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oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

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ist ihre unternehmerische tätigkeit in Deutschland eine kombination aus der<br />

erbringung von Dienstleistungen und der mitnahme von waren/Produkten?<br />

Beispiele:<br />

a.) Sie bauen als Schreiner eine Küche, die Sie in Ihrem Betrieb in St. Gallen (CH) gefertigt haben, bei einem<br />

Unternehmen in Deutschland ein.<br />

b.) Als Landschaftsgärtner aus St. Margarethen (A) bekommen Sie einen Auftrag in Lindau (D). Sie exportieren<br />

selbst gezüchtete Setzlinge, um im Rahmen Ihres Auftrags eine Grünanlage zu gestalten.<br />

c.) Sie sind Softwareingenieur und haben Ihren Betriebssitz in Vaduz (FL). Bei einer Firma in Friedrichshafen<br />

(D) installieren Sie ein Computernetzwerk. Zur Erfüllung dieses Auftrags transportieren Sie Hardwarekomponenten<br />

vom Fürstentum Liechtenstein nach Deutschland.<br />

Informieren Sie sich bitte in Kapitel VII. ab Seite 59.<br />

2. einFuhrBeSChränkunGen<br />

Importbedingungen sowie Beschränkungen wirtschaftlicher Art regelt in Deutschland das<br />

Außenwirtschaftsrecht in Verbindung mit der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) und der<br />

sogenannten Einfuhrliste. Die Einfuhrliste zeigt neben möglichen Einfuhrgenehmigungspflichten<br />

oder Überwachungsmaßnahmen an, ob besondere Papiere, wie z. B. Ursprungsnachweise<br />

oder Einfuhrkontrollanmeldungen, erforderlich sind. Zur Klärung, ob die Einfuhr<br />

der Waren nach Deutschland frei ist, einer Genehmigung bedarf oder ob weitere Einschränkungen<br />

vorliegen, müssen das Herkunftsland, die genaue Warenbeschreibung sowie die<br />

Zolltarifnummer des betreffenden Produktes bzw. dessen Warennummer nach dem Warenverzeichnis<br />

für die Außenhandelsstatistik bekannt sein.<br />

Die Einfuhrliste kann in der Regel bei den Zollstellen und bei der Industrie- und Handelskammer<br />

eingesehen werden:<br />

Zoll-Infocenter<br />

Friedrichsring 35<br />

63069 Offenbach am Main<br />

Deutschland<br />

Tel.: 0049-(0)6946997600<br />

Fax: 0049-(0)6946997699<br />

E-Mail: info@zoll-infocenter.de<br />

http://www.zoll.de/infocenter/index.html<br />

http://www.zoll.de/mod_sitemap/index.html<br />

Industrie- und Handelskammer<br />

Hochrhein-<strong>Bodensee</strong><br />

Schützenstraße 8<br />

78462 Konstanz<br />

Deutschland<br />

Tel.: 0049-(0)75312860<br />

Fax: 0049-(0)75312860165<br />

E-Mail: info@konstanz.ihk.de<br />

http://www.konstanz.ihk.de<br />

verbote und Beschränkungen<br />

Auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung erhalten Sie außerdem Informationen<br />

zu Verboten und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Waren dieser<br />

Kategorie, z. B. artengeschützte Tiere und Pflanzen, Betäubungsmittel oder Abfälle, unterliegen<br />

gesonderten Regelungen. Informieren Sie sich bitte beim deutschen Zoll über Verbote<br />

und Beschränkungen sowie Ansprechpartner in diesem Zuständigkeitsbereich:<br />

> http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/index.html<br />

DeutSChLAnD<br />

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