03.12.2012 Aufrufe

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

oHne grenZen unTerneHmen - EURES Bodensee

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

. Drittstaatsangehörige<br />

Schengen-Visa zur grenzüberschreitenden vorübergehenden Dienstleistungserbringung<br />

durch Drittstaaten im EG-Binnenmarkt („Vander-Elst-Visum“)<br />

Wenn Sie Arbeitskräfte aus einem Drittstaat (aus einem nicht EU-/EWR-Land) nach Deutschland<br />

zur Auftragserfüllung entsenden, müssen Sie für diese ein sogenanntes Vander-Elst-Visum<br />

beantragen. Sie bekommen dieses in der Regel bei der Deutschen Botschaft des Landes,<br />

in dem sich Ihr Firmensitz befindet. Grundsätzlich bedarf es dafür einer persönlichen Vorsprache<br />

bei der Botschaft.<br />

Für die Beantragung des Visums benötigen Sie neben einem vollständig ausgefüllten Antragsformular<br />

für die Aufenthaltserlaubnis eine Reihe weiterer Unterlagen (Pass, Lichtbilder,<br />

Nachweis über Krankenversicherungsschutz, Aufenthaltserlaubnis etc.). Die genauen Bestimmungen<br />

hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen variieren von Land zu Land leicht,<br />

sodass es sich empfiehlt, vorab Kontakt mit der zuständigen Botschaft aufzunehmen bzw.<br />

auf deren Internetseiten die vorhandenen Merkblätter dazu einzusehen:<br />

> http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/DtAuslandsvertretungen-Laender-<br />

auswahlseite.jsp<br />

ACHTUNG Grundsätzlich sind für die erfolgreiche Beantragung eines Vander-Elst-Visums mehrere Wochen<br />

einzuplanen, da teilweise allein die Wartezeit für einen persönlichen Termin einige Wochen betragen kann.<br />

Die Bearbeitungsdauer für ein Vander-Elst-Visum kann ebenfalls bis zu 5 Werktagen in Anspruch nehmen.<br />

Das Visum kann auch für mehr als 3 Monate erteilt werden, aber der Arbeitseinsatz muss<br />

befristet sein und sich auf ein bestimmtes Projekt beziehen. Soweit nachgewiesenermaßen<br />

notwendig, stellt die Botschaft ein Anschlussvisum aus.<br />

Hinweise für Unternehmen aus der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein<br />

In Bern ist eine Antragsstellung nur persönlich und nur nach vorheriger Terminvereinbarung<br />

möglich.<br />

Deutsche Botschaft<br />

Willadingweg 83<br />

3006 Bern<br />

Schweiz<br />

Visastelle<br />

Tel.: 0041-(0)313594242<br />

Fax: 0041-(0)313594454<br />

Telefonische Erreichbarkeit:<br />

Montag bis Donnerstag: 14.00 – 16.00<br />

E-mail: info@bern.diplo.de<br />

http://www.bern.diplo.de<br />

DeutSChLAnD<br />

15<br />

!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!