantonsportal Thurgau finden können:<br />
> http://www.auslaenderamt.tg.ch/documents/vtxt13/DE/13_09_05_Entsandte_selbstständigeDienstleisungserbringerr.pdf<br />
Oder folgen Sie diesem Pfad:<br />
> http://www.auslaenderamt.tg.ch > Formulare/Merkblätter<br />
In diesem Merkblatt wird auch ausführlich auf die Frage nach der Grenze zwischen Meldung<br />
und Bewilligung eingegangen.<br />
was muss ich als unternehmer beachten, wenn ich mehrere Aufträge gleichzeitig<br />
zu erfüllen habe?<br />
In der Regel müssen Sie jeden Auftrag einzeln melden.<br />
Ausnahme: Eine einzige Meldung reicht aus,<br />
· wenn während mehrerer Einsätze für einen Auftraggeber der gleiche Auftrag am selben Ein-<br />
satzort ausgeführt wird (Die jeweiligen Tage für die einzelnen Einsätze sind anzugeben.),<br />
· wenn Sie am gleichen Einsatzort hintereinander ohne zeitliche Unterbrechung Aufträge<br />
haben (Die Aufenthaltsdauer beträgt in einem solchen Fall maximal 3 Kalendermonate.),<br />
· wenn es sich um Unterhalts- und Serviceaufträge während mehrerer Einsätze für einen<br />
Auftraggeber an verschiedenen Einsatzorten handelt (Anzugeben sind die jeweiligen Ein-<br />
satztage für die einzelnen Aufträge sowie der erste Einsatzort.).<br />
SChweiz<br />
155